Kleine Anfrage - KA-0318/IX  

 
 
Nummer:KA-0318/IXEingang:20.07.2022
Eingereicht durch:Drewitz, Jan
Weitergabe:21.07.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:11.08.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:22.08.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:22.08.2022
 
Betreff:Teileinziehungen und Einziehungen von öffentlichem Straßenland
Anlagen:
KA-0318/IX Eingang
KA-0318/IX Terminverlängerung
KA-0318/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Wird eine öffentliche Straße für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt, so kann sie nach §4  BerlStrG  eingezogen werden. Dasselbe gilt für Teileinziehungen, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Verfahrensschritte müssen im Bezirksamt im Rahmen einer Teileinziehung bzw. Einziehung von öffentlichem Straßenland im Bezirk  durchlaufen werden?

2. Was wäre der schnellstmögliche Zeitraum der benötigt wird, um das Verfahren für eine Teileinziehung bzw. eine Einziehung erfolgreich zu durchlaufen?

 

 

 
 

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