Artenschutz in Berlin-Pankow ist der Schutz der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen vor dem Verlust durch menschliche Einflüsse, der durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt wird. Das allgemeine Artenschutzrecht schützt alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, während der besondere und strenge Artenschutz sich auf gefährdete Arten konzentriert, für die strenge Verbote von Störung, Entnahme und Besitz gelten. In Pankow können für Baumaßnahmen oder Infrastrukturprojekte spezialisierte Gutachter hinzugezogen werden, und Maßnahmen wie Nisthilfen können den Artenschutz unterstützen.
Artenschutz zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und den Verlust von Arten zu verhindern. Es gibt einen allgemeinen Schutz für alle Arten sowie einen besonderen und strengen Schutz für besonders gefährdete Arten.
Rechtliche Grundlagen
- Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen sind durch § 39 BNatSchG grundsätzlich geschützt, ebenso wie ihre Lebensstätten.
- Der besondere und strenge Artenschutz nach § 44 BNatSchG verbietet das Töten, Verletzen und die erhebliche Störung der Tiere sowie die Zerstörung ihrer Lebensstätten.
Anwendung in Pankow
In Pankow ist der Artenschutz ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklung und Baubegleitung, da viele Arten in der urbanen Landschaft vorkommen.
Bei Bauvorhaben kann es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen, beispielsweise beim Schutz von Gebäudebrütern wie Fledermäusen und Vögeln.
Das “Berliner Modell” sieht vor, dass sachkundige Fachleute (Gutachter) bei Baumaßnahmen die Einhaltung der Artenschutzgesetze überprüfen und Maßnahmen zur Umsetzung des Artenschutzes vorschlagen.
Typische Maßnahmen
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Flächenschutz: Ausweisung und Pflege von Lebensräumen.
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Nisthilfen: Anbringung von Nistkästen für Vögel oder Fledermäuse.
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Biotopverbund: Schaffung von Verbindungen zwischen natürlichen Lebensräumen.
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Spezifischer Schutz: Errichtung von Amphibienschutzzäunen oder Krötentunneln.