Drucksache - VIII-0777  

 
 
Betreff: Fahrradfahren in der geschützten Grünanlage „Am Weißen See“


Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
04.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 23.BVV am 27.03.19
Beschlussempfehlung StadtGrün 25. BVV am 14.08.19

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Fahrradfahren in der geschützten Grünanlage „Am Weißen See“ auf Hauptwegen erlaubt werden kann. Die Prüfung soll die Erstellung eines Zusatzschildes „Fußnger haben Vorrang“ beinhalten. Dieses soll unter dem Schild „Geschützte Grünanlage“ angebracht werden.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Die Sinnhaftigkeit der Drucksache war für die Mehrheit des Ausschusses nicht erkennbar, vielmehr bestanden Irritationen darüber, dass die einreichende Fraktion explizit die Abschaffung einer klaren Verbotsnorm fordert.

Fahrradfahren in Parkanlagen ist gelebte Praxis, jedoch hält ein bestehendes Verbot zumindest zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise an und ist daher auch weiterhin zur Regulierung erforderlich. Erschwerend, weil kaum praxistauglich umsetzbar, ist die Forderung nach Prüfung und Freigabe lediglich vereinzelter Wege für den Fahrradverkehr.

Angesichts des ohnehin kaum existenten Verfolgungsdrucks von Verstößen vermochte der Ausschuss hier keinen Handlungsbedarf erkennen, diese auch noch zu privilegieren. Allein der Umstand, dass eine Regelung vereinzelt auf „Unverständnis“ stoßen mag, ist wenig geeignet, eine weitergehende Gefährdung von Fußnger*innen zu rechtfertigen bzw. zu legitimieren. So wie bei Fahrradfahrer*innen im Straßenverkehr, bedarf es in Parkanlagen des besonderen Schutzes der Fußnger*innen als schwächste Verkehrsteilnehmer*innen.

Lediglich die Einreicherin, sowie ein vereinzelter Bürgerdeputierter, vermochten sich dem nicht anzuschließen, dennoch empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit deutlicher Mehrheit die Ablehnung der Drucksache.

 

Begründung:

Die Wege in der genannten Grünanlage sind oft breit und bieten genug Platz für Fußnger*innen und Fahrradfahrer*innen. Außerdem stößt es auf ein breites Unverständnis, dass Fahrradfahren dort nicht erlaubt ist. Wichtig ist es, Fahrradfahrer*innen gesondert darauf hinzuweisen, dass Fußnger*innen Vorrang zu gewähren ist.

 
 

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