Drucksache - VIII-0537  

 
 
Betreff: Unterrichtung der BVV über FNP-Änderungsverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 17. BVV am 4.7.18
2. Ausfertigung Antrag CDU und B´90/Grüne 17. BVV am 04.07.18
VzK§13BezVG BA, SB 19. BVV am 17.10.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0537

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Unterrichtung der BVV über FNP-Änderungsverfahren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 04.07.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0537 –

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig die BVV und ihre Gremien schnellstmöglich nach Kenntniserlangung über geplante Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bezirks Pankow zu unterrichten und die Stellungnahme der BVV und ihrer Gremien bei seiner eigenen Stellungnahme zu berücksichtigen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

r die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig. Sie beteiligt die Träger öffentlicher Belange, u. a. die Bezirke, gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung Träger öffentlicher Belange ist gem. § 4 BauGB zeitlich befristet geregelt. Die Zeit zur Abgabe der Stellungnahme beträgt einen Monat. In dieser Zeit koordiniert das Stadtentwicklungsamt die relevanten Fachabteilungen im Bezirk und fordert diese zur Stellungnahme auf. Die koordinierte Stellungnahme, inklusive der Ausräumung von Dissensen, wird gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 16 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin durch das Bezirksamt beschlossen und der BVV zur Kenntnis gegeben.

Parallel wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen unterrichtet.

Bei diesem engen Zeitrahmen ist das Stadtentwicklungsamt bereits in der Vergangenheit stets bemüht gewesen, die Informationen so früh wie möglich zu verteilen. Das Stadtentwicklungsamt informiert auch weiterhin zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen und berücksichtigt die vom Ausschuss rechtzeitig übermittelte Stellungnahme.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

 
 

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