Kleine Anfrage - KA-0153/IX  

 
 
Nummer:KA-0153/IXEingang:28.02.2022
Eingereicht durch:Lüssow, Axel
Weitergabe:28.02.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:04.04.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:28.03.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:28.03.2022
 
Betreff:Versorgung mit wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen
Anlagen:
KA-0152/IX
KA-0153/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Im Umweltatlas [1] steht: „Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen ab 6 m² wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen.“ – dies entspricht der Fläche eines Fiat Panda.

1. Als Mindestanforderung für die Einbeziehung einer Grünfläche in die „Versorgung“ ist definiert, „dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Teil der Grünanlage, der von einer starken Umweltbelastung betroffen ist bei der Berechnung abgezogen wird – und wie bewertetet das Bezirksamt diese Regelung zur Umweltbelastung in Hinsicht auf die Erholungsfunktion?

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, in wie weit in die Berechnung einbezogen wird, ob eine Grünanlage „hochwertig“, „üblich“ oder „einfach“ ist (vgl. KLR Produkte 80931-80933) – und wie bewertetet es das Bezirksamt es in Hinblick auf die Erholungsfunktion, falls die Qualität einer Grünfläche keinen Eingang in die Berechnung finden sollte?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, in wie weit der tatsächliche Pflegezustand einer Grünanlage in die Berechnung einbezogen wird – und wie bewertetet es das Bezirksamt im Hinblick auf die Erholungsfunktion, falls dieser Pflegezustand einer Grünfläche keinen Eingang in die Berechnung finden sollte?

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Flächenabzüge veranschlagt werden für ....

a) Biotopverbund (vgl. NatSchG Bln), Schutzräume für Stadtnatur Flora & Fauna (vgl. Kommune Biologische Vielfalt, vgl. Strategie Biologische Vielfalt, vgl. Charta für das Berliner Stadtgrün),

b) Wege z.B. Fahrradwege durch Grünanlagen,

c) Hundeausläufe (z.B. Anton-Saefkow-Park, Mauerpark),

d) Spielplätze (da diese einen eigenen Versorgungsindex haben)?

Wie bewertetet es das Bezirksamt, falls der Flächenbedarf aller oder einiger dieser Punkte nicht in der Berechnung für die allgemeine „Versorgung“ abgezogen wird?

5. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie bzw. ob für die Berechnung der „wohnungsnahen“ Versorgung kompensiert wird, dass Bürger:innen auch von einer Entfernung von weiterer als der nominelle Einzugsbereich von 500m die jeweilige Grünanlage nutzen – und damit eine Verzerrung in der Kartierung [2] besteht, die Anwohner:innen im 500m-Bereich besser „versorgt“ erscheinen lässt, als dies in der Realität der Fall ist?

6. Falls Gebiete mit wohnungsnahen öffentlichen Grünanlagen unterversorgt sind – welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, wenn diese in der Nähe von Kleingartenanlagen liegen [3], um die Unterversorgung auf eine ausreichende Versorgung zu heben oder anderweitig auszugleichen?

7. Im Umweltatlas wird angegeben: „Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren.“. Falls nur ein Teil der Bürger:innen privat „versorgt“ ist, und der andere Teil aber mangels Besitz an privaten Gärten keine „Versorgung“ mit Grün hat: Wie plant das Bezirksamt eine ausreichende „Versorgung“ für alle Bürger:innen zu erreichen (vgl. u.a. Landschaftsprogramm, Programmplan Erholung und Freiraumnutzung [4])?

 

[1] https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/oeffentliche-gruenanlagen/2020/methode/

[2] https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&;mapId=k06_05gruenversorg2020@senstadt

[3] https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/stadtgruen/kleingaerten/90_05_2019_kleingartenanlagen_und_die_versorgung_der_quartiere_mit_wohnungsnahen_gruenanlagen.pdf

[4] https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/landschaftsprogramm/

 

 

 
 

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