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Drucksache - VIII-0745
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung an kommunalen Gebäuden und
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0745/2018
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie an allen kommunalen Gebäuden und Außenanlagen des Bezirks, bei denen in den kommenden Jahren Sanierungs- und Baumaßnahmen anstehen, eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung eingeführt werden kann. Statt das anfallende Regenwasser in die Kanalisation abzuleiten, soll es durch geeignete Maßnahmen (Versickerung, Dachbegrünungen, Nutzung als Grauwasser etc.) vor Ort genutzt werden. Entsprechende Entsiegelungen im Freigelände sind dabei vorzusehen. Die oben genannten Maßnahmen sollen auf ihre Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. Hierbei ist die vom Senat gegründete „Berliner Regenwasseragentur“ für Beratung und Unterstützung mit einzubeziehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Prüfung der Versickerung von Regenwasser ist Bestandteil jeder Planung von Baumaßnahmen im Bezirk Pankow. Gerade in weiten Teilen von Pankow ist eine Versickerung nur unzureichend möglich, da sich oberflächennah Geschiebelehmformationen befinden. Eine gebäudenahe Versickerung bildet hier Schichtenwasser aus und gefährdet den Gebäudebestand. Als Maßnahme zum Schutz der Umwelt werden in Absprache mit den Berliner Wasserbetrieben Einleitbeschränkungen technisch umgesetzt. Hier wird nach einer Regenspende über einen Speicher Regenwasser in definierten Mengen in die Mischwasserkanalisation abgegeben. Diese Maßnahme dient zum Schutz der baulichen Anlagen bei fehlenden Versickerungsmöglichkeiten und zum Schutz des Abwassersystems vor Überlastung. Die Nutzung von Grauwasser erfolgt aus Kostengründen nicht, da
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Umfangreiche Mehrkosten bei Installation und Betrieb der Anlagen zur Grauwassernutzung.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Legende
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