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Drucksache - VIII-0666
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung |
Schlussbericht |
Keine überörtliche Straßenverbindung durch die Erholungsanlage Blankenburg und |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VIII-0666 —
„Die Nutzung von Flächen der Erholungsanlage für den Neubau von Wohnungen oder (überörtlichen) Straßenverbindungen lehnt die BVV Pankow unverändert ab.
Gegebenenfalls notwendige Flächeninanspruchnahmen für die Führung einer Straßenbahnstrecke vom Neubaugebiet Blankenburger Süden zum Bahnhof Blankenburg sind auf das aller notwendigste und damit ein Minimum zu reduzieren. Auf eine nicht erforderliche und platzfressende Wendeschleife östlich des Bahnhofs Blankenburg ist zu verzichten. Zielführend ist der Bau einer Verbindungsstrecke zum Bestandsnetz Linie 50 in Französisch Buchholz.
Ein gegebenenfalls erforderlicher Straßenbahnbetriebshof ist im Bereich des dafür gut geeigneten Gewerbegebiets Heinersdorf anzusiedeln. Eine Ansiedlung des neuen Betriebshofs im Bereich der Erholungsanlage oder zwischen Autobahn und Eisenbahnstrecke wird von der BVV abgelehnt.“ —
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die anvisierte 6. Verwaltungsklausur Blankenburger Süden, die als fachliche Abstimmung des SNK 2.0 dienen sollte, um es anschließend der Hausleitung zur Entscheidung vorzulegen, musste aufgrund veränderter verkehrlicher Rahmensetzungen abgesagt werden.
Für die verkehrliche Anbindung des Blankenburger Südens wurde die politische Entscheidung getroffen, dass das neue Wohnquartier im Blankenburger Süden in einem Schritt durch die Verlängerung der Tramlinie M2 vom Alexanderplatz angebunden werden und nur bis zum Nordrand des Stadtquartiers Höhe Blankenburger Pflasterweg führen soll, um Eingriffe in die Erholungsanlage Blankenburg zu vermeiden. Ein Konflikt bzgl. der Durchschneidung der Erholungsanlage durch eine kombinierte Straßen- und Tram-Trasse wurde damit vorerst beendet. Ursprünglich war geplant, die Straßenbahn an den S-Bahnhof Blankenburg anzubinden, um damit eine direkte Umsteigemöglichkeit zwischen Straßenbahn und S-Bahn herzustellen.
Die Thematik wird weiter in der Drucksache VIII-0437 „Rahmen und Verfahren für den Blankenburger Süden vom Kopf auf die Füße stellen!“ verfolgt.
Wir bitten, diese Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Cornelius Bechtler |
Legende
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