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Drucksache - VIII-0550
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schulneubauten für ihre Nachbarschaft öffnen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0550/2018
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei allen neuen Schulneubauprojekten im Rahmen der Schulbauoffensive (BSO) in Pankow durch geeignete Maßnahmen für die Erweiterung der Schule als Teil einer sozialen Infrastruktur in das umliegende Quartier einzusetzen (sozialräumliche Öffnung). U.a. soll dabei die Nachbarschaft als zukünftige Nutzer*innengruppe nach Ihren Ideen befragt werden, welche zukünftigen Nutzungsbedarfe für das Schulgebäude in die Schulneubauplanung mit einbezogen werden sollen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich in den zuständigen Gremien auf Landesebene sowie im Architekturwettbewerb für die neuen modularen Compartementschulen eingesetzt, dass multifunktional nutzbare Räumlichkeiten grundsätzlich bei allen Schulneubauten vorzusehen sind. Ein ausführlicher Überblick über den aktuellen Sachstand zur sozialräumlichen Öffnung bei Schulneubau in Pankow wurde bereits im Zuge der Beantwortung Kleinen Anfrage KA-0673-VIII „Bedarf für das Modul sozialräumliche Öffnung bei Schulneubau in Pankow“ vom 18.Oktober 2019 gegeben (siehe Anlage). Bei der Planung von Schulneubaumaßnahmen wurden die Empfehlungen der Fachgruppe Schulraumqualität zu den baulich-pädagogischen Standards mitberücksichtigt. Es gelten die auf dieser Grundlage entwickelten neuen Musterraumprogramme und Musterfunktionsprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF). Eine darüberhinausgehende Möglichkeit, Räumlichkeiten für individuelle Bedarfe an einzelnen Standorten vorzusehen, besteht nicht. Bei den geplanten Schulneubauten handelt es sich um Typenentwürfe. Für bauliche getrennte Räumlichkeiten für zusätzliche Bedarfe, bei entsprechender Größe der Schulgrundstücke, sind die Bezirke in der Verantwortung nach dem üblichen Verfahren entsprechende Investitionsmaßnahmen anzumelden. Wie ebenfalls in der Kleinen Anfrage KA-0673-VIII ausgeführt, sind hier 2 Schulstandorte in der Planung. Im Rahmen der I-Maßnahme kann dann auch die Beteiligung der künftigen Nutzer*innengruppe erfolgen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| Quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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