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Kleine Anfrage - KA-0553/IX
Laut Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 0530/IX gelten die Rahmenbedingungen der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin“ für die Vergabe von Räumen an Dritte. Hier ist im § 4 Überlassung für die Objektvergabe für Räume in Schulen das Amt für Schule und Sport zuständig. In anderen Bezirken proben Amateurmusiker*innen und Chöre in Schulen.
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