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Wir bitten um Ihr Verständnis und um etwas Geduld.
Vielen Dank im Voraus.
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Freilandartenschutz in Berlin-Pankow bezeichnet den Schutz heimischer wildlebender Tiere und Pflanzen außerhalb von geschlossenen Räumen, um ihre Lebensräume und Populationen zu erhalten. Dies beinhaltet Maßnahmen wie den Schutz von Niststätten (Gebäudebrüter), ein Verbot von Rodungen während der Brutzeit von März bis September und die Unterschutzstellung von Biotopen. Für Bauvorhaben gelten besondere Vorschriften, und es müssen Ausnahmen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, falls eine Zerstörung von Niststätten unvermeidlich ist
Bauherren und Sanierer müssen sich bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte an die Vorschriften halten.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich über den Freilandartenschutz.
Bild: fikmik/Depositphotos.com
Der Handelsartenschutz im Bezirk Berlin-Pankow bezieht sich auf die Anmeldung des Erwerbs von besonders geschützten Wirbeltierarten beim Artenschutz des Umwelt- und Naturschutzamtes. Dies gilt nicht für klassische Haustiere wie Hunde oder Katzen, sondern für Tiere wie Papageien, Reptilien oder Amphibien, deren Handel und Besitz bestimmten Regeln unterliegt, um die jeweilige Tierart zu schützen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich über Handelsartenschutz
Bezirksamt Pankow von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 Berlin