Drucksache - VI-0629  

 
 
Betreff: Erhebung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten und deren Verwendung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
08.01.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
22.01.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
12.02.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI-0629, Antrag Fraktion der SPD, 20. BVV am 10.12.08
BE Ausschuss Stadt/Wirtsch., 22. Tagung,04.03.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG, Zwischenbericht, 17.06.09
VzK 13, ZB, 27 Tagung, 23.09.09
VzK 13, Zwischenbericht, Bezirksamt, 30. BVV am 05.01.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13, Zwischenbericht Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010
VzK 13 ZB, Bezirksamt, 37. BVV am 03.11.10
VzK 13 Zwischenbericht BA, 40 BVV am 02.03.2011
VzK§13 BA, ZB, 5. BVV am 14.03.12
VzK§13 BA, ZB 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, ZB 15. BVV am 05.06.13
VzK§13, BA 26. BVV am 15.10.14
VzK§13 BA Deckblatt, ZB 30. BVV 25.03.15
VzK§13 BA Anlage, ZB 30. BVV 25.03.15
VzK§13 BA, ZB 30. BVV 25.03.15
VzK§13 BA, ZB 41. BVV 29.06.2016
VzK§13 BezVG, ZB 10. BVV am 18.10.17
VzK13 BezVG ZB BA, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG, ZB 32. BVV am 13.05.2020
vzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
VzK §13 BezVG/ZB BA 17.BVV am 20.09.2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 17.BVV am 20.09.2023 Anlage

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur 22

Siehe Anlage

Das Auslaufen der sieben Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow stellt die Verwaltung vor erhebliche Hausforderungen

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VI-0629   

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

17. Zwischenbericht

Erhebung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten und deren Verwendung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 04.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0629 –

  1. „Bericht zur Verwaltungspraxis vorlegen

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur 25. Tagung der BVV über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen und damit verbundene Ausgaben in den sieben Sanierungsgebieten zu berichten. Es sind insbesondere darzustellen:

  1. bereits erzielte Einnahmen pro Sanierungsgebiet
  2. prognostizierte Einnahmeerwartungen pro Sanierungsgebiet mit Angabe der noch zu berücksichtigenden Anzahl an Grundstücken und der Anzahl der zu erstellenden Bescheide.
  3. Darstellung des Verwaltungsaufwandes, der zur Erhebung der Ausgleichsbeträge notwendig sein wird.
  1. Bürgernah und transparent handeln

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht:

  1. die betroffenen Eigentümer in den Sanierungsgebieten frühzeitig über die anstehenden Ausgleichsbeträge durch Pressemitteilungen, die Internetseite des Bezirksamtes und andere geeignete Materialien zu informieren und weiterhin feste Sprechstunden für betroffene Eigentümer einzurichten.
  2. die betroffenen Eigentümer in den Sanierungsgebieten besonders darauf hinzuweisen, dass vertragliche Vereinbarungen während der Laufzeit des Sanierungsgebietes bevorzugt werden.
  3. wirtschaftliche und soziale Härten für die betroffenen Eigentümer zu vermeiden. Dies soll insbesondere dadurch geschehen, dass vor Abschluss vertraglicher Vereinbarungen während der Laufzeit der Sanierungsgebiete und in den Anhörungen vor Erteilung des Bescheides über den Ausgleichsbetrag nach Auslaufen der Sanierungsgebiete unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalles durch das Bezirksamt auf die Möglichkeit von vertraglichen Regelungen der Zahlungsmodalitäten hingewiesen wird. Der Schutz von Arbeitsplätzen und von klein- und mittelständischen Betrieben ist besonders zu beachten.
  4. aus Ausgleichsbeträgen zu finanzierende Leitprojekte in den einzelnen Sanierungsgebieten nach Zustimmung durch die BVV festzulegen und in Verträge zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge mit den Eigentümern auf Wunsch der Eigentümer eine Zweckbindung zugunsten der Finanzierung eines Leitprojektes aufzunehmen.
  1. Verwaltungsorganisation

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gespräche über das Auslaufen der Sanierungsgebiete mit dem Ziel aufzunehmen, zu einer zeitlichen Streckung des Auslaufens zu kommen.
  2. die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen im Bezirksamt zur Abrechnung der Ausgleichsbeträge zu treffen.
  3. die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zur sinnvollen Verwendung der Ausgleichsbeträge zu treffen, insbesondere rechtzeitig die Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen in Auftrag zu geben und die aus den Ausgleichsbeträgen zu finanzierenden Projekte frühzeitig in die KoFi-Listen aufzunehmen.
  4. halbjährlich in einer VzK die BVV über die laufenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen, getätigte Ausgaben aus Ausgleichsbeträgen und geplante Ausgaben zu informieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu den Punkten I. 1. bis II. 4. wurde bereits im 1. Zwischenbericht abschließend berichtet.

Zum Punkt III. 1. wurde im 5. Zwischenbericht abschließend berichtet.

Zu den Punkten III. 2. und III. 3. wurde bereits im 2. Zwischenbericht abschließend berichtet.


Zu III. 4.:

Am 07.02.2015 wurde mit dem Sanierungsgebiet Helmholtzplatz das letzte der ehemaligen sieben Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow förmlich aufgehoben. Die Erhebung und Festsetzung der Ausgleichsbeträge für das Gebiet Helmholtzplatz war zur Fristwahrung bis zum Jahresende 2018 abzuschließen.

Im November 2018 wurde der letzte Bescheid zugestellt, am 14.12.2018 erfolgte die öffentliche Zustellung für alle Eigentümer, deren Adresse nicht zu ermitteln war. Damit wurden alle erforderlichen Festsetzungsbescheide erfolgreich und fristgerecht zugestellt. Für alle sieben ehemaligen Sanierungsgebiete wurden insgesamt ca. sechzehntausend Ausgleichsbetragsbescheide erstellt und den Eigentümern zugestellt. Im Ergebnis wurde das über 10 Jahre dauernde Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Bescheiderteilung mit Erfolg beendet und der Beschluss der BVV voll inhaltlich erfüllt. Bei den eingenommenen Mitteln handelt es sich um zweckgebundene Mittel der Städtebauförderung.

Es sind insgesamt 2.737 Widersprüche eingelegt und bis jetzt ca. 150 Klageverfahren angestrebt worden.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in ersten Grundsatzurteilen am 27.01.2022 die Bescheide zur Ausgleichsbetragserhebung durch das Bezirksamt Pankow von Berlin für rechtmäßig erklärt. Damit kam es zu einer anderen Rechtsprechung als im Bezirksamt Mitte von Berlin. Hier hatte ein anderer Senat des OVG Berlin-Brandenburg durch die Zentrumsnähe der dortigen Sanierungsgebiete eine andere Sachlage erkannt.

Der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zur Bescheiderteilung des Bezirksamts Pankow von Berlin wird in einzelnen Fällen durch die jeweiligen Eigentümer jedoch weiterhin widersprochen, so dass die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht in Gänze als abgeschlossen betrachtet werden kann.

Die zur Absicherung von Prozessrisiken gebildeten Rückstellungen können seitens des Bezirksamts Pankow sukzessive reduziert werden. Der Einsatz der Ausgleichsbeträge darf nur in Städtebaufördergebieten erfolgen, da die Mittel einer Zweckbindung unterliegen. Der Einsatz erfolgt nach einem jeweils projektbezogenen Antragsverfahren, in dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Zustimmung für die Verwendung der Ausgleichsbeträge erteilen muss. Den neuen Schwerpunkt des Einsatzes der Ausgleichsbeträge soll das Sanierungsgebiet „Langhansstraße“ darstellen.

Ausgleichsbetragserhebung – Stand der Vereinnahmung

Die untenstehende Tabelle bietet eine Übersicht über den erreichten Stand der Erhebung der Ausgleichsbeträge. Noch nicht eingenommene Ausgleichsbeträge resultieren zum überwiegenden Teil aus einer erst späteren Fälligkeit der Zahlung bei sog. „Förderhäusern“. Bei diesen Objekten, die durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln erneuert wurden, sind die Ausgleichsbeträge erst nach Ablauf der Förderbindungen fällig.  Eine Reduzierung der eingenommenen Ausgleichsbeträge kann zudem durch Entscheidungen im Verwaltungsgerichtverfahren bzw. durch erlassene Widerspruchbescheide erfolgen. In einzelnen Fällen wurde durch das Verwaltungsgericht die Fälligkeit der Zahlung ausgesetzt.

Meldung Pankow vom 31.12.2022

 

 

 

Übersicht über den Bearbeitungsstand und die Ausgleichsbeträge zum 31.12.2022

Angaben in €

 

 

 

Bezirk

Sanierungsgebiet

Inkrafttreten der Gebiets-aufhebung

betroffene Grundstücks-fläche in m²

betroffene Grundstücke

erledigte Grundstücke

erforderliche Bescheide insgesamt (mit Teileigentum)

geschätzte Ausgleichs-beträge insgesamt

Ausgleichsbeträge bis 31.12.2022

erwartete Ausgleichs beträge ab 31.12.2022

 

festgesetzt + vertraglich vereinbart

vereinnahmt / verrechnet

Pankow

Helmholtzplatz

08.02.2015

439.400  

556  

556  

4.284  

46.973.725  

46.973.725  

44.716.010  

2.257.715  

Kollwitzplatz

28.01.2009

373.856  

389  

389  

2.382  

21.061.282

21.061.282

19.862.025  

1.199.257  

Teutoburger Platz

13.03.2013

233.180  

329  

329  

2.503  

16.929.937  

16.929.937  

16.460.169  

469.768  

Winsstraße

28.04.2011

211.390  

225  

225  

2.518  

10.861.649

10.861.649  

10.770.794  

90.855  

Bötzowstraße

28.04.2011

167.030  

241  

241  

2.101  

6.889.337  

6.889.337  

6.722.758  

166.579  

Komponistenviertel 3)

11.07.2010

341.700  

446  

446  

1.347  

8.611.370  

8.611.370  

7.845.958

765.412  

Wollankstraße 3)

28.04.2011

482.823  

359  

359  

906  

11.167.828  

11.167.828  

10.741.888

425.940  

9. bis 12. RVO gesamt

 

2.249.379  

2.545  

2.545  

16.041  

122.495.128

122.495.128

117.119.602  

5.375.526  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3)

Verrechnung von vertraglich vereinbarten Ausgleichsbeträgen mit von Eigentümern durchgeführten Ordnungsmaßnahmen

 

 

 

Einsatz der Ausgleichsbeträge ab 2023

Zugunsten der dargestellten Projekte (siehe Anlage) ist der künftige Einsatz der Ausgleichsbeträge vorgesehen. Die bisherige Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes verschiebt sich von den ehemaligen Sanierungsgebieten in Pankow bzw. vom Einsatzschwerpunktgebiet Thälmannpark hin zum Sanierungsgebiet „Langhansstraße“.

Voraussetzung zum Einsatz der Ausgleichsbeträge ist ein jeweiliger projektbezogener Antrag bzw. eine Bewilligung des Mitteleinsatzes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebundene Mittel der Städtebauförderung, ihr Einsatz ist somit nur in anerkannten Städtebaufördergebieten zulässig.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

1 Anlage

 

 
 

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