Kleine Anfrage - KA-0330/IX  

 
 
Nummer:KA-0330/IXEingang:26.07.2022
Eingereicht durch:Drewitz, Jan
Weitergabe:28.07.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:25.08.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:30.08.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:30.08.2022
 
Betreff:Kastanienallee III – Abweichungen der Ausführungsplanungen von den gesetzlichen Vorgaben
Anlagen:
Eingang KA-0330/IX
KA-0330/IX Terminverlängerung
KA-0330/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke sind zwingend beim Neubau der Kastanienallee in Rosenthal zu beachten?

2. Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen von Kfz/Tag in der Kastanienallee, und wie viele davon sind LKW?

3. Was sind die Planungsziele  für den Neubau der Kastanienallee bezüglich der erwarteten Kfz-Verkehrsstärken? Für welche zukünftige durchschnittliche tägliche PKW- und LKW-Verkehrsstärke soll der Straßenraum gestaltet werden?

4a. Falls für eine größere durchschnittliche täglichen LKW-Verkehrsstärke als heute geplant wird: Wie soll mit der Gestaltung des Straßenraums dem Ziel 7 des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (Step MoVe) entsprochen werden („Entlastung des städtischen Umfelds und der globalen Umwelt von verkehrsbedingten Belastungen“)?

4b. Falls für eine geringere durchschnittliche tägliche LKW-Verkehrsstärke als heute geplant wird: Warum ist wird die Fahrbahnbreite trotzdem mit 6,50m (2x 3,25m) großzügig bemessen?

 

Gemäß  den verbindlichen „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) muss ein Gehweg mindestens 2,50 m breit sein.

Der vorgesehener Fußweg im 1.TA der Ausführungsplanung in der Fassung 12/2021 beträgt überwiegend 2,00m und an einigen Stellen 2,25m.

5. Aus welchen Gründen wurde sich hier nicht an die Vorgaben gehalten?

5a. Wird dies noch angepasst werden?

5b. Wenn nein, wie wird das rechtlich begründet?

 

Der vorgesehener Fußweg im 2.TA der Ausführungsplanung in der Fassung 03/2019 beträgt an vielen Stellen lediglich 1,25m und an einigen Stellen sogar nur 0,75m (im Abschnitt zwischen Erbskopfweg und Dietzgenstraße). Die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen fordert für alle Gehwege im Freien eine lichte Breite von 1,50m (1,80m für den Begegnungsfall nach mindestens 15m).

6. Aus welchen Gründen wurde sich hier nicht an die Vorgaben gehalten?

6a. Wird dies noch angepasst werden?

6b. Wenn nein, wie wird das rechtlich begründet?

 

 7. Aus welchem Grund plant das Bezirksamt lediglich zwei Mittelinseln auf dem gesamten Abschnitt, der 1,3km lang ist, ein?

 

 

Im Regelquerschnitt 2 wird der Radfahrstreifen mit 1,25m (exklusive 0,25m Markierung) angegeben. Die Kastanienallee ist zwischen Friedrich-Engels-Str. und Schönhauser Str. Bestandteil des Vorrangnetzes gemäß Radverkehrsplan des Landes Berlin (RVP). Dort muss gemäß RVP (3.3.2 Standards für die Netzelemente) bei der anzulegenden Radverkehrsanlage (RVA) eine Regelbreite von 2,50m angewendet werden. Zwischen Schönhauser Str. und Dietzgenstraße ist nach RVP (2.3.4.3 Anbindung weiterer Elemente an das Radverkehrsnetz) bei der anzulegenden RVA der Basisstandard mit einer Regelbreite von 2,30m anzuwenden.

8. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass diese Vorgaben des RVP erfüllt werden? Welche Optionen zur Erfüllung der Vorgaben des RVP bestehen:

8a. im 1.TA?

8b. im 2.TA?

8c. Falls die Vorgaben des RVP nicht erfüllt werden sollen: Wie wird das rechtlich begründet?

 

Aufgrund der nicht vorhandenen ausreichenden Querschnittsbreite der Kastanienallee im 2.TA stellt sich die Frage, wie in der Kastanienallee überhaupt eine gesetzeskonforme Straße neu gebaut werden soll.

9. Welche Konsequenzen ergeben sich für das Bezirksamt aus der Differenz zwischen den rechtlichen Vorgaben für den Neubau einer Straße mit der Verbindungsfunktionsstufe III und den räumlich beengten Möglichkeiten, die im Abschnitt zwischen Eschenallee und Dietzgenstraße vorhanden sind?

9a. Hat das Bezirksamt vor diesem Hintergrund erwogen, die Teileinziehung der Kastanienallee  für den LKW-Verkehr über 7,5t einzuleiten?

9b. Wenn ja, was war das Ergebnis?

9c. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 
 

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