Drucksache - VIII-0839  

 
 
Betreff: Vorschulische Sprachförderung für Kinder zugezogener Familien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit mitberatender Ausschuss
04.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit zurückgezogen   
Integrationsausschuss federführender Ausschuss
05.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24. BVV am 15.5.19
2. Ausfertigung Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24. BVV am 15.5.19

Das Bezirksamt wird ersucht, neu aus dem Ausland zugezogene Familien aktiv über die glichkeiten und Chancen der vorschulischen Bildung insbesondere zur sprachlichen Förderung für ihr(e) Kind(er) zu informieren.


Begründung:

Auf die Kleine Anfrage KA 0439 - Was unternimmt das Bezirksamt, um §55 des Schulgesetzes vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Förderbedarf durchzusetzen? antwortete das Bezirksamt unter Punkt 13 wie folgt:

Frage:  Informiert das Bezirksamt neu aus dem Ausland zugezogenen Familien aktiv über die Möglichkeiten der vorschulischen Bildung ihres Kindes? Ermuntert es die Eltern, ihr Kind möglichst frühzeitig in deutschsprachigen Kindertageseinrichtungen anzumelden?

Durch das Schulamt erfolgt keine aktive Information über diese Möglichkeiten.“

Zeitnah nach der Ankunft in Berlin sollte das sinnvolle und wichtige Angebot der vorschulischen Bildung aller Vorschulkinder von Neuankömmlingen aktiv kommuniziert werden. Für alle in Berlin lebende Kinder 18 Monate vor der Einschulung eine Sprachstandserhebung statt. Kinder, die keine Kita besuchen, werden vom Bezirk zur Sprachstanderhebung eingeladen und mittels Screeningverfahren „Deutsch Plus4“ getestet. Anschließend müssen gemäß Berliner Schulgesetz §55 alle Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, 18 Monate an fünf Tagen fünf Stunden vorschulische Sprachförderung erhalten. 

 

Die aktive Vermittlung dieses sehr sinnvollen Angebots sollte idealerweise in aufsuchender Weise erfolgen, zum Beispiel durch einen persönlichen Besuch der Familie an ihrer Wohnstätte oder im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Sammelunterkünften, jeweils unter Einbeziehung eines Dolmetschers bzw. einer Dolmetscherin. Dabei soll insbesondere deutlich gemacht werden, dass der frühzeitige Besuch einer Kindertageseinrichtung erheblich zum Erlernen der deutschen Sprache beiträgt und dass dies für den späteren Erfolg in der Schule von großer Bedeutung ist.

 
 

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