Kleine Anfrage - KA-0331/IX  

 
 
Nummer:KA-0331/IXEingang:26.07.2022
Eingereicht durch:Drewitz, Jan
Weitergabe:28.07.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:25.08.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:30.08.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:30.08.2022
 
Betreff:Kastanienallee IV – Ankauf öffentlicher Verkehrsflächen
Anlagen:
Eingang KA-0331/IX
KA-0331/IX Terminverlängerung
KA-0331/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Mit der Drucksache IX-0257 informierte das Bezirksamt über den Beschluss zum Ankauf „öffentlicher Verkehrsflächen der Kastanienallee und der Schönhauser Straße, Gemarkung 110560, Flur 130, 131 mit den Flurstücken 384, 344, 290, 488, 490, 170, 208, 273, 450 mit insgesamt ca. 240 m², gelegen in Berlin-Pankow, Ortsteil Rosenthal“.

Wie das Bezirksamt auf seiner Internetseite informiert, muss für den 2. Teilabschnitt zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen musste der Ankauf der Flurstücke 384, 344, 290, 488, 490, 170, 208, 273, 450 durch das Bezirksamt beschlossen werden?

2. Welche Grundstücksteilstücke welcher Flurstücke sind bereits angekauft worden, welche befinden sich noch in Verhandlung und wo sind die Verträge bereits im Entwurf oder versendet?

3. Wie ist der Zeitplan des Bezirksamtes für den Ankauf der Grundstücksteile? (bitte in konkreten Zeitphasen und Zeitpunkten angeben)

4. Aus welchem Grund kauft das Bezirksamt bereits vor Durchführung des Planfeststellungsverfahren Grundstücksteile an?

5. Welcher Nachteil würde sich ergeben, wenn der Bezirk die Grundstückteile erst nach Ende des Planfeststellungsverfahren einleiten würde?

6. Welche Flurstücke, auf dem das Bezirksamt eine Kaufabsicht für Flurteile besitzt, liegen im 2. Teilabschnitt zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße?

7. Was passiert mit gekauften Grundstücksteilen, wenn sich im Planfeststellungsverfahren herausstellt, dass die Straßenneuplanungen nicht in der derzeit beabsichtigten Form realisiert werden können und diese Grundstücksteile dann nicht mehr benötigt werden?

8. Wie passt der bereits jetzt begonnene Ankauf von Grundstücksteilen für Planungen, die erst noch durch ein Planfeststellungsverfahren müssen, mit dem Gebot der Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung zusammen?

9. Hat das Bezirksamt über die in der Drucksache IX-0257 genannten Flurstücke weiteren Eigentümer*innen Kaufabsichten von Grundstücksteilen schriftlich angezeigt?

 

Auf Nachfrage von Eigentümer*innen beim Bezirksamt wurde darüber informiert, dass das Bezirksamt Ankaufabsichten auf folgenden Flurstücken besitzt:

Aus der Flur 130: 69, 444, 162, 164, 161, 163, 498, 159, 157, 158, 208, 170, 273, 153, 597, 532, 531, 490, 290, 344, 384, 486, 505, 504, 488, 343, 342

Aus der Flur 131: 24, 23, 26, 27, 31

 

10. Sind die hier genannten Flurstücke deckungsgleich mit den in der Drucksache IX-0257?

 

10a. Wenn ja, warum ist die Schreibweise nicht dieselbe?

 

10b. Wenn nein, warum nicht?

 

11. Wenn Frage 10 nein, aus welchem Grund wurde nur der Ankauf der Flurstücke  384, 344, 290, 488, 490, 170, 208, 273, 450 durch das Bezirksamt beschlossen, weitere Kaufabsichten, die anderen Eigentümer*innen in der Kastanienallee mitgeteilt wurde aber nicht?

 

12. Wenn Frage 10 nein, aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen hat das Bezirksamt den Ankauf weiterer Grundstücksteile nicht beschlossen?

13. Wenn Frage 10 nein, aus welchem Haushaltstitel sollen die weiteren Grundstücksteile, die nicht durch das Bezirksamt beschlossen wurden, finanziert werden?

14. Wenn Frage 10 nein, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die Kaufabsichten von Flurstücken, wenn diese nicht durch das Bezirksamt beschlossen wurden?

 

 

 
 

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