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Kleine Anfrage - KA-0234/IX
Für viele Haltungen von Tieren ist im § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig, in Pankow bietet die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ein Formular [1] an.
1. Wie viele Erlaubnisse sind aktuell in Pankow erteilt um … a) Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten, b) Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, zu halten, c) Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung zu vermitteln, d) für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen zu unterhalten, e) Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufens von Tieren durch Dritte durchführen, f) gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, zu züchten oder zu halten, g) gewerbsmäßig mit Wirbeltieren zu handeln, h) gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb zu unterhalten, i) gewerbsmäßig Tiere zur Schau zu stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung zu stellen, j) gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen, k) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten, l) sonstige außer den bisher aufgeführten Zwecken?
2. Wie viele Verfahren nach § 11 TierSchG sind derzeit beim Bezirksamt Pankow anhängig?
3. Wie viele Erlaubnisse nach § 11 TierSchG wurden durch das Bezirksamt Pankow im Jahr 2022 bereits erteilt?
4. Wie viele Verfahren nach § 11 TierSchG waren im Jahr 2021 beim Bezirksamt Pankow anhängig?
5. In wie vielen der im Jahr 2021 beim Bezirksamt Pankow anhängigen Verfahren nach § 11 TierSchG wurde die beantragte Erlaubnis erteilt?
[1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/veterinaer-und-lebensmittelaufsicht/
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