Drucksache - VIII-0501  

 
 
Betreff: Fahrradabstellplätze bei der Neugestaltung von Kreuzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
30.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 16. BVV am 6.6.2018
Beschlussempfehlung VerkOrd 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, ZB 21. BVV am 16.01.19
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0501

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Fahrradabstellplätze bei der Neugestaltung von Kreuzungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0501

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Neugestaltung von Kreuzungen in Gebieten mit hohem Fahrradverkehrsanteil, den jeweils angrenzenden, ersten Parkplatz aus jeder Richtung in Fahrradabstellplätze umzuwandeln.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt wird bei der Neugestaltung von Knotenpunkten und beim Bau von Gehwegvorstreckungen die Errichtung von Fahrradabstellanlagen in den unmittelbar angrenzenden Anlagen des ruhenden Verkehrs im Einzelfall prüfen und, sofern dadurch die Sichtbeziehungen verbessert werden können, auch umsetzen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 

 

 

 

 
 

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