Drucksache - VIII-0817  

 
 
Betreff: Photovoltaikanlagen auf Schuldächern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2019 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin auf Antrag des Bezirksamtes nach § 38 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 23. BVV am 27.03.19
2. Ausfertiung Linke und Bß90/Grüne 23. BVV am 27.03.19
Beschlussempfehlung FinPersIm außerordenltiche Tagung am 05.06.19
VzK § 13 BezVG/SB BA, 25. BVV am 14.8.19

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0817/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Photovoltaikanlagen auf Schuldächern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 05.06.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0817/2018

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung, sowie bei der HOWOGE dafür einzusetzen die Dächer von Schulneubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Sollte eine Installation von Photovoltaik aus nachvollziehbaren Gründen derzeit nicht möglich sein, so sind zumindest die baulichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Photovoltaik problemlos und ohne weitere bauliche Veränderungen des Gebäudes zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden kann.

Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein Contracting mit dem Berliner Stadtwerk hier sinnvoll ist.


wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Entsprechend dem Ersuchen der BVV hat sich das Bezirksamt in den zuständigen Gremien auf Landesebene für das Anliegen eingesetzt, Schulneubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Im Rahmen der Erarbeitung eines Leitfadens für die Sanierung von Schulen in der vorläufigen finalen Fassung vom 05.07.2019 ist nunmehr unter Punkt 3.3.5. - Dächer (KG 360) - die Nutzung von Dachflächen für Standorte einer Anlage zur Solarenergienutzung gemäß Berliner Energiewende geregelt. Darin heißt es unter Dachkonstruktionen (KG 361) auf der Seite 28 wie folgt:

Die Dachflächen sind gemäß Berliner Energiewendegesetz hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und grundsätzlichen Eignung für die Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung zu prüfen. Des Weiteren sind geeignete Dachflächen unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit entsprechend zu ertüchtigen (ausreichende Lastvorhaltung, Leitungsdurchführung, Dachausstieg etc.) und anschließend zur Installation entsprechender Anlagen zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.“

Die hier enthaltene Festlegung wird zudem auf alle jetzt und zukünftig zu planenden Neubauten angewendet. Diese Regelung erzeugt jedoch einen Zielkonflikt mit der ebenfalls auf Seite 28 unter dem Punkt - Dachbeläge (KG 363 und 364) - beschriebenen Prüfung und Realisierung eines Gründaches. Hier heißt es auszugsweise wie folgt:

Auch bei Sanierungen sollen Dächer begrünt werden, sofern eine Realisierung technisch möglich ist und ohne spezifische statische Maßnahmen realisiert werden kann. Für Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Dachbegrünungen sind die Hinweise aus den entsprechenden Leitfäden und Arbeitshilfen zu beachten, die auf der Internetseite der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung eingestellt sind (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/de/download/index.shtml).“
Hier ist in jedem Fall eine planerische Abwägung notwendig.

Die Bereitstellung der Mittel, die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen erfolgt dann über die Berliner Stadtwerke. Die dazu notwendigen Rahmenverträge sind bereits abgeschlossen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

In der Entscheidungsvariante Nutzung von Solarenergie, Einsparung von CO² Immissionen, in der Entscheidungsvariante Gründach, positive Auswirkung auf das Stadtklima und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung.

Siehe Tabelle

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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