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Drucksache - VIII-0146
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Inklusive Spielplatzplanung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0146
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, ein Konzept für inklusive Spielplätze zu entwickeln. Das Konzept soll Teil der Fortschreibung der bezirklichen Spielplatzplanung und des Teilhabekonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow sein. Das Konzept soll eine Darstellung des Bedarfes an inklusiven Spielplätzen im Bezirk Pankow, der erforderlichen Ausstattung solcher Spielplätze und Strategien, wie Pankow den ermittelten Bedarf im Rahmen von Aus-, Um- und Neubau von Spielplätzen ebenso wie bei der Instandsetzung bestehender Spielplätze befriedigt, enthalten. Als Grundlage hierfür ist die bestehende bezirkliche Spielplatzplanung einzubeziehen.
Hierbei sind die Prioritäten und die Kriterien für die Prioritätensetzung darzustellen. Bei der Erstellung des Konzeptes für inklusive Spielplätze sollen Kinder mit und ohne Behinderung, sowie der Behindertenbeirat des Bezirkes einbezogen werden – ebenso wie bei der Umsetzung des Konzeptes.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die bezirkliche Spielplatzplanung wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen beauftragt und in Teilplänen weiter fortgeschrieben. Die zusätzliche Beauftragung eines Teilhabekonzepts für inklusive Spielplatzplanung konnte bisher noch nicht finanziert und beauftragt werden. Jede Objektplanung einer umfassenden Spielplatzsanierung oder eines Neubaus wird in der Spielplatzkommission vorgestellt. Dabei findet eine Prüfung zur Umsetzung der Grundgedanken inklusiver Spielplatzausgestaltung grundsätzlich statt. Wo möglich werden diese als Elemente in die Konzeption mit eingebunden. Im Mai diesen Jahres konnte der Kinderspielplatz Dusekestraße als Vollinklusions-Spielplatz fertiggestellt und eröffnet werden. Aufgrund der Pandemie bedingten Einschränkungen konnten in diesem Jahr keine Beteiligungsformate angeboten und durchgeführt werden, die eine Abstimmung von Spielplatzplanung mit vertretbarem organisatorischen, finanziellen und Infektionsschutz-Aufwand ermöglichte. Es kann derzeit nur eine formelle Beteiligung auf schriftlichem Wege durch die Fachämter erfolgen. |
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Menschen mit und ohne körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Anlagen haben.
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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