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Drucksache - VIII-0912
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Endlich Ruhe – „Durchfahrt verboten“ im Blumenviertel |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0912
"Das Bezirksamt wird ersucht, an den Zufahrtswegen zum Blumenviertel (Kniprodestraße Ecke Altenescher Weg, Storkower Straße Ecke Syringenweg, Oderbruchstraße Ecke Maiglöckchenstraße) das Verkehrsschild 250 „Durchfahrt Verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“ anzuordnen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz gemäß § 4 (2) S. 1 AZG i. V. m. ZustKatOrd, (Nr. 22b), hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) die genannte Kreuzungsbereiche am 13.12.2019 verkehrlich begutachtet. Die Überwachung des Straßenverkehrs obliegt gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) i.V.m. Nr. 23 Abs. 5 a) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) der Sonderbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin.
Im Rahmen einer Ortsbegehung am 30.10.2019 mit dem zuständigen Bezirksamtsmitglied, einem Vertreter der Straßenbaubehörde und Vertretern der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (SVB) wurden durch den Vertreter der Bürgerinitiative die von den Anwohnern festgestellten „Verkehrsgefährdungen“, die Belastung durch den Durchgangsverkehr und den damit verbundenen Unmut bei den Anwohnern geschildert. Erste Erkenntnisse liegen vor und werden bei der weiteren Bearbeitung des BVV-Ersuchens berücksichtigt.
Wir werden weiter berichten, auch im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Drucksache VIII-0906.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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