Drucksache - VIII-0662  

 
 
Betreff: Treuhänder bestellen - Wohnraum in der Prenzlauer Allee 174 und der Raumer Straße 33 zurückgewinnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.06.2019 
Fortsetzung der 24. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke und SPD 20. BVV am 28.11.18
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD 20. BVV am 28.11.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD, Linke und B90/Grüne 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Fortsetzung 24. BVV am 05.06.19
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
Berichtspflicht BA März 2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

12.05.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0662

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Treuhänder bestellen - Wohnraum in der Prenzlauer Allee 174 und der Raumer Straße 33 zurückgewinnen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0662

Die BVV ist der Überzeugung, dass die Immobilien in der Raumerstraße 33 und der Prenzlauer Allee 174 durch ihre Eigentümer*innen dauerhaft einer Wohnnutzung entzogen werden. Die BVV ersucht das Bezirksamt deshalb, unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um jeweils einen Treuhänder für diese Häuser zu bestellen, um die Zweckentfremdung durch Leerstand zu beenden und die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Prenzlauer Allee 174

Die Einsetzung eines Treuhänders ist derzeit nicht erforderlich.

Es sind 23 Amtsverfahren wegen Leerstands anhängig.

Am 04.02.2019 hat ein Besitz-Nutzen-Lasten-Übergang stattgefunden. Die gegen die Verwalterin des Voreigentümers erlassenen Zwangsgeldfestsetzungen wurden aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.04.2019 eingestellt.

Mit Schreiben vom 17.07.2019 wurde die Modernisierung der leerstehenden Wohnungen angezeigt. Diese soll im Sommer 2020 abgeschlossen sein, sodass die Wohnungen ab Herbst 2020 wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen sollten. Entsprechende Nachweise wie Baugenehmigung, Sondernutzungserlaubnis und Bauzeitenplan liegen vor. Mit E-Mail vom 15.10.2019 wurde der Eigentümerin von Seiten des Wohnungsamtes der Ausnahmetatbestand nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG unter der Voraussetzung der ernsthaften und zügigen Durchführung der Baumaßnahmen bestätigt.

Raumerstrasse 33

Die Einsetzung eines Treuhänders ist derzeit noch nicht möglich.

Mit Bescheid vom 17.02.2020 wurde die Rückführungsaufforderung mit Zwangsgeldandrohung für 24 Wohneinheiten erlassen, gegen den Bescheid wurde Widerspruch erhoben. Die Voraussetzung der Festsetzung eines Zwangsgeldes, dass Vorliegen einer bestandskräftigen Grundverfügung, ist damit nicht erfüllt, mithin können die gebotenen Verfahrensschritte vor Einsetzung eines Treuhänders noch nicht erfüllt werden.

Anmerkung: Die tatsächliche Anzahl der in dem Objekt tatsächlich leerstehenden Wohnungen ist dem Wohnungsamt nicht bekannt. Die Anzahl von 24 leerstehenden Wohnungen wurde anhand einer Auskunft der Bau- und Wohnungsaufsicht über die Anzahl und Lage sämtlicher Wohnungen im Hause und einem Abgleich der im Melderegister erfassten Personen ermittelt. Vom Eigentümer wurde bereits angezeigt, dass die vom Wohnungsamt angegebenen Wohnungen so nicht bestehen. Die Wohnungen sollen vor etlichen Jahren umgebaut und zu größeren Wohneinheiten zusammengelegt worden sein.

Hierzu sind weitere Untersuchungen im Gange.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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