Drucksache - VIII-0529  

 
 
Betreff: Jahresbericht zur Anwendung des Vorkaufsrechts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
13.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
27.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
29.11.2018 
öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.06.2019 
Fortsetzung der 24. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 17. BVV am 04.07.18
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 17. BVV am 04.07.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 21. BVV am 16.01.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 1 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 2 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 3 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB Fortsetzung 24. BVV am 05.06.19
VzK§13BezVG BA, ZB 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 1 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 2 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA,ZB 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA,ZB Anlage 1 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA,ZB Anlage 2 40. BVV am 24.03.2021
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 1
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage 2
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28. rz 2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0529

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schlussbericht zur Anwendung des Vorkaufsrechts

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0529

„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, jährlich über die Anwendung des Vorkaufsrechts im Bezirk Pankow einen schriftlichen Bericht zu erstellen und der BVV im ersten Quartal des Folgejahres vorzulegen.

In einem Textteil des Berichts ist auszuführen, wie viele Vorgänge (Negativzeugnisse) beantragt und bearbeitet wurden. Die Art und Form der Prüfung ist ebenso auszuführen wie eine Zusammenstellung der Prüfergebnisse. Besonders ist die Anwendung in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB. Die gegebenenfalls getroffenen Abwendungsvereinbarungen sind mit Ihrer Wirkung auf die Ziele der sozialen Erhaltungsgebiete darzustellen. Insbesondere sind der Verzicht auf die Anwendung des Vorkaufsrechts und die Erteilung von Negativzeugnissen in diesen Gebietskulissen jeweils zu begründen. Außerdem ist für alle Vorgänge darzustellen, welche genaue Prüfungen und Verfahrensschritte zur Ausübung des Vorkaufsrechts jeweils vorgenommen wurden und für die übrigen Gebiete des Bezirks darzulegen, aufgrund welcher Sachverhalte das Vorkaufsrecht geprüft und ggfs. auch angewendet wurde.

Neben der textlichen Darstellung der im Kalenderjahr erfolgten Aktivitäten soll ein Zahlenteil mindestens die folgenden Auskünfte enthalten:

  • Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses, aufgegliedert nach den 13 Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts sowie den übrigen Gebieten des Bezirks,
  • Erteilte Negativzeugnisse außerhalb der Gebiete des sozialen Erhaltungsrecht,
  • Erteilte Negativzeugnisse, untergliedert auf die 13 Gebiete des sozialen Erhaltungsrecht,
  • Geschlossene Abwendungsvereinbarungen gemäß § 27 BauGB, untergliedert auf die 13 Gebiete des sozialen Erhaltungsrecht,
  • ausgeübte Vorkaufsrechte, untergliedert nach Vorkaufsrecht gemäß § 24 Bau GB und § 27a BauGB.

Der erste Zahlenteil des Berichts ist für den Zeitraum von 2016 bis 2018 zu erstellen, die künftigen Zahlenteile sollen als Fortschreibung erstellt werden, um mögliche Entwicklungen oder Tendenzen aufzeigen können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Angaben zu beantragten und bearbeiteten Vorgänge (Negativzeugnisse) im Jahr 2021 und 2022 entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Differenzen zwischen beantragten und erteilten Negativzeugnissen ergeben sich durch Rücknahme von Anträgen.

Im Jahr 2021 wurden 72 Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten geprüft. In drei der 69 Fälle wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. In zwei Fällen wurden Abwendungsvereinbarungen geschlossen. In 69 Fällen wurde das Negativzeugnis erteilt.

In den übrigen Gebieten wurde im Jahr 2021 viermal das Vorkaufsrecht im VU-Gebiet Blankenburger Süden ausgeübt.

Im Jahr 2022 wurden 79 Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten vollständig geprüft. Davon erfolgte in 5llen der Abschluss der Prüfung im Jahr 2023. In keinem der 79lle wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. In keinem der 79lle wurden Abwendungsvereinbarungen mit den Erwerbern geschlossen.

In einem Fall fand eine Tiefenprüfung statt, zumal ein Tatbestand nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB vorlag. Aufgrund der Geringfügigkeit wurde auch dieser Fall mit einem Negativzeugnis attestiert. Der Tatbestand wird bauordnungsrechtlich und erhaltungsrechtlich weiterverfolgt.

Abschließend kann festgehalten werden, dass in allen 79llen im Jahr 2022 das Negativzeugnis ausgestellt wurde. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.11.2021, Gz.: BVerwG 4 C 1.20, wodurch die Rechtsgrundlage zur Ausübung von Vorkaufsrechten insbesondere nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB weggefallen ist.

Eine Aufschlüsselung nach Erhaltungsgebieten können Sie der Anlage 1 entnehmen.

In den übrigen Gebieten wurde im VU-Gebiet Blankenburger Süden im Jahr 2022 dreimal das Vorkaufsrecht ausgeübt, da es sich um Grundstücke handelte, die sich im Rahmen der Gebietsbevorratung als Tausch- bzw. Ersatzgrundstück eigneten.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage bezüglich des kommunalen Vorkaufsrechtes in Erhaltungsgebieten wird auch in Zukunft eine Ausübung des Vorkaufsrechtes in Erhaltungsgebieten weitestgehend nicht erfolgen. Aufgrund dessen wird darum gebeten, die Drucksache für beendet zu erklären.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

Rona Tietje
amtierende Bezirksbürgermeisterin

 

2 Anlagen

 

1

 
 

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