Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 20.12.2018 sowohl die BVG als auch den Staatssekretär, Herrn Ingmar Streese, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gemäß § 13 (3) BezVG gebeten.
Nachstehend geben wir die Stellungnahme der BVG vom 11.01.2019 zur Kenntnis:
„Die Frage welches Angebotskonzept perspektivisch in Pankow zum Tragen kommt, ist derzeit nicht abschließend zu beantworten. Die BVG geht bis auf weiteres davon aus, dass das gegenwärtige Angebotskonzept den verkehrlichen Bedarf abdecken kann. Dessen ungeachtet hat der Aufgabenträger bereits den Bedarf einer Taktverdichtung sowohl bei der M1 als auch bei der 50 auf jeweils 5` in der HVZ mitgeteilt. Solange dafür aber nicht die verkehrlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen bestehen, lässt sich diese Forderung jedoch nicht umsetzen. Zum Thema der notwendigen Anpassungen der Infrastruktur ist die BVG bereits im Gespräch mit Sen UVK. Ebenso werden derzeit die angebotsseitigen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Planung einer Neubaustrecke zwischen Pankow und Weißensee diskutiert. Dabei spielt auch nach wie vor eine Zwischenendstelle am Bahnhof Pankow eine zentrale Rolle. Es gibt die Überlegung, diese Kehranlage (Masurenstraße) mit in die Neubaustreckenplanung der Tangente aufzunehmen (sofern diese wiederum sich wirtschaftlich rechnet und weitergeplant wird). Somit ist derzeit noch keine abschließende Aussage zu treffen, inwieweit die Weiterführung des perspektivischen 5`-Taktes verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei erfolgreichen Gesprächen mit der Senatsverwaltung würde dies die Situation aus baulicher Sicht etwas einfacher machen. Bei Beibehaltung des Taktes könnte aus eben dieser Sicht auf die Zwischenendstelle Masurenstraße verzichtet werden. Die Planungs- und Bauzeiten würden ohnehin 5 Jahre + X betragen, da ein Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Ein konkreter Projektauftrag liegt der Fachabteilung VBF noch nicht vor. Der Einbau eines Gleiswechsels für Betriebsstörungen sollte aber ohne Planverfahren möglich sein und ließe sich (einen Projektauftrag vorausgesetzt) ab 2020 realisieren. … Kurz: Bislang reicht der 7,5 min Takt aus. Der AT hat schon den 5 min Takt angeregt. Dafür fehlen aber die infrastrukturellen Voraussetzungen. Die BVG plant dahingehend diese zu schaffen. Es finden bereits Gespräche mit allen Beteiligten statt. Konkrete Projektaufträge des AT liegen der BVG aber noch nicht vor.“
Nachstehend die abschließende Stellungnahme des Staatssekretärs, Herrn Ingmar Streese, vom 22.01.2019:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow (Drucksachen-Nr: Vlll-0657) zur aktuellen und künftigen Taktdichte der Linie M1 auf dem Abschnitt zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Am Kupfergraben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nimmt hierzu wie folgt Stellung: Auf der Straßenbahnlinie M1 wurde zum Dezember 2017 neben dem Einsatz größerer Flexity-Fahrzeuge auch eine Taktverdichtung umgesetzt. Die Streckenäste der Linie M1 nach Rosenthal Nord und nach Schillerstraße wurden Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr jeweils auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet. Das Angebot beider Äste wird auf dem gemeinsamen Abschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Am Kupfergraben in diesem Zeitraum zu einem 7,5-Minuten-Takt überlagert. Weitere Taktverdichtungen auf den Linien M1 und 50 sind geplant, aber erst mittelfristig möglich. Hierfür sind noch infrastrukturseitige Voraussetzungen zu schaffen, dies betrifft insbesondere die Herstellung einer ausreichenden verkehrlichen Leistungsfähigkeit bzw. Durchlassfähigkeit im Bereich der Straßenbahn- und Bushaltestelle am S- und U-Bahnhof Pankow und den umliegenden Verkehrsknoten. Die weiteren Verstärkerleistungen auf den Linien M1 und 50 sind dabei insbesondere zur nachfragegerechten Verstärkung des Verkehrsangebotes nördlich des Bahnhofes Pankow vorgesehen. Zur bedarfsgerechten und ressourceneffizienten Leistungserbringung ist in diesem Zusammenhang auch der Bau eines Kehrgleises südlich vom Bahnhof Pankow in Planung, an welcher ein Teil der genannten Verstärkerleistungen enden bzw. beginnen soll.
Im Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019-2023 ist jedoch bereits ein Prüfauftrag enthalten, ob Verstärkerleistungen der Linie M1 auch über den Bahnhof Pankow hinaus bis zum Hackeschen Markt geführt werden können. Ziel meines Hauses ist dabei, möglichst die jetzige Fahrtenanzahl zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Hackescher Markt aufrechtzuerhalten, ggf. ist auch eine weitere Verdichtung möglich. Dies erfordert jedoch eine entsprechende fahrzeug- und personalseitige Verfügbarkeit zur Erbringung dieser Mehrleistungen und auch die entsprechenden infrastrukturseitigen Voraussetzungen wie z. B. eine ausreichende Leistungsfähigkeit an den Knotenpunkten und ausreichende Kapazitäten an den Endstellen. Entsprechende Prüfungen hierzu sollen in der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2019-2023 erfolgen.“
Zusätzlich wurde auf der letzten Sitzung der AG ÖPNV am 15.03.2019 das Anliegen mit Vertretern der BVG und Sen UVK diskutiert und seitens des Bezirkes um weitere wohlwollende Prüfung gebeten.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |