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Drucksache - VIII-0532
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Umsetzung der „Charta der Vielfalt“
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –Drucksache Nr. VIII-0532
Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, welche permanenten Maßnahmen im Rahmen der Zielerreichung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Umsetzung der „Charta der Vielfalt ergriffen werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die BVV über die jährlichen Aktivitätsberichte im Rahmen der „Charta der Vielfalt“ zu informieren.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht darzustellen, inwieweit die Entwicklung eines abteilungsübergreifenden „Diversity-Konzeptes“ zur Erreichung der Ziele der „Charta der Vielfalt“ ratsam erscheint.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat im Jahr 2007 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Darin verpflichtet es sich dazu „(…) ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität“ (Vgl. https://tinyurl.com/ya6vhgbx). Einen speziellen Aktivitätsbericht im Rahmen der Charta der Vielfalt verfasst das Bezirksamt bisher nicht. Es nimmt aber die Anregung der BVV an und wird zukünftig auf der Homepage der Integrationsbeauftragten über alle Maßnahmen der Interkulturellen Öffnung (IKÖ) bzw. Diversity des Bezirksamtes berichten.
Das Thema der interkulturellen Öffnung ist nicht nur Bestandteil der „Charta der Vielfalt“, sondern ein zentrales Anliegen des Berliner Partizipations-und Integrationsgesetzes (PartIntG), das die Verwaltung umsetzen muss. Im § 4 (1) heißt es: „Alle Einrichtungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben die Aufgabe, im eigenen Zuständigkeitsbereich für gleichberechtigte Teilhabe und interkulturelle Öffnung zu sorgen“. Deshalb führt das Bezirksamt Pankow seit mehr als zehn Jahren verschiedene Maßnahmen der interkulturellen Öffnung durch und berichtet in verschiedenen Formen darüber:
- Bericht zum Stand der Weiterentwicklung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes. Vgl. Drucksache 18/0646 „Dritter Bericht zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes des Landes Berlin (PartIntG) gemäß § 8 PartIntG“. Berichtszeitraum: 01.01.2014 – 31.12.2016. (https://tinyurl.com/yaqe76yr)
- Jährlicher Bericht an die BVV über die Personalentwicklung und Personalmanagement im Bezirksamt Pankow. Das Bezirksamt berichtet unter Punkt 4. über Chancengleichheit und Diversity im Personalbereich. Vgl. Drucksache VII-1211. (https://tinyurl.com/ybvjb8te)
- Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Studie „Vielfalt in Pankow“ 2016. Die Studie schlägt dem Bezirksamt u.a. vor, „Vielfalt“ als Leitidee kommunaler Entwicklung zu verankern. Vgl. Homepage der Integrationsbeauftragten (https://tinyurl.com/ybvjb8te)
- Jährliche Handlungsschwerpunkte der Integrationsbeauftragten u.a. zum Thema Diversity. Vgl. Homepage der Integrationsbeauftragten (https://tinyurl.com/y8gfhkye)
Der gegenwärtige Prozess der interkulturellen Öffnung bildet sich auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes ab:
Personalmanagment und Personalentwicklung
- Im § 4 (4) des PartIntG ist geregelt, dass der Senat die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung anstrebt. Der Anteil der Pankowerinnen und Pankower mit Migrationshintergrund beträgt 21 Prozent (Stichtag 30.6.2018). Unter den Auszubildenden im Ausbildungsjahr 2018 beträgt der Anteil 22 Prozent (13 von 59 Auszubildenden und Trainees).
- Auch wenn unter den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Migrationshintergrund nicht erfasst wird, bemüht sich das Bezirksamt, die Vielfalt innerhalb der Verwaltung zu erhöhen, in dem Personen mit vielfältigen Kompetenzen eingestellt werden. Möglichkeiten und Instrumente dazu wurden gemeinsam mit der Leiterin der Personalentwicklung, der Integrationsbeauftragten und dem Bezirksbürgermeister erörtert. Ziel ist es, durch einen proaktiven Umgang mit Vielfalt eine größere Attraktivität als Arbeitgeberin zu erreichen.
- Um die Interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes zu erhöhen, können Beschäftigte an Fortbildungen der Verwaltungsakademie teilnehmen: 2017 nahmen 16 Mitarbeiter*innen aus dem Ordnungs- und Gesundheitsamt an Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz und Kommunikation an der VAk teil. Für die Beschäftigten des Standesamtes wurden 2018 interkulturelle Inhouse-Schulungen im Bereich Konfliktmediation und Konfliktmanagement sowie ein Supervisions- und Coaching-Programm durchgeführt. Hintergrund ist die steigende Anzahl von Konflikten und Problemkonstellationen, die zum Teil interkulturellen Charakter haben und aufgrund der hohen Arbeitsbelastung entstehen.
Diversityorientierte Organisationsentwicklung
1. Im Sommer 2018 wurde eine Agentin für die interkulturelle Öffnung der Stadtbibliotheken eingestellt. Die Personalstelle ist von der Kulturstiftung des Bundes bis 2022 finanziert und soll den Diversifizierungsprozess im Fachbereich Stadtbibliotheken Pankow unterstützen, um die Diversity-Kompetenz der dortigen Mitarbeiter*innen zu fördern.
2. Als einer von zwei Berliner Bezirken beteiligt sich das Jugendamt Pankow an dem Projekt „Interkulturelle Öffnung der Jugendhilfe - Qualität sichern, Teilhabe ermöglichen"“. Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird vom Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V. umgesetzt.
3. Bekennung zur Workplace Policy: Im Sinne der Stärkung und Unterstützung der Mitarbeiter*innen spricht sich die Workplace Policy des Bezirksamtes gegen häusliche Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz aus und bietet allen Beschäftigten vertrauliche Beratung und Unterstützung diesbezüglich an. Drei Mitarbeitende aus den Bereichen Soziales, Gleichstellung und Frauenvertretung sind vertrauliche Ansprechpartner*innen. Es finden bspw. Informationsveranstaltungen zu häuslicher Gewalt mit durch den Träger Bora e.V. statt.
Sichtbarmachung der Interkulturellen Öffnung
- Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird die interkulturelle Öffnung im Bezirksamt sichtbar: Es wurden mehrsprachige Broschüren, Flyer und Informationsmaterial erstellt, zum Bespiel der Wegweiser „Willkommen in Pankow“, der Informationsflyer des Jugendamtes, Flyer über Diskriminierung oder über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk. Auch auf der Facebookseite „Neu in Pankow“ und auf der Homepage des Bereiches Integration werden regelmäßig neue Informationen – auch in anderen Sprachen – eingestellt.
Interkulturelle Öffnung durch Kooperation
Um neue Zielgruppen für die Regelangebote und Dienstleistungen der Verwaltung zu eröffnen, ist u.a. eine enge Kooperation mit verschiedenen migrantischen Communities sinnvoll. Deshalb fördert das Bezirksamt vielfältige projektbezogene Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen und Migrantenorganisationen (MSO) in Pankow. Ein gelungenes Beispiel für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Fachverwaltungen und den MSO ist das Projekt Migrapower. Migrapower stärkt die MSO und unterstützt zahlreiche Kooperationen, wie beispielsweise die bilingualen Märchentage oder die Fachvernetzung zwischen dem Jugendamt und den Pankower MSO.
Auch wenn das Bezirksamt über kein schriftliches Diversity-Konzept verfügt, bilden die dargestellten Maßnahmen wichtige Umsetzungsschritte, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Ziel dieses Ansatzes ist es, das Thema Diversity bzw. Interkulturelle Öffnung nicht gesondert zu behandeln, sondern als Teil einer Gesamtstrategie zu betrachten, die mit bereits laufenden Organisationsentwicklungsprozesse im Bezirksamt verzahnt werden müssen. Dazu zählt insbesondere das Personalmanagementkonzept.
Auf Landesebene finden zurzeit zwei Diskussionsprozesse statt, die sich mit dem Thema IKÖ und Diversity beschäftigen und einen Effekt auf die Bezirksverwaltung haben werden: Zum einen wird das PartIntG wissenschaftlich evaluiert. Ziel ist es, die interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung verbindlicher zu formulieren. Zum anderen gibt es einen Steuerungskreis auf hoher Arbeitsebene (Senat) unter Einbindung der Bezirksämter und Fachverwaltungen, um ein Leitbild einer interkulturellen Personal-und Organisationsentwicklung zu erarbeiten. In beiden Arbeitsprozessen ist das Bezirksamt Pankow involviert. Mit dem Entwurf des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) wird Diversity als die Förderung der Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zukünftig gesetzlich verankert. Daran gekoppelt ist ein Landesprogramm Diversity, das die Fachverwaltungen und die Bezirke darin unterstützen soll, das Konzept umzusetzen.
Das Bezirksamt regt deshalb an, den Prozess auf Landesebene konstruktiv zu begleiten und im zweiten Schritt das für ganz Berlin abgestimmte Vorgehen in Pankow umzusetzen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die Umsetzung der Charta der Vielfalt berücksichtigt gleichstellungsrelevante Aspekte.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn |
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