Drucksache - VIII-0146  

 
 
Betreff: Inklusive Spielplatzplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss federführender Ausschuss
09.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
30.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 6 BVV am 05.04.2017
Änderungsantrag Linke 6. BVV
Beschlussempfehlung KJHA 8. BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020

Siehe Anlage

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

27.10.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0146

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Inklusive Spielplatzplanung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0146

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, ein Konzept für inklusive Spielplätze zu entwickeln. Das Konzept soll Teil der Fortschreibung der bezirklichen Spielplatzplanung und des Teilhabekonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow sein. Das Konzept soll eine Darstellung des Bedarfes an inklusiven Spielplätzen im Bezirk Pankow, der erforderlichen Ausstattung solcher Spielplätze und Strategien, wie Pankow den ermittelten Bedarf im Rahmen von Aus-, Um- und Neubau von Spielplätzen ebenso wie bei der Instandsetzung bestehender Spielplätze befriedigt, enthalten. Als Grundlage hierfür ist die bestehende bezirkliche Spielplatzplanung einzubeziehen.

Hierbei sind die Prioritäten und die Kriterien für die Prioritätensetzung darzustellen. Bei der Erstellung des Konzeptes für inklusive Spielplätze sollen Kinder mit und ohne Behinderung, sowie der Behindertenbeirat des Bezirkes einbezogen werden ebenso wie bei der Umsetzung des Konzeptes.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die bezirkliche Spielplatzplanung wird durch das Umwelt- und Naturschutzamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen beauftragt und in Teilplänen weiter fortgeschrieben. Die zusätzliche Beauftragung eines Teilhabekonzepts für inklusive Spielplatzplanung konnte bisher noch nicht finanziert und beauftragt werden.

Jede Objektplanung einer umfassenden Spielplatzsanierung oder eines Neubaus wird in der Spielplatzkommission vorgestellt. Dabei findet eine Prüfung zur Umsetzung der Grundgedanken inklusiver Spielplatzausgestaltung grundsätzlich statt. Wo möglich werden diese als Elemente in die Konzeption mit eingebunden. Im Mai diesen Jahres konnte der Kinderspielplatz Dusekestraße als Vollinklusions-Spielplatz fertiggestellt und eröffnet werden.

Aufgrund der Pandemie bedingten Einschränkungen konnten in diesem Jahr keine Beteiligungsformate angeboten und durchgeführt werden, die eine Abstimmung von Spielplatzplanung mit vertretbarem organisatorischen, finanziellen und Infektionsschutz-Aufwand ermöglichte. Es kann derzeit nur eine formelle Beteiligung auf schriftlichem Wege durch die Fachämter erfolgen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Menschen mit und ohne körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Anlagen haben.

 

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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