Drucksache - VIII-0663  

 
 
Betreff: Artenschutz bei Sanierung des Bezirksamtsgeländes Fröbelstraße 17 beachten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, SPD und B´90/Grüne 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0663/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Artenschutz bei Sanierung des Bezirksamtsgeländes Fröbelstraße 17
beachten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0663/2018

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) dafür einzusetzen, dass bei der laufenden Sanierung und Herrichtung der Gebäude auf dem Bezirksamtsgelände in der Fröbelstr. 17 die Belange des Natur- und Artenschutzes beachte.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die Berliner Immobilien Management GmbH mit Schreiben vom 11.02.2019 gebeten, darzulegen, wie die Belange des Natur- und Artenschutzes im laufenden Sanierungsbetrieb sichergestellt werden. Hierzu liegt nun eine Rückmeldung vor. Die BIM hat sich dazu wie folgt geäert:

Grundsätzlich wird ausgesagt, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes im Sanierungsprojekt des Standortes Fröbelstraße 17 Becksichtigung finden.

In Vorbereitung auf die Sanierungsmaßnahme waren u. a. Baumfällungen und Baumbeschneidungen erforderlich, welche im Februar 2017 auf der Grundlage einer erteilten Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung des Baumbestandes in Berlin (BaumSchVO) durchgeführt wurden. Die Genehmigung wurde vom Umwelt- und Naturschutzamt Pankow am 14.02.2017 erteilt. Die Arbeiten wurden innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes bis 28.02.2017 ausgeführt, also außerhalb der Vegetationsperiode. Diese ist festgesetzt für den Zeitraum vom 01. März bis 30. September eines Jahres.

r die im Februar 2019 durchgeführten Baumfällungs- und Baumbeschneidungsarbeiten lag bzw. liegt eine Genehmigung des Umwelt- und Naturschutzamtes vom 06.02.2019 vor. Auch diese Arbeiten erfolgten innerhalb des gesetzlich zulässigen bzw. vorgeschriebenen Zeitraumes.

Zusätzlich liegt ein Ornithologisches und Ökologisches Gutachten vor. Die umliegenden Bäume und Sträucher sowie die Fassadenbegrünung des Hauses 6 wurden auf Niststätten untersucht. Das Gutachten beinhaltet unter anderem auch Angaben zu erforderlichen Ersatzniststätten. Diese werden an der Nordfassade des Gebäudes und an verschiedenen Bäumen in Form von Nistkästen angebracht. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen, u. a. mit dem Denkmalamt, sind bereits erfolgt.
Die Beseitigung des Fassadenbewuchses am Haus 6 war erforderlich, da das Haus für die Kelleraußenabdichtung komplett aufgegraben werden musste. Diese Arbeiten sind an den anderen Häusern nicht vorgesehen. Dort werden lediglich Fenster, Dachkästen und in Teilbereichen auch die Regenwasserfallrohre frei geschnitten.

Auch für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten sicherte die BIM zu, die Belange des Natur- und Artenschutzes zu beachten. Diese Aus- bzw. Zusagen gelten für das Bezirksamt Pankow als verbindliche Arbeitsgrundlage.

Wir bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

X

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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