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Drucksache - VII-1002
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Generationenspielplatz in der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit einem Schwerpunkt Sport und Spiel für Erwachsene |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1002
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, den Spielplatz Haduweg (Arboretum II), 13125 Berlin-Karow, am Rande der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit Beteiligung der Anwohnerschaft und der örtlichen Initiativen, insbesondere des Siedlungsvereins Stadtrandsiedlung Kappgraben e. V., zu einem Generationenspielplatz mit einem Schwerpunkt Sport und Spiel für Erwachsene umzubauen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-24 und ist durch die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB bestimmt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Nutzungsflächen und die örtlichen Verkehrsflächen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Im Bebauungsplan wurde die o. g. Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz inmitten einer öffentlichen Parkanlage festgesetzt. In den textlichen Festsetzungen wurden keine Einschränkungen bezüglich einer Altersbegrenzung der Nutzer vorgenommen. Demnach ist die Fläche für die Nutzung als Generationenspielplatz geeignet. Unter Berücksichtigung der im Südosten unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung ist dem Gebot der Rücksichtnahme Rechnung zu tragen. Hierfür sind die durch den Generationenspielplatz zu erwartenden Lärmauswirkungen hinsichtlich der maßgeblichen Immissionsrichtwerte zu prüfen. Der Umbau des Spielplatzes zu einem Generationenspielplatz entspricht den Festsetzungen des B-Plans XVIII-24 und ist unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes planungsrechtlich zulässig. Die historische Wegeverbindung teilt den planungsrechtlich ausgewiesenen Bereich Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz in 2 Spielbereiche. Diese Ausweisung lässt offen, wie aufwendig die Gestaltung und Ausstattung der einzelnen Spielbereiche den Bedarfen angepasst werden. Da auch bespielbare Rasenflächen Spielflächen sind, kann aus Sicht der bezirklichen Spielplatzplanung hier dem jeweiligen Bedarf die Ausstattung der Flächen angepasst werden. Als Sport- und Freizeitangebot im Park könnte eine Fitnessstrecke mit entsprechenden Geräten vorgehalten werden. Das Bezirksamt wird sich mit dem Siedlungsverein Stadtrandsiedlung Kappgraben e.V. in Verbindung setzen und über die oben aufgezeigten Möglichkeiten informieren. Anzustreben ist ein gemeinsamer Planungsprozess. Sollte eine Fitnessstrecke mit entsprechenden Geräten Bürgerwille sein, ist die Finanzierung dieser Geräte zu klären. Eine pauschale Finanzierungszusage aus dem baulichen Unterhalt des Straßen- und Grünflächenamtes kann nicht in Aussicht gestellt werden.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Entweder die Maßnahme wird in die Investitionsplanung des Bezirks Pankow aufgenommen, oder es müssen Spendenmittel für diese Geräte akquiriert werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner |
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