Kleine Anfrage - KA-0545/VIII  

 
 
Nummer:KA-0545/VIIIEingang:07.03.2019
Eingereicht durch:Jütting, Oliver
Weitergabe:07.03.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:04.04.2019
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:11.04.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:11.04.2019
 
Betreff:Gemeinsam Wohnen von Anfang an? Planungsrechtliche Möglichkeiten bei den bestehenden und geplanten Flüchtlingsunterkünften im Bezirk
Anlagen:
KA-0545/VIII
KA-0545/VIII Terminverlängerung
KA-0545/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1)      Wie ist die planungsrechtliche Einordnung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte in Pankow? Bitte für jeden der folgenden Standort beantworten (Falkenberger Straße 151-154; Rennbahnstraße 74; Treskowstraße; Blankenburger Pflasterweg 101; Kirchstraße neben 69; Fröbelstraße 15).

2)      Wie ist die planungsrechtliche Einordnung für Nach- und Umnutzungen der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte? Bitte ebenfalls standortscharf beantworten
(Gemeinschaftsunterkunft Falkenberger Straße 151-154; Bühringstraße 2-8; Treskowstraße 15-16; Mühlenstraße 33-34; Storkower Straße 118; Rupert-Neudeck-Haus Storkower Straße 139c; Straßburger Straße 56; Storkower Straße 133a; AWO-Refugium Buch Karower Chaussee/Groscurthstraße 29-33; Wolfgang-Heinz-Straße 45 a-g; Lindenberger Weg 19; Siverstorpstraße 5-19; Gemeinschaftsunterkunft Elisabeth-Aue Buchholzer Straße 110-140).

3)      Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit einer gemischten Nutzung für Geflüchtete zusammen mit anderen Bevölkerungsgruppen von Anfang an, oder aber erst als Nachnutzung in den bestehenden und geplanten Unterkünften für Geflüchtete? Bitte für jeden Standort einzeln beantworten.

 
 

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