Drucksache - VIII-0805  

 
 
Betreff: Missbilligung des stellvertretenden Bürgermeisters und Bezirksstadtrates Vollrad Kuhn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 23. BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin spricht dem Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn wegen fortgesetzter Nichtumsetzung von Beschlüssen der BVV gem. § 55 GO BVV die Missbilligung aus.


Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz regelt in §13 Abs. 1, dass Maßnahmen des Bezirksamtes aufgrund von Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung dieser unverzüglich zur Kenntnis zu bringen sind.

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gibt dem Bezirksamt für Beschlüsse ohne Fristsetzung mit §67 GO BVV vor, dass über Maßnahmen des Bezirksamtes aufgrund von Beschlüssen der BVV bis zur zweiten der Beschlussfassung folgenden Tagung zu berichten ist.

In Zuständigkeit der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, die der stellvertretende Bürgermeister, Herr Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn, leitet, befinden sich ausweislich des Ratsinformationssystems Allris© mit Stand vom 18. März 2019 seit dem 3. Oktober 2016 169 fällige Beschlüsse der BVV. Von diesen 169 Beschlüssen wurden 22 innerhalb der Frist bearbeitet (13%). 50 weitere Beschlüsse wurden durch Schlussberichte außerhalb der Frist erledigt (29,6%). Weit mehr als die Hälfte (57,4%) der Drucksachen der BVV, die in die Zuständigkeit dieser Abteilung fallen, sind bisher nicht abschließend bearbeitet (97) und befinden sich sämtlich (zum großen Teil erheblich) außerhalb der Fristen.

Die BVV hat zudem mit den Beschlüssen VIII-0609 vom 17. Oktober 2018 und VIII-0687 vom 28. November 2018 Beschlüsse des Bezirksamtes, die inhaltlich von der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste zu verantworten sind, aufgrund von Nichtumsetzung durch das Bezirksamt aufgehoben.

Trotz mehrfacher deutlicher Aufforderung von Bezirksverordneten in Form sachlicher Erklärungen, Debattenbeiträgen zu Vorlagen des Bezirksamtes, expliziter Aufforderung durch Drucksache VIII-0690 und Diskussionen in Ausschüssen kommt Herr Bezirksstadtrat Kuhn seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nach. Selbst von ihm genannte Termine zur Zweit- oder Drittbehandlung von Drucksachen in der Zuständigkeit seiner Abteilung lässt er ergebnislos verstreichen.

Diese fortgesetzte Missachtung gesetzlicher Grundlagen und Beschlüssen der BVV ist zu missbilligen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen