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Drucksache - VIII-0663
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Artenschutz bei Sanierung des Bezirksamtsgeländes Fröbelstraße 17 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0663/2018
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) dafür einzusetzen, dass bei der laufenden Sanierung und Herrichtung der Gebäude auf dem Bezirksamtsgelände in der Fröbelstr. 17 die Belange des Natur- und Artenschutzes beachte.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat die Berliner Immobilien Management GmbH mit Schreiben vom 11.02.2019 gebeten, darzulegen, wie die Belange des Natur- und Artenschutzes im laufenden Sanierungsbetrieb sichergestellt werden. Hierzu liegt nun eine Rückmeldung vor. Die BIM hat sich dazu wie folgt geäußert: Grundsätzlich wird ausgesagt, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes im Sanierungsprojekt des Standortes Fröbelstraße 17 Berücksichtigung finden. In Vorbereitung auf die Sanierungsmaßnahme waren u. a. Baumfällungen und Baumbeschneidungen erforderlich, welche im Februar 2017 auf der Grundlage einer erteilten Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung des Baumbestandes in Berlin (BaumSchVO) durchgeführt wurden. Die Genehmigung wurde vom Umwelt- und Naturschutzamt Pankow am 14.02.2017 erteilt. Die Arbeiten wurden innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes bis 28.02.2017 ausgeführt, also außerhalb der Vegetationsperiode. Diese ist festgesetzt für den Zeitraum vom 01. März bis 30. September eines Jahres. Für die im Februar 2019 durchgeführten Baumfällungs- und Baumbeschneidungsarbeiten lag bzw. liegt eine Genehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes vom 06.02.2019 vor. Auch diese Arbeiten erfolgten innerhalb des gesetzlich zulässigen bzw. vorgeschriebenen Zeitraumes. Zusätzlich liegt ein Ornithologisches und Ökologisches Gutachten vor. Die umliegenden Bäume und Sträucher sowie die Fassadenbegrünung des Hauses 6 wurden auf Niststätten untersucht. Das Gutachten beinhaltet unter anderem auch Angaben zu erforderlichen Ersatzniststätten. Diese werden an der Nordfassade des Gebäudes und an verschiedenen Bäumen in Form von Nistkästen angebracht. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen, u. a. mit dem Denkmalamt, sind bereits erfolgt. Auch für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten sicherte die BIM zu, die Belange des Natur- und Artenschutzes zu beachten. Diese Aus- bzw. Zusagen gelten für das Bezirksamt Pankow als verbindliche Arbeitsgrundlage. Wir bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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| X | X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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