Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0669 – Die BVV Pankow hat das sogenannte „Wohnbaukonzept für Pankow“ von 2016 als Vorlage zur Kenntnisnahme zur Tagung am 29. Juni 2016 erhalten und im Rahmen der Fortsetzungstagung lediglich zur Kenntnis genommen. Die BVV Pankow hat das Wohnbaukonzept nicht beschlossen, weil es in allen Fraktionen erhebliche Bedenken und Kritikpunkte gegenüber Darstellungen, Inhalten, Zielen und Maßnahmenvorschlägen gab. Die BVV Pankow stellt daher fest, dass aus dem sogenannten „Wohnbaukonzept für Pankow“ keine Arbeits- oder Planungsaufträge folgen oder von der BVV Pankow erteilt wurden. Die Arbeits-und Planungsgrundlage von neuen Wohnbaustandorten im Bezirk ist die Drucksache VII-1203 vom 14. September 2016 mit ihren zwölf explizit aufgeführten Standorten für Wohnungsneubau. Für alle Standorte liegt kein Planungsauftrag der BVV Pankow vor. Folglich besteht auch kein Auftrag für Planungen mit Bezug auf die Flächen der Erholungsanlage Blankenburg. Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Öffentlichkeit klar- und richtigzustellen, dass die BVV Pankow keinen Auftrag zu einer weiteren Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen oder erteilt hat. Dem widersprechende Veröffentlichungen oder auch schriftliche sowie mündliche Äußerungen aus Senatsverwaltungen sind durch das Bezirksamt in aller Deutlichkeit zu korrigieren. – |