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Drucksache - VIII-0930
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schwerer Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh verringern und vermeiden |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.12.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0930
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen einzusetzen, um den schweren Lastverkehr in Wohngebieten in Rosenthal, Wilhelmsruh und Niederschönhausen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen dienen:
- Erstellung eines Konzepts für Industrie- und schweren Lastverkehr überwiegend aus/von den Industriegebieten in Reinickendorf unter Meidung der Wohngebiete in Pankow, in Zusammenarbeit mit dem Senat und dem Bezirk Reinickendorf.
- Einführung von Tempo 30 in Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und Verkehrsbelastung, insbesondere in der Kastanienallee, der bereits sanierten Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße und der Straße vor Schönholz/Germanenstraße. Einheitliche Tempo 30-Regelungen in Wohngebieten zur Erhöhung der Befolgensrate und der Verkehrssicherheit.
- Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung, z.B. eine Tonnagebegrenzung auf 20t auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und 7,5t auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und Verkehrsbelastung sowie in Straßen mit für Schwerlastverkehr ungeeignetem Straßenbelag und -zustand prüfen, insbesondere in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz/Germanenstraße und der Hauptstraße in Wilhelmsruh.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz hat auf die Bitte um Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) am 09.03.2021 geantwortet und wird wörtlich wiedergegeben:
„Vielen Dank für Ihre erneuten Schreiben vom 19. November 2020 und 5. Januar 2021. Darin bitten Sie ergänzend zu Ihrer mit Schreiben vom 3.11.2020 bereits vorgetragenen Bitte um Prüfung der BW-DrucksacheVIII-0930, welche die Verringerung bzw. Vermeidung von Lärm in den Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh zum Ziel hat, sowie um ausdrückliche Unterstützung meiner Verwaltung in dieser Angelegenheit und schlagen auch konkrete Maßnahmen zur Lenkung des Schwerlastverkehrs außerhalb der vorgenannten Wohngebiete vor.
Zu den Maßnahmenempfehlungen der BW-DrucksacheVIII-0930 hatte ich Ihnen nach erneuter Prüfung meiner Abteilung VI mit meinem Schreiben vom 23.12.2020 ausführlich geantwortet. Unter anderem habe ich darin ausgeführt, dass durch meine Senatsverwaltung die als Grundlage für eine Prüfung von weiteren LKW-Fahrverboten erforderliche Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh zur Anbindung des Industriegebietes Flottenstraße derzeit nicht vorgesehen ist, sodass ich Ihnen keine weiteren diesbezüglichen Maßnahmen in Aussicht stellen kann.
So sehr ich Ihr Engagement nachvollziehen kann, die in den benannten Wohngebieten betroffenen Anwohnenden durch andere Routenführungen vom Schwerlastverkehr zu entlasten, was Sie mit der Übersendung eines Maßnahmenkataloges als Anlage Ihres letzten Schreibens vom 5. Januar 2021 bekräftigen, so sind gegenwärtig weder eine rechtliche Rechtfertigung noch eine Realisierbarkeit für diese verkehrsbeschränkenden Maßnahmen zu erkennen. Bei allen von Ihnen aufgeführten Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, deren Funktion die Aufnahme und Abwicklung des übergeordneten Verkehrs und folglich auch des Wirtschaftsverkehrs ist. Verkehrliche Maßnahmen allein mit dem Ziel der Verlagerung von Verkehren widersprechen grundsätzlich dieser Verkehrsfunktion und sind daher nur aus zwingenden Gründen, wie z.B. bei hohen Lärmwerten, anordnungsfähig. Darüber hinaus gibt es gerichtliche Entscheidungen, dass Verkehrsverlagerungen nicht zur Mehrbelastung von anderen Anwohnenden führen dürfen. Ohne Abschätzung, Berücksichtigung sowie Abwägung der konkreten Folgen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wären derartige Anordnungen unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig. Ursächlich hierfür ist der bei Entscheidungen durch die Verwaltung zu berücksichtigende Gleichheitsgrundsatz, wonach alle Anwohnenden an Hauptverkehrsstraßen sowie auch alle dort ansässigen sensiblen Einrichtungen mit den gleichen Bedürfnissen und Rechten zu berücksichtigen sind. Diese Hintergründe führten auch dazu, dass Ihr SGA in dem noch auszubauenden Abschnitt der Friedrich-Engels-Straße nördlich der Hauptstraße zum Schutz weiterer Schäden keine Tonnagebeschränkung anordnen konnte, sondern alternativ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h absenken musste, da keine alternativen, geeigneten Umleitungsstrecken vorhanden sind.
Hinsichtlich der Ausweisung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in weiteren Abschnitten des Hauptstraßennetzes habe ich Sie in meinem Antwortschreiben vom 23.12.2020 auf das neue Projekt meiner Verwaltung hingewiesen. Vorausgesetzt, dass ein externes Planungsbüro mit der Durchführung der umfangreichen Untersuchungen in Kürze beauftragt werden kann, ist mit ersten Ergebnissen zu möglichen Anordnungen von Tempo 30 in der Nachtzeit im Sommer 2021 zu rechnen. Daran anschließend wird dann das gesamte Hauptstraßennetz hinsichtlich der Möglichkeit der Anordnung von ganztägigem Tempo 30 untersucht werden. Unabhängig davon sind in den Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Ortsteile Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh bereits umfangreiche Tempo-30-Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erfordert hat. Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden. Beispielhaft sind die Kastanienallee, die Schönhauer Straße sowie die Friedrich-Engels-Straße zu nennen. Hierzu hatte ich ebenfalls konkreter in meinem Schreiben vom 23.12.2020 ausgeführt.
Ergänzend hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass sich das Land Berlin auch für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten Ausweisung von streckenbezogenenTempo-30-Anordnungen aus Lärmschutzgründen einsetzt.
Zusammenfassend ist daher ersichtlich, dass meine Verwaltung bereits alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um eine Entlastung der Wohngebiete in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh zu erzielen. Die Realisierbarkeit eines neuen Routennetzes für den Schwerlastverkehr zum bzw. vom Gewerbegebiet Flottenstraße außerhalb dieser Wohngebiete kann ich Ihnen aus oben genannten Gründen allerdings leider nicht in Aussicht stellen.“
Das Bezirksamt hat damit alles in Rahmen seiner Möglichkeiten unternommen, um auf die zuständige Senatsverwaltung einzuwirken. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchungen nach dem Sommer weitere Anordnungen von Tempo 30 erfolgen werden.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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