Drucksache - VIII-0567  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Bezirks Pankow zum Entwurf des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 18. BVV am 12.09.18
2. Ausfertigung Antrag SPD, Bü90/Grüne und Linke 18. BVV am 12.09.18
Änderungsantrag CDU, 18. BVV am 12.09.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, ZB 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK § 13 BezVG BA, SB, 25. BVV am 14.8.2019

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0567

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Stellungnahme des Bezirks Pankow zum Entwurf des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0567

Der Bezirk Pankow unterstützt den Senat von Berlin beim Ausbau der Infrastrukturen des ÖPNV und bei der Ausweitung der ÖPNV-Angebote durch den Einsatz größerer Fahrzeuge oder auch Taktverdichtungen, insbesondere im Bezirk Pankow. Das gilt insbesondere für die folgenden, im Entwurf des Nahverkehrsplan Berlins 2019 bis 2023, aufgeführten Maßnahmen:

  •                  S 2: Kapazitätserweiterung der Züge von sechs auf acht Wagen (S. 267)
  • Ring-S-Bahn: Kapazitätserweiterung der Züge von sechs auf acht Wagen (S. 265)
  •                  S 8: Kapazitätserweiterung der Züge von vier auf sechs Wagen (S. 265)
  • U 2: Prioritäre Verdichtung des Taktes von 4 Minuten in der HVZ auf 3,3 Minuten gemäß Auslieferung neuer Fahrzeuge (S. 272)
  • Straßenbahnlinie M1: Einführung eines 10-Minuten-Taktes auf den Linienästen zur Schillerstraße und nach Rosenthal (S. 276) und eines 5-Minuten-Taktes zwischen Pastor-Niemöller- Platz und Bahnhof Pankow sowie ggfs.
    5-Minuten-Takt bis Hackescher Markt
  •                  Straßenbahnlinie 50: Einführung eine 5-Minuten-Taktes in der HVZ (S. 276)

     

 

  • Straßenbahnlinie M 2 und 10: Umstellung des Betriebes auf größere 40 m lange Fahrzeuge (S. 277)
  • Omnibuslinie M 22: Einführung einer neuen Metrobuslinie Kurt- Schumacher-Platz Wilhelmsruh rkisches Viertel Wittenau Waidmannslust (S. 287)
  • Omnibuslinie M 58: Einführung einer neuen Metrobuslinie Buch Karow Blankenburg Niederschönhausen Schönholz Osloer Straße (S. 287)
  • Omnibuslinie M 59: Einführung einer neuen Expressbuslinie Französisch Buchholz Schönholz Osloer Straße (S. 288)

Schnelle Erschließung neuer Wohnquartiere durch Neubaustrecken der Straßenbahn

Besonderen Wert legt der Bezirk Pankow auf die frühzeitige Anbindung der geplanten Neubauquartiere Blankenburger Süden und Pankower Tor mit zusammen bis zu 8.000 Wohneinheiten. Der Bezirk Pankow unterstützt deshalb die Darstellung (S. 281) und Realisierung der Sofortmaßnahmen Straßenbahn bis 2025 voll umfänglich und fordert eine möglichst schnelle Realisierung ein, da diese auch für städtebauliche Grundsatzentscheidungen für den Ortsteil Heinersdorf besonders wichtig ist.

Im Übrigen bekräftigt der Bezirk den BVV-Beschluss Drucksache VIII-0372 vom 17.01.2018.

S-Bahn: Perspektivische Maßnahmen

Die BVV bekräftigt ihren Beschluss VII-1073 und fordert die schnellstmögliche Bestellung des 10-Minuten-Taktes der S2 bis nach Bernau.

Die Einführung einer Linie S6 (Buch- Grünau) als leistungsfähiger Nord-Süd- Verbindung über den Innenstadtring-Ost findet die ausdrückliche Unterstützung des Bezirks (S. 268).

Regionalverkehr: Regionalbahnhalt in Buch statt Turmbahnhof am Karower Kreuz

Ausdrücklich befürwortet der Bezirk Pankow die Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahnen auf der Stammstrecke, die bereits in mehreren Drucksachen der BVV Pankow eingefordert ist. Angesichts der Vorarbeiten, dem geringen Planungsaufwand sowie den vergleichsweise niedrigen Realisierungskosten, fordert der Bezirk eine zügige Aufnahme des Vorlaufbetriebes von und bis Wilhelmsruh und die sich zeitnah anschließende Durchbindung von und bis Gesundbrunnen (S. 262). Dazu sollen sich die Länder schnellstmöglich über die Bestellung der Fahrleistungen verständigen.

Der Bau und Betrieb eines Turmbahnhofs am Karower Kreuz (S. 209) wird hingegen unverändert vom Bezirk Pankow abgelehnt. Dem vergleichsweise geringen verkehrlichen Nutzen (siehe Kleine Anfrage 0505/VI: Turmbahnhof Karow) stehen hohe Investitionskosten und eine einerseits extrem aufwändige und andererseits unzureichende straßenseitige Erschließung gegenüber.

Im Gegenzug fehlt dem Bezirk Pankow die Aufnahme eines Regionalbahnhalts im wachsenden Ortsteil Buch, in dem neben den bedeutenden Medizin- und Wissenschaftsstandorten auch erhebliche Neubaupotenziale mit ca. 4.600 Wohnungen realisiert werden sollen, die für eine schnelle Anbindung an den Süd-Osten Berlins und den BER sprechen. Insofern ist gerade auch im Zusammenhang mit dem Projekt i2030 mindestens die Untersuchung der Möglichkeiten eines derartigen Haltepunkts zu untersuchen.

Das Bezirksamt wird gebeten, diese Stellungnahme des Bezirkes samt Begründung zur weiteren Qualifizierung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes Berlin 2019 2023, an die Senatsverwaltungen und das Abgeordnetenhaus von Berlin zügig zu übermitteln.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat die Drucksache der BVV am 05.10.2018 an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Abt. IV C) antwortete am 08.05.2019 per Email an Stadt KIS 3 mit folgenden Wortlaut (Zitat):

„…vielen Dank für die Übermittlung der Stellungnahme bzw. des entsprechenden Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zum Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans (NVP) für die Jahre 2019 bis 2023. Seitens des ÖPNV-Aufgabenträgers haben wir alle eingegangenen Stellungnahmen mit Interesse gelesen und die einzelnen Hinweise und Kritikpunkte jeweils untersucht und bewertet. Für Ihre positive Rückmeldung zum NVP im Allgemeinen und die darin zum Ausdruck kommende Unterstzung des ÖPNV möchten wir uns bedanken. Im Nachgang zu dem Ende Februar erfolgten Senatsbeschluss zum Nahverkehrsplan möchte ich Sie darüber informieren, in welcher Form wesentliche Punkte Ihrer Stellungnahme vom ÖPNVAufgabenträger berücksichtigt wurden:

  • Kapitel V.2.2 Angebotskonzeption Regionalbahnverkehr: Die BVV Pankow setzt sich für einen Regionalverkehrshalt am Bahnhof Buch anstelle eines Turmbahnhofes am Karower Kreuz ein. Am Kreuz der Stettiner Bahn mit dem Berliner Außenring wird derzeit ein Neubau als Kreuzungsbahnhof mit zwei Etagen und Haltemöglichkeiten für die S-Bahn-Linien S2 und S8 und für Regionalzüge, die das Umland mit Hohenschönhausen und Lichtenberg verbinden, geplant. Mit dieser Umsteigemöglichkeit soll die Verknüpfung der Bezirke im Osten Berlins verbessert werden und die Fahrtzeiten in die Innenstadt minimiert werden. Im Vergleich zur S-Bahn zeichnet sich der Regionalzugverkehr durch kürzere Fahrtzeiten insb. aufgrund der geringeren Anzahl von Haltepunkten aus. Um diesen Vorteil des Regionalverkehrs auch weiterhin zu erhalten, verfolgt das Land Berlin die Absicht, auf den Radialstrecken in die Innenstadt nur jeweils einen Halt in den Außenbezirken vorzusehen. In Anbetracht der besseren Verknüpfungswirkung im Vergleich zu einem Regionalbahnhof Buch werden die Planungen für den Standort Karower Kreuz fortgeführt. Das Land Berlin teilt jedoch Ihre Einschätzung bzgl. der Bedeutung des Standortes Buch. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

    plant daher im Zielkonzept S-Bahn in der Hauptverkehrszeit eine dritte Zuggruppe der S-Bahn vom Ostring nach Buch zu führen, womit sich das SPNV-Angebot in Buch noch einmal deutlich erhöht. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit im Rahmen der geplanten Vergabe der Verkehrsleistungen für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd getroffen.
  • Kapitel V.4.3 Angebotskonzeption S-Bahn: Ihre Forderung einer schnellstmöglichen Einführung des 10-Minuten-Taktes auf der S-Bahn-Linie S2 nach Bernau ist angesichts der Fahrgastnachfrage nachvollziehbar. Eine Umsetzung von Angebotsmaßnahmen im Berliner Umland erfordert aufgrund der territorialen Zuständigkeit jedoch eine entsprechende Bestellung durch das Land Brandenburg und kann nicht eigenständig durch das Land Berlin veranlasst werden. Die Maßnahme ist zudem an Ertüchtigungen und Erweiterungen der Infrastruktur in diesem Abschnitt gekoppelt. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes i2030 der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn werden derzeit die entsprechenden infrastrukturellen Voraussetzungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit geprüft. Zudem bestehen für derartige Angebote während der Hauptverkehrszeiten derzeit Restriktionen durch die Fahrzeugverfügbarkeit, die erst mittel- bis langfristig durch den ausreichenden Zulauf von Neufahrzeugen behoben werden können…“.

„… ich hoffe, ich konnte Ihnen anhand dieses Auszugs deutlich machen, wie die Hinweise und Kritikpunkte des BVV-Antrags in den überarbeiteten NVP eingegangen sind, auch wenn wir nicht in allen Punkten den Argumenten gefolgt sind. Im Nachgang zum oben erwähnten Beschluss und der darauffolgenden Veröffentlichung des Nahverkehrsplans sollen alle eingegangenen Stellungnahmen mit einer entsprechenden Kommentierung zur Berücksichtigung oder Ablehnung der jeweiligen Hinweise in einem gesonderten Anhang veröffentlicht werden…“.

Wir bitten, das Ersuchen hiermit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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