Drucksache - VIII-0669  

 
 
Betreff: Klarstellung zum sogenannten „Wohnbaukonzept“ und zur Erholungsanlage Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD & Linke, 20. BVV am 28.11.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD, Linke und B90/Grüne 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, SB 37. BVV am 09.12.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

10.11.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0669

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Klarstellung zum sogenannten „Wohnbaukonzept“ und zur Erholungsanlage Blankenburg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0669

Die BVV Pankow hat das sogenannte „Wohnbaukonzept für Pankow“ von 2016 als Vorlage zur Kenntnisnahme zur Tagung am 29. Juni 2016 erhalten und im Rahmen der Fortsetzungstagung lediglich zur Kenntnis genommen.

Die BVV Pankow hat das Wohnbaukonzept nicht beschlossen, weil es in allen Fraktionen erhebliche Bedenken und Kritikpunkte gegenüber Darstellungen, Inhalten, Zielen und Maßnahmenvorschlägen gab. Die BVV Pankow stellt daher fest, dass aus dem sogenannten „Wohnbaukonzept für Pankow“ keine Arbeits- oder Planungsaufträge folgen oder von der BVV Pankow erteilt wurden.

Die Arbeits-und Planungsgrundlage von neuen Wohnbaustandorten im Bezirk ist die Drucksache VII-1203 vom 14. September 2016 mit ihren zwölf explizit aufgeführten Standorten für Wohnungsneubau. Für alle Standorte liegt kein Planungsauftrag der BVV Pankow vor. Folglich besteht auch kein Auftrag für Planungen mit Bezug auf die Flächen der Erholungsanlage Blankenburg.

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Öffentlichkeit klar- und richtigzustellen, dass die BVV Pankow keinen Auftrag zu einer weiteren Qualifizierung der Erholungsanlage Blankenburg einschließlich der Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen oder erteilt hat. Dem widersprechende Veröffentlichungen oder auch schriftliche sowie mündliche Äerungen aus Senatsverwaltungen sind durch das Bezirksamt in aller Deutlichkeit zu korrigieren.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hatte nach der bereits verwaltungsintern 2019 erfolgten Bitte um Berücksichtigung des BVV-Ersuchens zusätzlich mit Schreiben vom 30.06.2020 den Staatssekretär für Wohnen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um eine Stellungnahme zu den Drucksachen VIII-0437 vom 06.06.2018 Rahmen und Verfahren für den Blankenburger Süden vom Kopf auf die Füße stellen!“, VIII-0666 vom 28.11.2018 Keine überörtliche Straßenverbindung durch die Erholungsanlage Blankenburg und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für eine Straßenbahnstrecke zum Bahnhof Blankenburg“ und zur Drucksache VIII-0669 vom 28.11.2018 Klarstellung zum sogenannten ‚Wohnbaukonzept und zur Erholungsanlage Blankenburg“ gebeten.

In übertragender Zuständigkeit antwortete der amtierende Leiter des Sonderreferats Wohnungsbau mit Schreiben vom 18.09.2020 bezüglich der Drucksache VIII-0669, dass die Erholungsanlage Blankenburg nicht innerhalb des sogenannten Fokusraums liegt für den seit November 2019 ein städtebauliches Werkstattverfahren durchgeführt wird. Die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden soll ausschließlich in diesem Bereich erfolgen. Grundstücke und Parzellen innerhalb der Erholungsanlage Blankenburg werden reduziert auf Verkehrstrassen und andere Infrastrukturen. Der Eingriff wird auf ein Minimum beschränkt. In diesem Fall werden in räumlicher Nähe Ersatzangebote geschaffen

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des Werkstattverfahrens auf der Internetseite der SenStadtWohn dargestellt sind. Als Ersatz für die pandemiebedingt entfallende öffentliche Abschlussveranstaltung haben die Planungsteams kommentierte Videopräsentationen der jeweiligen Entwürfe erstellt. Parallel konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 15.08.2020 ihre Meinung zu den Entwürfen über eine Umfrage sowie ein freies Kommentarfeld mitteilen und Fragen zu den Entwürfen an die Planungsteams stellen. Beide Angebote wurden rege genutzt.

Am 19. September 2020 fand die das Werkstattverfahren abschließende Sitzung von Projektbeirat und Empfehlungsgremium statt. Hier wurden Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Entwürfen und zur Erstellung des (flächigen) Struktur- und Nutzungskonzeptes an die SenStadtWohn formuliert. Im Ergebnis formulierte das Entscheidungsgremium den Vorschlag, dass das Struktur- und Nutzungskonzept auf Basis zweier Entwurfsideen entstehen soll. Die Entwürfe von Cityförster/Felixx und yellow z/bgmr sollen zusammengeführt werden, um so ein tragfähiges und ausgewogenes Struktur- und Nutzungskonzept zu erarbeiten. Dieser Empfehlung hat der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen zugestimmt. Das Struktur- und Nutzungskonzept bildet die Grundlage für die weiteren Planungen und ist erforderlich, um die Vorbereitenden Untersuchungen abzuschließen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2021 vorliegen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
Bürgerdienste

 


 

 
 

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