Drucksache - VIII-0912  

 
 
Betreff: Endlich Ruhe - "Durchfahrt verboten" im Blumenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
29.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 25. BVV am 14.8.19
2. Ausfertigung Antrag Fraktion der CDU, 25. BVV am 14.8.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

11.02.2020


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0912

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Endlich Ruhe Durchfahrt verboten“ im Blumenviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 11.09.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0912

"Das Bezirksamt wird ersucht, an den Zufahrtswegen zum Blumenviertel (Kniprodestraße Ecke Altenescher Weg, Storkower Straße Ecke Syringenweg, Oderbruchstraße Ecke Maiglöckchenstraße) das Verkehrsschild 250 „Durchfahrt Verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“ anzuordnen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Zuständigkeit für das untergeordnete Straßennetz gemäß § 4 (2) S. 1 AZG i. V. m. ZustKatOrd, (Nr. 22b), hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) die genannte Kreuzungsbereiche am 13.12.2019 verkehrlich begutachtet.

Die im Ersuchen genannten Straßen sind für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Von daher haben sie ihre Funktion nicht nur für die unmittelbaren Anwohner, sondern für alle Bürger und Verkehrsteilnehmer zu erfüllen und können somit von jeder Fahrzeugart (bis auf hier nachfolgend genannte Beschränkung) befahren werden. Die Zufahrten zum „Blumenviertel“, in welchem sich die genannten Straßen befinden, sind bereits an der Kreuzung Storkower Straße/Syringenweg, Kreuzung Oderbruchstraße/ Maiglöckchenstraße sowie an der Kreuzung Kniprodestraße/Altenescher Weg durch die Zeichen 253 StVO, Zusatzzeichen 1020-30 StVO, i.S.d. § 45 (1) StVO für eine Verkehrsart beschränkt.

Die Überwachung des Straßenverkehrs obliegt gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) i.V.m. Nr. 23 Abs. 5 a) Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) der Sonderbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin.
Die offenbar immer wieder auftretenden Verkehrsverstöße hier insbesondere die Nichtbeachtung der vorhandenen Verkehrszeichen erfordern die Überprüfung und ggf. Änderung der Beschilderungen durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

Im Rahmen einer Ortsbegehung am 30.10.2019 mit dem zuständigen Bezirksamtsmitglied, einem Vertreter der Straßenbaubehörde und Vertretern der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde (SVB) wurden durch den Vertreter der Bürgerinitiative die von den Anwohnern festgestellten „Verkehrsgefährdungen“, die Belastung durch den Durchgangsverkehr und den damit verbundenen Unmut bei den Anwohnern geschildert.
Die SVB wurde beauftragt, die Verkehrssituation hinsichtlich der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu prüfen und in diesem Zusammenhang beim Polizeipräsidenten in Berlin abzufragen, ob bezüglich der Schilderung des Vertreters, Auswertungen zu Unfällen, deren Hergang und/oder andere Informationen zu Verkehrsstörungen vorliegen.

Erste Erkenntnisse liegen vor und werden bei der weiteren Bearbeitung des BVV-Ersuchens berücksichtigt.

 

Wir werden weiter berichten, auch im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Drucksache VIII-0906.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

 
 

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