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Drucksache - VIII-0738
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0738 „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit Kooperationen zwischen der Musikschule Béla Bartók und Kindertagesstätten schrittweise auszubauen und dauerhaft zu verstetigen sind, mit dem Ziel, die musikalische Früherziehung von Kindern bereits vor dem Schuleintritt zu fördern. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, Kooperationen zunächst in Bezirksregionen Pankows mit einem geringen Versorgungsgrad mit Angeboten der Musikschule auszubauen, beispielsweise in Buch, Karow, Rosenthal, Wilhelmsruh, Französisch-Buchholz und Blankenburg.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Kooperationsarbeit, die – wie in den vergangenen Berichten dargestellt – erfolgreich angelaufen war, hat auch in den jüngst zurückliegenden Monaten einen weiterhin erfolgreichen Verlauf genommen: Ab März 2023 war die Musikschule Béla Bartók bereits Kooperationspartnerin von 10 Kitas in insgesamt 7 verschiedenen Trägerschaften, deren Kinder sie musikpädagogisch in ihrem Kita-Alltag begleitet. Derzeit werden in 10 Kitas mehr als 450 Kinder mit der musikpädagogischen Grundversorgung erreicht. Zwischenzeitlich durch personelle Veränderungen verlorengegangene Kita-Kooperationen konnten wieder aufgefangen werden. Die Resonanz auf dieses von der Musikschule unterbreitete kostenfreie frühkindliche Bildungsangebot ist nach wie vor ungebrochen hoch. Auch andere Bucher Kitas äußern großes Interesse an der Zusammenarbeit mit der Musikschule. Des Weiteren erscheint auch Kitas außerhalb Buchs das Angebot interessant. Diese Nachfrage kann derzeit nicht erfüllt werden. Der zweite Jahrgang der Kinder, die durch die Kooperation entwicklungsbiografisch begleitet wurden, ist nun seit September 2023 bereits in der Grundschule. Für diese Kinder hat die Musikschule derzeit diverse musikpädagogische Folgeangebote in Gruppen am Standort Buch. Diese umfassen eine breit gefächerte Instrumentenauswahl von z.B. Blockflöten, Gitarren, Cello, Gesang und weiteren Blasinstrumenten. Seit dem letzten Zwischenbericht haben sich Grenzen für den weiteren Ausbau der Kita-Kooperation gezeigt: Personelle Veränderungen an der Musikschule machten es unmöglich, alle angebahnten Kooperationen fachpersonell auszustatten. Elementare Musikpädagogik ist ein Mangelfach, für welches es äußerst schwierig ist, qualifizierte Lehrkräfte zu finden. Es sind an der Musikschule in 2023 weitere zwei Stellen für Elementarpädagogik mit dem Schwerpunkt Kooperation besetzt worden, sodass wieder der Stand der Kooperation mit 10 Kitas hergestellt werden konnte. Zum anderen werden die Kooperationsangebote aus Deputats Stunden des bereits vorhandenen Stundenvolumens der Musikschule finanziert, sodass hierfür Unterricht in anderen Fächern gestrichen werden musste. Das bereits vorhandene Unterrichtsangebot kann nicht weiter zugunsten von Kita-Kooperationsunterricht zurückgefahren werden, da sonst die Versorgung mit Unterrichtsangeboten für alle Standorte und dem klassischen Instrumentenkanon nicht mehr gewährleistet ist. Da der berlinweit angestrebte Versorgungsgrad von 12 Jahreswochenstunden Unterricht pro 1.000 Einwohner in Pankow derzeit bei 7,5 liegt, sollte die Lücke nicht vergrößert werden. Der im Auftrag der BVV aus eigener Kraft der Musikschule erreichte derzeitige Stand der Kooperation von Musikschule und Kitas stellt einen beachtlichen Erfolg dar. Für einen weiteren Ausbau der Kita-Kooperationen ist eine Vergrößerung des Musikschul-Gesamt-Unterrichtsvolumens nötig, was des Beschlusses einer entsprechenden Erhöhung des betreffenden Etats in einem zukünftigen Doppelhaushalt bedürfte. Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten ist eine Kooperation mit zehn Kitas vertraglich verankert worden, für einen darüber hinaus gehenden Ausbau sind die Rahmenbedingungen zu verbessern. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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