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Drucksache - VIII-0866
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 32. Sitzung am 13.05.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0866/2019 „Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Servicestelle Jugendbeteiligung e. V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie „Schüler*innenhaushalte“ an Pankower Schulen zu realisieren. Das Bezirksamt wird gebeten, Erfahrungen mit Schüler*innenhaushalten aus anderen Berliner Bezirken zu berücksichtigen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie bereits im 1. Zwischenbericht erwähnt, kann das Projekt über den Bezirkshaushalt derzeit im aktuellen Haushalt 2020/21 nicht finanziert werden. Im Rahmen des kommenden Doppelhaushaltes 2022/23 müssen die finanziellen Ressourcen auf Landeebene bzw. ggf. auf Bezirksebene geschaffen werden. Hierbei ist von einer Größenordnung von 1.500 bis 3.000 Euro pro Schule auszugehen. Die haushaltstechnische Umsetzung könnte dann im Rahmen der Zielvereinbarungen über die Schulbudgets durch das Bezirksamt, hier Schul- und Sportamt, federführend erfolgend und abgesichert werden. Grundsätzlich ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die Bewirtschaftung zusätzlicher Mittel auch einen personellen Mehraufwand in der zuständigen Wirtschaftsstelle im Bezirksamt, hier Schul- und Sportamt, bedeutet. Grundsätzlich kann jede Schule eigenständig entscheiden, ob die schuleigenen Mittel für das Projekt „Schüler*innenhaushalt“ mit pädagogischer Begleitung durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. in der Schule umgesetzt werden kann. Über die zuständige Schulaufsicht hat das Bezirksamt auch auf das Projekt informiert und die Umsetzung empfohlen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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