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Drucksache - VIII-0263
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Willner Brauerei als Kunst- und Kulturstandort erhalten und entwickeln |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Tagung am 13.09.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0263 –
„Die BVV Pankow spricht sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturstandortes auf dem Gelände der ehemaligen Willner-Brauerei in der Berliner Straße 80 bis 82 aus.
Dazu soll das Bezirksamt Verhandlungen mit den neuen Eigentümer mit dem Ziel aufzunehmen, möglichst viele der vorhandenen Nutzungen sowie der etablierten Angebote und Qualitäten zu erhalten. Auf diesem Weg soll auch ein mit den wesentlichen MieterInnen abgestimmtes Gesamtkonzept für eine behutsame Weiterentwicklung erstellt werden.
Die Nutzung des Gesamtareals soll auf die Bestandteile Gastronomie, Büro- und Atelierräume sowie Flächen für Kunst und Kultur ausgerichtet bleiben. Die BVV Pankow spricht sich zugleich gegen die weitere Verdichtung des Geländes insbesondere durch Neubauten auf den vorhandenen Frei- und Verkehrsflächen aus. Die Errichtung von Einzelhandel und die Schaffung von allgemeinem Wohnraum sind an diesem Ort nicht sinnvoll und werden von der BVV Pankow abgelehnt.
Gleichzeitig ersucht die BVV Pankow das Bezirksamt zu prüfen, ob und wie die vorhandenen Nutzungen sowie die Frei- und Verkehrsflächen gesichert werden können." –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Eigentümer des Grundstücks besitzt eine gültige Baugenehmigung zur Sanierung und zum Umbau der ehemaligen Weißbierbrauerei, einschließlich Nebengebäuden, und hat mit den Baumaßnahmen Anfang 2018 begonnen. Für die Nutzung des Areals sind Gewerbe- und Büroeinheiten sowie Ateliers vorgesehen. Vermietungsangelegenheiten obliegen dabei dem Eigentümer. Nach dessen Aussage ist vereinbart worden, dass die Pizzeria vom bisherigen Pächter weiter betrieben wird. Der Biergarten kann allerdings aufgrund der Bauarbeiten nicht in der jetzigen Größe bestehen bleiben und soll verkleinert werden. Pizzeria und Biergarten haben eine befristete Baugenehmigung bis zum 30.09.2022. Im Bereich der vorderen, bereits abgebrochenen Remisengebäude am Eschengraben, welche nicht dem Denkmalschutz unterliegen, gibt es Vorabstimmungen mit der Stadtplanung und der Unteren Denkmalschutzbehörde zu einem Ersatzbau. An der südlichen Grundstücksgrenze beabsichtigt der Bauherr einen Anbau an den Brandgiebel. Prüffähige Bauanträge dazu liegen noch nicht vor. Die Sicherung vorhandener Nutzungen (Kultur, Gastronomie) sowie der Frei- und Verkehrsflächen können nur über eine verbindliche Bauleitplanung gesichert werden, die die vorhandene Nutzung festschreibt. Dies würde voraussichtlich nicht nur den Erwerb der Immobilie, sondern auch die Übernahme der Nutzungen durch das Land Berlin bedeuten. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn
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