Kleine Anfrage - KA-0529/VIII  

 
 
Nummer:KA-0529/VIIIEingang:25.02.2019
Eingereicht durch:Jütting, Oliver
Weitergabe:25.02.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:11.03.2019
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:06.03.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:06.03.2019
 
Betreff:Umsetzung von §§14, 15 und 16a SGBII im Jobcenter Pankow
Anlagen:
KA-0529/VIII Eingang
KA-0529VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Haben alle Klient*innen des Jobcenters in Pankow eine persönliche Ansprechpartnerin/einen persönlichen Ansprechpartner laut §14 SGB II? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Aufgaben haben diese persönlichen Ansprechpersonen? Unterstützen diese Ansprechpersonen die Arbeitsvermittlung? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Erstellen diese Ansprechpersonen die Leistungsbescheide? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche für diese Tätigkeit vorbereitende Ausbildung haben die persönlichen Ansprechpersonen im Jobcenter erhalten?
  4. Inwiefern sind die persönlichen Ansprechpersonen auf die Arbeit mit den in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen eingestellt? Welche pädagogische Ausbildung haben die persönlichen Ansprechpersonen erhalten, um mit den in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern zu kommunizieren? Welche Ausbildung haben sie erhalten, um mit den pflegebedürftigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zu kommunizieren?
  5. Wie sind die persönlichen Ansprechpartner*innen für die Klient*innen des Jobcenters zu erreichen? Erhalten Klient*innen eine Durchwahl bzw. eine personalisierte E-Mail-Adresse der persönlichen Ansprechpersonen? Wenn ja, wie wird diese mitgeteilt? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie lange betreut eine persönliche Ansprechperson im Schnitt eine*n Klient*in?
  7. Wie arbeiten die persönlichen Ansprechpersonen mit anderen Erbringern von Sozialleistungen zusammen? Wie werden bei den entsprechenden Voraussetzungen bisher vom Jobcenter unterstützte Personen in die Unterstützung durch das Sozialamt oder durch die Rentenversicherung überführt?
  8. Nach wie viel Monaten wird im Schnitt die Eingliederungsvereinbarung fortgeschrieben und überprüft?
  9. In welcher Anzahl der Fälle wird die Eingliederungsvereinbarung von der persönlichen Ansprechperson überprüft? Wenn Eingliederungsvereinbarungen nicht von den persönlichen Ansprechpersonen überprüft werden, von wem dann?
  10. Werden die in §16a genannten kommunalen Eingliederungsleistungen vom Jobcenter Pankow erbracht? Wie viele Klient*innen des Jobcenters Pankow nehmen an den verschiedenen kommunalen Eingliederungsleistungen teil (bitte prozentuale Angaben machen)?

 

 
 

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