Artenschutz

Ein Eichelhäher hält eine Eichel im Schnabel. Ein bunter Eichelhäher sitzt auf einem dicken Eichenzweig.

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Was versteht man unter Artenschutz?

Artenschutz in Berlin-Pankow ist der Schutz der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen vor dem Verlust durch menschliche Einflüsse, der durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt wird. Das allgemeine Artenschutzrecht schützt alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, während der besondere und strenge Artenschutz sich auf gefährdete Arten konzentriert, für die strenge Verbote von Störung, Entnahme und Besitz gelten. In Pankow können für Baumaßnahmen oder Infrastrukturprojekte spezialisierte Gutachter hinzugezogen werden, und Maßnahmen wie Nisthilfen können den Artenschutz unterstützen.

Artenschutz zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und den Verlust von Arten zu verhindern. Es gibt einen allgemeinen Schutz für alle Arten sowie einen besonderen und strengen Schutz für besonders gefährdete Arten.

Rechtliche Grundlagen

  • Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen sind durch § 39 BNatSchG grundsätzlich geschützt, ebenso wie ihre Lebensstätten.
  • Der besondere und strenge Artenschutz nach § 44 BNatSchG verbietet das Töten, Verletzen und die erhebliche Störung der Tiere sowie die Zerstörung ihrer Lebensstätten.

Anwendung in Pankow

In Pankow ist der Artenschutz ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklung und Baubegleitung, da viele Arten in der urbanen Landschaft vorkommen.
Bei Bauvorhaben kann es zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen, beispielsweise beim Schutz von Gebäudebrütern wie Fledermäusen und Vögeln.

Das “Berliner Modell” sieht vor, dass sachkundige Fachleute (Gutachter) bei Baumaßnahmen die Einhaltung der Artenschutzgesetze überprüfen und Maßnahmen zur Umsetzung des Artenschutzes vorschlagen.

Typische Maßnahmen

  • Flächenschutz: Ausweisung und Pflege von Lebensräumen.
  • Nisthilfen: Anbringung von Nistkästen für Vögel oder Fledermäuse.
  • Biotopverbund: Schaffung von Verbindungen zwischen natürlichen Lebensräumen.
  • Spezifischer Schutz: Errichtung von Amphibienschutzzäunen oder Krötentunneln.
Picchio Murtore

Freilandartenschutz

Freilandartenschutz in Berlin-Pankow bezeichnet den Schutz heimischer wildlebender Tiere und Pflanzen außerhalb von geschlossenen Räumen, um ihre Lebensräume und Populationen zu erhalten. Dies beinhaltet Maßnahmen wie den Schutz von Niststätten (Gebäudebrüter), ein Verbot von Rodungen während der Brutzeit von März bis September und die Unterschutzstellung von Biotopen. Für Bauvorhaben gelten besondere Vorschriften, und es müssen Ausnahmen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, falls eine Zerstörung von Niststätten unvermeidlich ist

Ziele und Bedeutung:

  • Erhalt der Artenvielfalt: Ziel ist es, eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen Umgebung zu bewahren.
  • Schutz von Lebensräumen: Es werden wertvolle Lebensräume wie Frisch- und Feuchtwiesen, Wälder und Trockenrasen geschützt.

Konkrete Maßnahmen in Pankow:

  • Gebäudebrüterschutz: Beim Ab- oder Umbau von Gebäuden muss der Schutz von Niststätten für Vögel und andere Tiere beachtet werden.
  • Verbot der Gehölzentnahme: Bäume, Hecken und andere Gehölze dürfen in der Brut- und Fortpflanzungszeit (1. März bis 30. September) nicht abgeschnitten oder “auf den Stock gesetzt” werden. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung sind erlaubt.
  • Schutz von Niststätten: Auch Nester von Arten wie Mehlschwalbe, Mauersegler und Fledermäuse sind ganzjährig geschützt, sofern sie regelmäßig wiederbesiedelt werden.
  • Biotopschutz: Besonders wertvolle Lebensräume von Pflanzen und Tieren können als Biotop geschützt werden, auch wenn sie nicht als großes Schutzgebiet ausgewiesen sind.

Bauherren und Sanierer müssen sich bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte an die Vorschriften halten.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich über den Freilandartenschutz.

Ausnahmegenehmigungen

Zur Durchführung baulicher Maßnahmen können in bestimmten Fällen Ausnahmen gemäß § 45 BNatSchG zugelassen werden. In Berlin erfolgt dies teilweise über eine allgemeine Rechtsverordnung, die sogenannte Gebäudebrüterverordnung geschehen. Damit wird das bisherige Verfahren zur Beantragung einer Befreiung durch ein Anzeigeverfahren ersetzt, wenn es um die Sanierung von Gebäuden geht.

  • Benötigte Unterlagen:
  • Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens (einschliesslich genauer Adresse)
  • Angaben zur Bauherrin/zum Bauherren sowie ggf. zur bevollmächtigten Vertretung
  • Art, Anzahl und Lage vorhandenen Niststätten, die durch die Maßnahmen zerstört werden
  • geplanter Zeitraum der Maßnahmen
  • Konzept zum ökologischen Ausgleich (Art, Anzahl und Lage der Ersatzniststätten)
  • Zeitpunkt zur Fertigstellung des ökologischen Ausgleichs

Es wird ausdrücklich empfohlen, für die Erfassung vorhandener Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sowie die Erarbeitung des Ausgleichskonzepts fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In allen anderen Fällen ist weiterhin eine Befreiung nach § 67 BNatSchG vom Zugriffsverbot bei der Obersten Naturschutzbehörde zu beantragen.

Grüner Leguan auf Blatt

Handelsartenschutz

Der Handelsartenschutz im Bezirk Berlin-Pankow bezieht sich auf die Anmeldung des Erwerbs von besonders geschützten Wirbeltierarten beim Artenschutz des Umwelt- und Naturschutzamtes. Dies gilt nicht für klassische Haustiere wie Hunde oder Katzen, sondern für Tiere wie Papageien, Reptilien oder Amphibien, deren Handel und Besitz bestimmten Regeln unterliegt, um die jeweilige Tierart zu schützen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Anmeldepflicht: Wenn Sie im Bezirk Pankow solche geschützten Arten erwerben, müssen Sie dies umgehend bei der zuständigen Behörde melden, um Verstöße gegen den Artenschutz zu vermeiden.
  • Keine allgemeinen Haustiere: Von dieser Regelung sind Hunde und Katzen ausgenommen.
  • Artenschutzgesetz: Die Vorschriften zum Handelsartenschutz dienen dem Schutz bedrohter Tierarten und basieren auf nationalen und internationalen Gesetzen zum Artenschutz, wie zum Beispiel dem Bundesnaturschutzgesetz oder der EU-Artenschutzverordnung.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich über Handelsartenschutz

Formulare Handelsartenschutz

Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeiten anderer Behörden

Kontaktmöglichkeit

Postanschrift:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 Berlin

Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Umwelt- und Naturschutzamt
  • Tino-Schwierzina-Straße 32, 13089 Berlin
  • Tel.: (030) 90295-7860
  • Fax: (030) 90295-7861
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Verkehrsanbindungen