Drucksache - VIII-0400  

 
 
Betreff: Ausgleichsflächen für die Realisierung der größeren Wohnungsbaustandorte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Linksfraktion, Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Bü 90/Grüne, Linke, SPD, 13.BVV am 21.02.2018
VzK§13BezVG, SB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVg BA, SB 17. BVV am 04.07.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0400/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Ausgleichsflächen für die Realisierung der größeren Wohnungsbaustandorte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 13. Sitzung am 21.02.2018 abgegebenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0400

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. den Bedarf für die Festlegung von Ausgleichsflächen im Bezirk Pankow zu ermitteln, der sich aus der Realisierung der Wohnungsbaupotenziale der 12 Standorte der Beschlussfassung VII-1203 der BVV Pankow ergibt.

2. die im Bezirk vorhandenen Freiflächen unabhängig von ihrer aktuellen oder in politischen und rechtlichen Festlegung vorgesehenen Nutzung auf Ihre Eignung für die Festlegung als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu prüfen. In diese Prüfung sollen sowohl die Flächen im Bereich der Vorhaben, Flächen in der Nähe der geplanten Vorhaben als auch größere Flächen im Norden des Bezirks wie zum Beispiel Arkenberge, das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde, das Landschaftsschutzgebiet Buch inklusive der Erweiterungsfläche Moorlinse, das Malchower Luch/Neue Wiesen und die Felder der Elisabethaue einbezogen werden.

3. der BVV ein Verfahren mit qualitativen und quantitativen Kriterien vorzuschlagen, das für die Ermittlung der für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Frage kommenden Flächen geeignet ist.

4. der BVV im Anschluss eine Prioritätenliste vorzuschlagen, mit der eine Schrittweise planungsrechtliche Sicherung der Flächen und die Schrittweise Inanspruchnahme dieser erfolgen kann.“
 



wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 1 und 2 Entsprechende Untersuchungen werden unter der Federführung des Bezirks durchgeführt (z.B. Pflege- und Entwicklungsplan „LSG Blankenfelde“, Landschaftsplanerische Rahmenkonzeptionen, Bestandskartierungen im Bereich der Moorlinse sowie Neue Wiesen / Malchower Luch). Im Rahmen der GAK sind zudem 3 der von Ihnen genannten Bereiche das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde, das Landschaftsschutzgebiet Buch und das Malchower Luch/Neue Wiesen als Leitprojekte geführt. Die im Bezirk vorliegenden Daten und Konzepte werden dabei berücksichtigt und darauf aufbauend gesamtstädtisch bedeutsame Aufwertungspotentiale ermittelt. Da das Umwelt- und Naturschutzamt aktuell nicht über ausreichende Gutachtenmittel und das entsprechende Personal verfügt, ist eine bezirksweite, flächendeckende Ermittlung von Aufwertungspotentialen für die Umsetzung der Eingriffsregelung nicht möglich. So müssten beispielsweise für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes Buch eine Bestandsaufnahme zu den vorhandenen Daten, darauf basierend weitergehende Kartierungen und die Erarbeitung von Konzepten erfolgen.

Zu 3 Zur Bewertung von Eingriffsumfängen und die Ermittlung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dient in Berlin der „Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen“ der in den letzten Jahren überarbeitet wurde und seit November 2017 in der aktuellen Version vorliegt. Die Umsetzung und Anwendung des Verfahrens im Rahmen der aktuell laufenden Planungsverfahren ist nur mit einer besseren Personalausstattung im Umwelt- und Naturschutzamt möglich. Es ist eine bessere quantitative und qualitative (wissenschaftlicher Hochschulabschluss, Dipl.-Ing./Master) Personalausstattung notwendig, um den aktuellen Herausforderungen gerecht werden zu können. Nach derzeitig feststellbarem Bedarf wären hier mindestens 2 weitere Mitarbeiter*innen, die das Management der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere der vorgezogenen Maßnahmen (Ökokonto) planen, prüfen und überwachen, notwendig. Dies ist auch im Zusammenhang mit Aufgaben des Schutzgebietsmanagements zu sehen (1 E 13, 1 E 11).

Zu 4 Eine hohe Priorität haben z. Z. die vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebiete des Bezirks sowie landeseigene Flächen mit hohem Entwicklungspotential (z.B. größere Grün- und Parkanlagen) und Flächen, die eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund besitzen (z.B. Klein- und Fließgewässer, Feuchtgebiete/ Moorstandorte). Für die Erarbeitung von Konzepten, die eine wichtige Grundlage für die Umsetzung und anschließende Pflege solcher Maßnahmen sind, ist die aktuelle Personalausstattung im Umwelt- und Naturschutzamt nicht ausreichend. Es können daher nur einzelne Projekte angegangen werden und bei der Vielzahl an Anforderungen müssen entsprechende lange Zeitverläufe in der Abwicklung berücksichtigt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

 

 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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