Drucksache - VII-1109  

 
 
Betreff: Projekt Pankower Tor: Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung im Parallelverfahren durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linke, CDU und PiratenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, Linke, CDU und Piraten 38. BVV am 02.03.16
Antrag Fraktionen SPD, Linke, CDU und Piraten Anlage, 38. BVV am 02.03.16
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD, B´90/Grüne, Linke, CDU und Piraten 38. BVV am 02.03.16
VzK §13 Zwischenbericht, 42.BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 18. BVV am 13.09.18
VzK§13BezVG BA, ZB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, ZB 23. BVV am 10.04.19
VzK§13BezVG BA, SB 26. BVV am 11.09.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1109

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Projekt Pankower Tor: Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung im Parallelverfahren durchführen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1109

Die BVV Pankow befürwortet die in der Steuerungsrunde erarbeite Flächenaufteilung in fünf Teilbereiche gemäß den Darstellungen des städtebaulichen Strukturkonzeptes V 32 mit seiner Baumassenverteilung (vgl.: Anlage 1). Diese Teilbereiche sind:

  1. Grundschulstandort zwischen Mühlenstraße und Berliner Straße für 400 Schülerinnen und Schüler
  2. Einzelhandelskonzentration zur quantitativen Ausweitung und qualitativen Aufwertung des Pankower Hauptzentrum gemäß Zentrenkonzept zwischen Berliner Straße und einer gedachten Linie in der Verlängerung der Neumannstraße
  3. Wohnbaustandort zwischen einer gedachten Linie in der Verlängerung der Neumannstraße und einer gedachten Linie in der Verlängerung des Dettelbacher Weges
  4. Fachmarktagglomeration mit zwei Möbelmärkten und einem weiteren Fachmarkt zwischen der Linie in der Verlängerung des Dettelbacher Weges und der Prenzlauer Promenade
  5. Gemeinschaftschulstandort nordöstlich der Prenzlauer Promenade für 1.200 Schülerinnen und Schüler

Das Bezirksamt Pankow wir ersucht, gemäß dieser Einteilung fünf Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dabei sollen die Bebauungspläne für die Bereiche 1 und 4 prioritär bearbeitet werden.

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem Abgeordnetenhaus für eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren einzusetzen. Folgende Festsetzungen sollen dabei bei der FNP-Änderung für die Teilbereiche Anwendung finden (vgl. Abbildung 1 in der Begründung):

  1. Sondergebiet Schule
  2. Mischgebiet/Kerngebiet
  3. Wohnen
  4. Fachmarktagglomeration
  5. Sondergebiet Schule

Das Bezirksamt Pankow wird beauftragt, unverzüglich mit dem Eigentümer über die Übernahme der Grundstückteile westlich der Berliner Straße Verhandlungen aufzunehmen, um den benötigten Grundschulstandort zu ermöglichen.

r den Bereich der Einzelhandelskonzentration süstlich des Bahnhofs Pankow wird das Bezirksamt ersucht, in einer Potenzialanalyse die endogenen Potenziale und deren Realisierbarkeit sowie die Erweiterungsbedarfe zu konkretisieren. In einem zweiten Schritt soll in einer Verträglichkeitsuntersuchung festgestellt werden, welche quantitativen und qualitativen Erweiterungen des Einzelhandelsangebots verträglich möglich sind.

Mittels der mit der Senatsverwaltung inhaltlich abgestimmten Verkehrsuntersuchung soll nachgewiesen werden, wie die hinzukommenden Quell- und Zielverkehre des Motorisierten Individualverkehrs bewältigt werden können und wie ein möglichst hoher Anteil des Umweltverbundes erreicht werden kann.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, für die von der BVV angestrebte Straßenbahnverbindung Pankow-Heinersdorf-Weißensee eine Kosten-Nutzen-Untersuchung zu beauftragen, um die vorliegenden Untersuchungen zu konkretisieren und eine optimale Erschließung des gesamten Projektes durch den ÖPNV zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ist auch die völlige Neugestaltung des Straßenraums südlich des Bf. Pankow unter Einbeziehung der Westspitze des Geländes vom Rangierbahnhof zu untersuchen, damit die Haltestellensituation verbessert und die Verkehrssicherheit erht werden kann. Dazu ist ggf. eine zweite Bus- und Bahn-Haltestelle in nördlicher Richtung vorzusehen.

Außerdem wird das Bezirksamt Pankow ersucht, die Planungen für die Errichtung eines Gemeinschaftsschulstandortes östlich der Prenzlauer Promenade (Teilbereich 5) voranzubringen.

Dieser Beschluss ergänzt bzw. konkretisiert die bisherigen Beschlüsse zum Pankower Tor und hebt diese nicht auf.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Ziel und Zweck des laufenden Projekts „Pankower Tor“ ist weiterhin, die geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow planungsrechtlich zu ermöglichen, sowie die damit verbundenen städtebaulichen Konflikte zu lösen. Das von der Krieger Handel SE (ehemalige Krieger Grundstück GmbH/KGG) vorgelegte Konzept zur Flächenaufteilung des Areals, das sowohl beim Bezirk als auch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in seinen Grundzügen Zustimmung erhalten hat, war Grundlage für die am 25. April 2018 abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zwischen Bezirk, Senat und Investor.

Gemäß Grundsatzvereinbarung ist vorläufig folgendes Konzept zur Flächenaufteilung, abweichend vom oben aufgeführten, vorgesehen:

-       Fläche A zwischen Mühlenstraße und Berliner Straße: Grünfläche mit Durchweg-ung und Fahrradparkhaus für 1.000 Fahrräder am U-Bahnhof Pankow

-       Fläche B zwischen Berliner Straße bis etwa Einmündung der Neumannstraße: Entwicklung eines anspruchsvollen urbanen Stadtquartiers zur Weiterentwicklung des Hauptzentrums Pankow mit einer Einzelhandelskonzentration (ca. 25.000  Verkaufsfläche), ca. 500 Wohnungen und 800 Pkw-Stellplätzen, davon 200 kostenpflichtige P+R-Stellplätze (Montag bis Freitag), Gastronomie und Entertainment

-       Fläche C östlich des urbanen Stadtquartiers: Urbanes und sozial gemischtes Wohnquartier mit mind. 1.500 Wohnungen

-       Fläche D zwischen Wohnquartier und Fachmarktstandort: Schulstandort mit einer mind. dreizügigen Grundschule

-       Fläche E westlich der Prenzlauer Promenade: Fachmarktstandort für Möbel mit max. 50.000  Verkaufsfläche und max. 450 Pkw-Stellplätzen

Derzeit wird ein konkurrierendes Workshopverfahren unter Mitwirkung des Wettbewerbsreferates der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorbereitet. Ziel ist die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofes zur Sicherung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität. Das Verfahren soll gemäß Grundsatzvereinbarung durch die Krieger Handel SE im Einvernehmen mit dem Land Berlin ausgelobt werden. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung bilden.

Gemäß aktueller Abstimmung soll das Verfahren die Flächen A, B und C umfassen, dabei die städtebauliche Einbindung der Fläche D (Schulstandort) gewährleisten und die vorliegende städtebauliche Planung zur Fläche E (Fachmarktstandort) einbeziehen. Des Weiteren sind vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten an der Entwicklung der Entwürfe für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.

Anregungen und Hinweise zur zukünftigen Gestaltung des Areals, die im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 23. November 2018 und eines einmonatigen Online-Dialogs im November und Dezember 2018 hervorgebracht wurden, werden nach erfolgter Auswertung als Empfehlungspapier an die Workshop-Teilnehmer übergeben.

Nach Abschluss der ersten Entwurfsphase des Workshopverfahrens sind eine Bürgerwerkstatt zu den Zwischenergebnissen, ein zweiter Online-Dialog sowie eine begleitende Kiez-Tour mit einem Dialogkiosk vorgesehen. Diese Beteiligungsmodule sollen in einem weiteren Empfehlungspapier zu den Entwürfen für die Workshop-Teilnehmer münden.

Nach Abschluss des Workshopverfahrens mit der Entscheidungssitzung der Jury ist eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung zur Ergebnispräsentation des prämierten Entwurfs geplant.

Bezüglich der Ausschreibung besteht noch umfangreicher Abstimmungsbedarf mit den Fachämtern des Bezirksamts, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der damit einhergehende Überarbeitungsbedarf des Ausschreibungsentwurfs umfasst u. a. die Themen Schulgrundstück, Einzelhandelskonzentration, Mobilitätskonzept, Erschließung, Radschnellverbindung Panke-Trail, Grünflächenversorgung, Berücksichtigung des Artenschutzes, Entwässerungskonzept, Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, Teilnehmer, stimmberechtigte Jurymitglieder und Sachverständige im Workshopverfahren, Ablauf des Verfahrens und Verfügungsbefugnis des Landes Berlin an den Ergebnissen.

Im Rahmen des konkurrierenden Workshopverfahrens soll auch eine Neugestaltung des Straßenraums südlich des Bahnhofs Pankow unter Einbeziehung der Westspitze des Geländes vom Rangierbahnhof untersucht werden.

Die Fläche F östlich der Prenzlauer Promenade ist bisher nicht Teil des Bearbeitungsgebiets des konkurrierenden Verfahrens. Gemäß Grundsatzvereinbarung sollen städtebaulich sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Nutzungsvorstellungen zwischen dem Investor bzw. Eigentümer und dem Land Berlin erarbeitet werden. Konkrete Abstimmungsergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Bei der Entwicklung von Nutzungsvorstellungen ist zu beachten, dass die Fläche durch Trassenvarianten der Radschnellverbindung Panke-Trail sowie der Straßenbahnverbindung Pankow-Heinersdorf-Weißensee berührt werden. Die endgültige Abstimmung über den Trassenverlauf von Panke-Trail und Tramtrasse steht noch aus.

Weiterhin ist Voraussetzung für die Entwicklung des Areals eine Änderung des Flächennutzungsplans von Berlin für die betroffenen Teilflächen, in dem das Gebiet überwiegend noch als Bahnfläche dargestellt ist. Zum FNP-Änderungsverfahren „Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow“ mit der lfd. Nr. 05/16 hat in der Zeit vom 26. September 2016 bis zum 28. Oktober 2016 die frühzeitige Beteiligung stattgefunden. Die vorbereiteten voraussichtlichen Darstellungsänderungen im FNP stimmen größtenteils inhaltlich mit den oben genannten Darstellungsvorschlägen überein.

Inwieweit ein Parallelverfahren anzustreben ist, kann erst im weiteren Verfahren bestimmt werden. Die Fortführung des FNP-Änderungsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist weiterhin abhängig vom Nachweis der verkehrlichen Erschließbarkeit des Pankower Tors und der gesamtstädtischen Auswirkungen insbesondere des Einzelhandels und der Abwickelbarkeit der induzierten Verkehre. Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung, die auf den Vorgaben des Mobilitätskonzepts aufbaut, zu führen. Die erforderliche umfassende Überarbeitung des Mobilitätskonzepts bedingt aktuell die Verzögerung der Durchführung der Verkehrsuntersuchung. 

Gemäß Grundsatzvereinbarung sind auf dieser Fläche (A) eine Grünfläche mit Durchwegung und ein Fahrradparkhaus vorgesehen. Die Fläche wurde in das Bearbeitungsgebiet des konkurrierenden Workshopverfahrens einbezogen.

In der Grundsatzvereinbarung wurde die Zielsetzung einer Verkaufsfläche von 25.000 r die Einzelhandelskonzentration festgelegt. Mittlerweile ist die Krieger Handels SE von diesem Ziel abgerückt und will nur noch deutlich geringere Verkaufsfläche realisieren.

r die Rechtssicherheit der Bauleitplanung wird es maßgeblich darauf ankommen, dass die sowohl städtebauliche als auch raumordnerische Verträglichkeit des Projekts nachgewiesen wird. Diese Voraussetzung für die Umsetzung der Planung wurde auch in der Grundsatzvereinbarung aufgeführt. Eine entsprechende Einzelhandels-Auswirkungsuntersuchung wird derzeit im Auftrag des Bezirksamts Pankow erarbeitet. Grundlage für die Beauftragung ist u. a. eine vom Investor vorgelegte Sortimentsstruktur für die Einzelhandelskonzentration und den Fachmarktstandort. Mit dem Ergebnis der Untersuchung kann nach aktueller Zeitplanung im Herbst 2019 gerechnet werden.

Die Ergebnisse der derzeit bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz laufenden Untersuchung für eine angestrebte Straßenbahnverbindung Pankow-Heinersdorf-Weißensee werden weiterhin Teil der Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Gebiets sein. Der Abschluss der Untersuchung wird derzeit für das III. Quartal 2019 angestrebt. Im konkurrierenden Workshopverfahren werden die aktuellen Vorgaben für die Straßenbahnverbindung in Form einer Trassenfreihaltung berücksichtigt. Die zuständige Senatsverwaltung wird außerdem in das Verfahren einbezogen.

Zum Bericht über den gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o. g. Drucksache wird für den weiteren Planungsprozess auf den Projektstatusbericht Pankower Tor verwiesen, der monatlich durch die Projektsteuerung Pankower Tor im Auftrag des Bezirksamts Pankow an ausgewählte Bezirksverordnete bzw. Vertreter der Steuerungsrunde Pankower Tor gesendet wird.

In diesem Projektstatusbericht werden in einer tabellarischen Übersicht Ziele, Aktivitäten, Arbeitsschwerpunkte und Leistungsstände differenziert nach Teilprojekt aufgeführt. Außerdem werden anstehende Termine, aktuelle Behinderungen, nächste Arbeitsschritte, Chancen und Risiken sowie Handlungsbedarfe im Projekt benannt.

Dem Projektstatusbericht kann der Stand der Bearbeitung zur o. g. Drucksache aktuell und künftig entnommen werden.

Wir bitte, die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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