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Drucksache - VIII-0954
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Berichte und Beteiligung der BVV bei Gutachten im Bereich Umwelt- und Naturschutz! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0954/2019
„Das Bezirksamt wird ersucht die folgenden Punkte umzusetzen:
- Im Kapitel 4300 „Umwelt- und Naturschutz“ wird im Titel 52610 „Gutachten“ die verbindliche Erläuterung eingefügt: „Das Bezirksamt berichtet pro Quartal schriftlich an den Fachausschuss über geplante, ausgeschriebene, beauftragte und laufende Gutachten. Neben einer allgemeinen Darstellung des Gutachtenzwecks und qualifizierten Begründung der Notwendigkeit sind geplante Laufzeit, Kosten und Modalitäten der Ausschreibung anzugeben. Bei Gutachten, die über 5000€ aus dem diesem Titel erfordern ist vorab die Zustimmung des Fachausschusses notwendig“.
- Das Bezirksamt hat dieselbe Berichtspflicht für alle Gutachten, die vom Amt für Umwelt- und Naturschutz aus anderen Quellen wie Sondermitteln des Landes beauftragt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt wird auch weiterhin, wie schon in den vergangenen Jahren, so auch in Zukunft, regelmäßig im Ausschuss für Umwelt und Natur über geplante, ausgeschriebene, beauftragte und laufende Gutachten berichten. Dazu gehören auch regelmäßige Präsentationen von Zwischen- und Endergebnissen der jeweiligen Gutachten. Das Umwelt- und Naturschutzamt finanziert im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen Gutachten, die sich einer politischen Prioritätensetzung entziehen. Die in der Frage 2 aufgeführten Sonder- bzw. Drittmittel wiederum lassen sich zudem nur schwer in den politischen Meinungsbildungsprozess integrieren, da die Reaktionszeiten zwischen Mittelvergabe und Bereitschaftserklärung zur Übernahme durch das Umwelt- und Naturschutzamt im Regelfall nur wenige Arbeitstage umfassen und sich mit dem Sitzungskalender der BVV nicht vereinbaren lassen. Ansonsten gilt auch hier, dass sich die inhaltliche Ausrichtung von Projekten an den gesetzlichen Vorgaben und Langzeitzielen des Bezirkes orientieren und mit den regelmäßig stattfindenden Berichterstattungen im Ausschuss eine höchstmögliche Transparenz gegenüber dem Fachausschuss gegeben ist. Insofern bitten wir um Verständnis, dass das Bezirksamt der Forderung nach Vorabzustimmung durch den Ausschuss nicht folgen kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Siehe Anlage
Sören Benn | Daniel Krüger |
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