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Kleine Anfrage - KA-0023/IX
In der denkmalgeschützten Wohnstadt Carl Legien gehören die Vorgärten an der Gubitzstraße 29-40 der öffentlichen Hand. Von der einstmals geschlossenen Baumreihe ist weniger als die Hälfte erhalten. Am 28.10.2021 teilte das Bezirksamt Anwohner:innen mit, dass Nachpflanzungen abzulehnen seien: In der bauzeitlichen Vorgartengestaltung habe es keine Bäume gegeben – es sei das denkmalpflegerische Ziel, die Bereiche langfristig auf diese Situation zurückzuführen.
Ich frage das Bezirksamt:
a) Untere Denkmalschutzbehörde b) Denkmalfachbehörde (Landesdenkmalamt Berlin) c) Oberste Denkmalschutzbehörde, d) Landesdenkmalrat?
a) UNESCO-Beschluss aus 2015 zur „Einbeziehung einer Perspektive der nachhaltigen Entwicklung in die Prozesse der Welterbekonvention“ – insbesondere den Punkt 15 „Biologische und kulturelle Vielfalt und Ökosystemleistungen schützen“, b) BVV-Beschluss VIII-0402 aus 2018 zur Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen“? c) BVV-Beschluss VIII-0916 aus 2019 zum Klimanotstand?
a) dezentrales Regenwassermanagement zur Verdunstungskühlung („Schwammstadt“) sowie zur Bewässerung der Grünflächen, b) Bindung von Feinstaub, anderen Schadstoffen sowie Ozon?
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