Kleine Anfrage - KA-0980/VIII  

 
 
Nummer:KA-0980/VIIIEingang:19.02.2021
Eingereicht durch:Koch, Cordelia
Weitergabe:19.02.2021
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:05.03.2021
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:10.03.2021
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:10.03.2021
 
Betreff:Besonderer Artenschutz bei Baumpflegemaßnahmen?
Anlagen:
KA-0980/VIII
KA-0980/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Am 1.2.2021 wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gegen das Straßen- und Grünflächenamt erstattet, es sei ein Winterquartier streng geschützter Fledermäuse beschädigt und die Tiere seien im Winterschlaf erheblich gestört worden:

https://berlin.nabu.de/modules/presseservice/index.php?show=7792

Am 12.1.2021 schrieb das Straßen- und Grünflächenamt in der “Vorlage zur Kenntnisnahme” auf den BVV-Beschluss VIII-1167 zum Artenschutz bei Baumpflegemaßnahmen: “Unsere Mitarbeitenden sind geschult, in der täglichen Arbeit auf geschützte Lebensformen und Lebensstätten zu achten und entsprechend zu berücksichtigen.[...] Wenn Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden, sind diese ebenso verpflichtet, die besonderen Schutzvorschriften BNatSchG § 39 und § 44 einzuhalten und nur entsprechend geschultes Personal einzusetzen."

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wann hatte das Bezirksamt eine Verkehrsgefährdung festgestellt, und durch wen wurde diese Bewertung vorgenommen?
  2. Wurde eine Ruhestätte von wild lebenden Tieren einer besonders bzw. streng geschützten Arten beschädigt (vgl. BNatSchG §44 (1) 3, gilt ebenso für Fortpflanzungsstätten)?
  3. Hat sich der Erhaltungszustand der lokalen Population wild lebender Tiere dieser streng geschützten Art durch diese Störung während der Überwinterungszeit verschlechtert (vgl. BNatSchG §44 (1) 2, gilt auch für europäischen Vogelarten und Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Wanderungszeiten)?
  4. Welche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wurden bzw. werden vollzogen, um den Erhaltungszustand der lokalen Population zu sichern?
  5. In welchen Fällen wird das Straßen- und Grünflächenamt das Amt für Umwelt- und Naturschutz beteiligen, um ggf. eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu erhalten bzw. Vermeidungs-, CEF- oder FCS-Maßnahmen festzulegen, wenn Maßnahmen vorgenommen werden, die den besonderen Artenschutz betreffen könnten (vgl. BNatSchG § 44 (1) 1,2 und 3)?
  6. Wie sichert und befördert das das Straßen- und Grünflächenamt aktuell den Artenschutz bei Maßnahmen an Bäumen oder Gehölzen in Pankow? Was wäre notwendig, um den Artenschutz noch besser zu gewährleisten?
  7. Wie unterstützt das Bezirksamt “citizen science” (Bürger*innen-Wissenschaft), damit die Ruhestätten oder Vorkommen geschützter Wildtierarten möglichst gut dokumentiert werden, und eine Arten-Kartierung durch das Bezirksamt unterstützt wird?
 
 

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