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Kleine Anfrage - KA-0011/IX
Malchower Auenlandschaft – Kfz statt Kompensation, Klimaschutz und Naherholung?
Die Ortsumfahrung (OU) Malchow wurde 2013 beantragt und 2016 in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen (vgl. Projektdossiers und damalige Nutzen-Kosten-Analyse). Die Broschüre „Auf dem Weg zu einem Berliner Ökokonto” (2019) der Senatsverwaltung besagt bzgl. des „Leitprojekts Malchower Auenlandschaft“ im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK): „Flora und Fauna würden von einem stabileren Wasserhaushalt ebenso profitieren, wie von mehr Verbindungen zwischen den Biotopen. Spätestens mit dem Wohnungsbauprojekt Blankenburger Süden werden zudem wesentlich mehr Menschen hier Erholung suchen”. Ich frage das Bezirksamt:
a) Gehört das Gebiet, durch das die OU laufen soll, oder der Wirkbereich der OU zur Fläche für das Berliner Ökokonto? Falls ja: Wann wurde dieses Gebiet ins Ökokonto aufgenommen? b) Gibt es im Wirkbereich der OU bereits Kompensationsmaßnahmen, die durch das Bauvorhaben betroffen wären? Falls ja: Welche Folge hat es für das Ökokonto und die GAK, wenn beim Bau der OU eine „doppelte” Kompensation notwendig werden würde? c) Welche Konsequenzen hat es für die Stadtentwicklung, wenn die Kompensationsflächen in Berlin und Pankow durch die OU weiter gemindert werden?
a) Müssten für den Bau der OU Maßnahmen vorgenommen, die den Zielen des BVV-Beschlusses VIII-0916 von 2019 zuwiderlaufen? b) Müsste eine Entwässerung des Gebietes im Wirkbereich der OU Malchow vorgenommen werden? Wenn ja, welche klimatischen Auswirkungen sind dadurch zu erwarten? c) Gibt es Auswirkungen auf die Funktion dieses Gebietes als Drainage? Wenn ja, müssen evtl. bauliche Maßnahmen in den umliegenden Wohngebieten bzgl. des Schichtenwassers vorgenommen werden, und durch wen werden die Kosten getragen? d) Welche ökologischen und klimatischen Auswirkungen der Versiegelung und Trennung von Biotopen könnte es geben?
a) Auencharakter stärken, b) Offenlandschaft entwickeln, c) Aufwertung der landwirtschaftlichen Nutzung, d) vermehrt Wasser in der Landschaft halten, e) Entwicklung für mehr Erholungssuchende im gesamten Wirkbereich bzw. im Bereich erhöhter Lärmimmissionen durch die OU Malchow i) derzeit und ii) für das kommende Quartier im Blankenburger Süden?
a) Welche Aufgaben (Entscheidungen, Stellungnahmen oder Zuarbeit) fallen bei diesem Vorgang dem Bezirksamtes Pankow zu, und welche Amtsbereiche betreffen sie jeweils? b) Wann und durch wen wird eine Neu-Evaluation (Bedarfsplanüberprüfung gem. § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes) der OU Malchow vorgenommen?
Gez. BV Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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