Drucksache - VII-1002  

 
 
Betreff: Generationenspielplatz in der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit einem Schwerpunkt Sport und Spiel für Erwachsene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss mitberatender Ausschuss
10.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
01.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 33. BVV am 08.07.15
Zuarbeit KJHA
Beschlussempfehlung StadtGrün 37. BVV am 27.01.16
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

              2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VII-1002

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Generationenspielplatz in der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit einem Schwerpunkt Sport und Spiel für Erwachsene

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 25. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1002

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, den Spielplatz Haduweg (Arboretum II), 13125 Berlin-Karow, am Rande der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit Beteiligung der Anwohnerschaft und der örtlichen Initiativen, insbesondere des Siedlungsvereins Stadtrandsiedlung Kappgraben e. V., zu einem Generationenspielplatz mit einem Schwerpunkt Sport und Spiel für Erwachsene umzubauen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-24 und ist durch die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB bestimmt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Nutzungsflächen und die örtlichen Verkehrsflächen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Bebauungsplan wurde die o. g. Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz inmitten einer öffentlichen Parkanlage festgesetzt. In den textlichen Festsetzungen wurden keine Einschränkungen bezüglich einer Altersbegrenzung der Nutzer vorgenommen. Demnach ist die Fläche für die Nutzung als Generationenspielplatz geeignet. Unter Berücksichtigung der im Südosten unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung ist dem Gebot der Rücksichtnahme Rechnung zu tragen. Hierfür sind die durch den Generationenspielplatz zu erwartenden Lärmauswirkungen hinsichtlich der maßgeblichen Immissionsrichtwerte zu prüfen. Der Umbau des Spielplatzes zu einem Generationenspielplatz entspricht den Festsetzungen des B-Plans XVIII-24 und ist unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes planungsrechtlich zulässig.

Hinsichtlich der im Gebiet wohnenden Kinder ist einzuwenden, dass Kinder gleichberechtigt gegenüber den Interessen von Erwachsenen zu berücksichtigen sind. Die im B-Plan planungsrechtlich festgesetzte Fläche für Kinderspiel darf nicht für andere Nutzergruppen aufgegeben werden. Die öffentliche Grünanlage Haduweg Arboretum mit der planungsrechtlich festgesetzten Spielplatzfläche befindet sich in der für die bezirkliche Spielplatzplanung relevanten Versorgungseinheit 5 B im Planungsraum Karow-Nord. In den damaligen Images zum Wohngebiet Karow-Nord wurde für die öffentliche Grünanlage Arboretumfestgelegt, dass ein Kinderspielbereich im nördlichen Parkteil zu integrieren sei. Die daraufhin erarbeitete Ausführungsplanung wies eine sehr großzügige Auslegung der Bespielbarkeit der Parkanlage auf. Viele kleine Spielbereiche wurden beidseitig der historischen Wegeverbindung angelegt.

Die planungsrechtlich festgesetzte Lage der öffentlichen Spielplatznutzung im B-Plan XVII-24 ist wie folgt:

Die historische Wegeverbindung teilt den planungsrechtlich ausgewiesenen Bereich Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz in 2 Spielbereiche. Diese Ausweisung lässt offen, wie aufwendig die Gestaltung und Ausstattung der einzelnen Spielbereiche den Bedarfen angepasst werden. Da auch bespielbare Rasenflächen Spielflächen sind, kann aus Sicht der bezirklichen Spielplatzplanung hier dem jeweiligen Bedarf die Ausstattung der Flächen angepasst werden. Als Sport- und Freizeitangebot im Park könnte eine Fitnessstrecke mit entsprechenden Geräten vorgehalten werden.

Das Bezirksamt wird sich mit dem Siedlungsverein Stadtrandsiedlung Kappgraben e.V. in Verbindung setzen und über die oben aufgezeigten Möglichkeiten informieren. Anzustreben ist ein gemeinsamer Planungsprozess. Sollte eine Fitnessstrecke mit entsprechenden Geräten Bürgerwille sein, ist die Finanzierung dieser Geräte zu klären. Eine pauschale Finanzierungszusage aus dem baulichen Unterhalt des Straßen- und Grünflächenamtes kann nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Entweder die Maßnahme wird in die Investitionsplanung des Bezirks Pankow aufgenommen, oder es müssen Spendenmittel für diese Geräte akquiriert werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeisters

 

 

 
 

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