Parkordnung Mauerpark

Mauerpark

Der Mauerpark ist mit Ausnahme der Erweiterungsfläche eine nach dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage (GrünanlG).

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher:innen nicht gefährdet oder unzu-mutbar gestört werden.

Die Erweiterungsfläche ist derzeit noch nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlage ge-widmet. Dennoch ist sie öffentlich zugänglich. Die Allgemeinen Parkregeln sollen daher auch auf dieser Fläche zur Anwendung kommen.

Um ein friedvolles, respektvolles Miteinander zwischen den Parkbesucher:innen und Anwoh-ner:innen zu ermöglichen, ist auf Folgendes besonders zu achten:

  • Musik

    Beim Musizieren gilt es, auf die Anlagenbesucher:innen und Anwohner:innen Rücksicht zu nehmen. Die Parkbesucher:innen sind aufgefordert, ausschließlich in den auf der beigefügten Karte gekennzeichneten Bereichen zu musizieren. Auch hier darf der Rahmen nicht überschritten werden, dass andere Parkbesucher:innen und die Anwohner:innen unzumutbar gestört werden.

    Deshalb soll sich das Musizieren auf den Bereich entlang der Schwedter Straße (Pflasterstraße) östlich in Richtung Stadion sowie bis zu 10 m westlich der Schwedter Straße beschränken. Das Musizieren ist möglich von Montag bis Donnerstag zwischen 11.00 Uhr und 19.30 Uhr sowie freitags, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 20.30 Uhr. Es soll aus Rücksicht auf die Anwohner:innen nicht in Richtung Wohnbebauung, sondern ausschließlich in östliche Richtung hin zum Stadion musiziert werden. Beim Musizieren gilt es, dass die Künstler:innen nicht versuchen einander zu übertönen und damit die Lautstärke in die Höhe zu treiben. Eine Verwendung von Generatoren ist nicht gestattet.

    Außerhalb der vorgenannten Zeiten soll vom Musizieren abgesehen werden.

    Kommerzielle Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) des Bezirks Pankow, die beim SGA Pankow beantragt werden kann.

  • Grillen

    Das Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen (siehe Karte) gestattet.
    Die zulässige Fläche ist an den Eckpunkten durch orangefarbene Aschecontainer begrenzt. Aus Rücksicht auf die Natur und die anderen Parkbesucher:innen und Anwohner:innen soll in den Monaten Juni und September nur zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr, in den Monaten Juli und August zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr gegrillt werden.

    Davon abweichend kann bei langanhaltender Trockenheit zum Schutz vor Bränden und der Vegetation ein Grillverbot ausgesprochen werden.

    Zu beachten ist, dass ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern eingehalten wird, so dass eine Brandgefahr ausgeschlossen ist. Ebenso sollen ausschließlich Standgrills mit Grill- bzw. Holzkohle, also keine Gasgrills und keine Einweggrills mit unmittelbarem Kontakt zum Boden verwendet werden. Ausgebrannte Grillkohle ist in Aschecontainern zu entsorgen und es darf kein Feuer unterhalten werden.

  • Müll

    Um allen Parkbesucher:innen den Aufenthalt im Park erholsam und angenehm zu gestalten, sind alle Parkbesucher:innen aufgefordert, Müll (dies beinhaltet insbesondere auch Flaschenverschlüsse, Scherben, Zigarettenstummel) nicht liegen zu lassen und in entsprechend vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Ist die Entsorgung vor Ort aufgrund bereits gefüllter Behältnisse nicht möglich, sind die Abfälle im nächsten freien Behälter zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen.

  • Handel

    Der Mauerpark ist eine Grün- und Erholungsanlage. Sie dient nicht dem kommerziellen Han-del. Abgesehen von genehmigtem Handel wie etwa im Rahmen des „Flohmarkts im Mauerpark“ stellt Handel mit Waren jeglicher Art eine über den Widmungszweck des Mauerparks hinausgehende Benutzung dar, die nicht erlaubt ist. Handel, der gegen Strafgesetze verstößt, wird geahndet.

  • Graffiti

    Das Sprayen von Graffitis ist an der „Hinterlandmauer“ (siehe Karte) auf der Seite, die in Richtung des Parks weist, erlaubt. Die Spraydosen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Toiletten

    Es gibt im Mauerpark nur zwei öffentliche Toilettenanlagen. Eine nächtliche Schließung wie auch das Fehlen weiterer Anlagen berechtigt nicht dazu, die Notdurft im Park zu verrichten.

  • Hunde

    Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen außerhalb des Bereichs des umzäunten Hundeauslaufgebiets an der Bernauer Straße (siehe Karte) nicht frei laufengelassen werden. Hunde, mit Ausnahme von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden, dürfen nicht auf Spielplätze und gekennzeichnete Liegewiesen mitgenommen werden. Hundehalter:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Sie haben den Kot ihrer Hunde unverzüg-lich zu beseitigen. Dies gilt nicht für blinde Hundeführer:innen. Hundehalter:innen sind angehalten, darauf zu achten, dass Hunde den Mauerpark nicht beschädigen, beispielsweise durch das Graben von Löchern.