Bezirksamt Pankow von Berlin | 25.10..2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.:VIII- 0028 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung der öffentlichen Grünanlage im Ortsteil Pankow in „Paracelsusplatz“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Die bisher unbenannte wohnungsnahe Grünanlage an der Paracelsusstraße, Achtermannstraße, Prießnitzstraße im Ortsteil Pankow wird in „Paracelsusplatz“ benannt. Die Lage des Platzes ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 14. September 2016 in der 42. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen.
Die Anlieger der umliegenden Straßen stellten gemeinschaftlich den Antrag zur Benennung in „Paracelsusplatz“.
Vor 110 Jahren wurde das weithin bekannte Krankenhaus Pankow gebaut, dem das Krankenhaus-Wohnviertel folgte. Die angrenzenden Straßen erhielten die Namen berühmter Mediziner wie Paracelsus, Mendel, Galenus, Vesalius, Prießnitz. Nach Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus, wurde der Platz zwischen Prießnitz- und Achtermannstraße, inmitten der Paracelsusstraße, Paracelsusplatz genannt. Die Grünanlage soll nun offiziell diesen Namen erhalten.
Ein Termin für die Benennung wird nach Beschlussfassung festgelegt.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin – Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Bezeichnungen für Straßen, Plätze oder Grünanlagen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 10989.
Da es keine direkten Anlieger an diesem Platz gibt, entfällt ein Informationsschreiben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung der Benennungsschilder betragen 201,02 € und werden aus dem Kapitel 3800, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlandes - finanziert.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister | Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
Anlage
Lageplan