Ausbau der Friedrich-Engels-Straße, 3. Bauabschnitt

Neubau der Friedrich-Engels-Straße von Pastor-Niemöller-Platz bis Wilhelmsruher Damm / Quickborner Straße und Quickborner Straße von Wilhelmsruher Damm bis Wendeschleife der Straßenbahn
3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße und Quickborner Straße von Wilhelmsruher Damm bis Wendeschleife der Straßenbahn

  • Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung

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1. Darstellung der vorhandenen Situation

Die Friedrich-Engels-Straße liegt im Bezirk Pankow. Sie verläuft durch die Ortsteile Niederschönhausen und Rosenthal und kreuzt u.a. die Kastanienallee und die Hauptstraße. In Höhe Hauptstraße schließt der Wilhelmsruher Damm an die Friedrich-Engels-Straße an. Bis zur Einmündung Quickborner Straße ist er ebenfalls Bestandteil der Straßenbaumaßnahme, wie auch die Quickborner Straße vom Wilhelmsruher Damm bis zur Wendeschleife der Straßenbahn.

Im Straßenquerschnitt der Friedrich-Engels-Straße verläuft die Straßenbahn bisher als ein-, teilweise auch als zweigleisige Trasse in Mittel- bzw. in Seitenlage.

Die Friedrich-Engels-Straße soll zu einer leistungsfähigen Verkehrsanlage entsprechend ihrer Funktion als übergeordnete Straßenverbindung ausgebaut werden. Der gesamte Straßenzug erstreckt sich über eine Länge von ca. 2.850 m. Er gliedert sich in 3 Bauabschnitte:

  1. Bauabschnitt Pastor-Niemöller-Platz bis Platanenstraße
  2. Bauabschnitt Platanenstraße bis Nordendstraße
  3. Bauabschnitt Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner
    Straße und Quickborner Straße von Wilhelmsruher Damm bis Wendeschleife der Straßenbahn

Die zwei ersten Bauabschnitte wurden bereits in den Jahren 2008 bis 2013 umgesetzt.

Die Maßnahme soll mit dem 3. Bauabschnitt komplettiert werden. Dieser Abschnitt ist Gegenstand der hier vorliegenden Unterlage.

Die Querschnittsaufteilung des Straßenraumes soll im 3. Bauabschnitt grundlegend verändert werden.

Die Friedrich-Engels-Straße, wie auch der Wilhelmsruher Damm, haben die Funktion einer übergeordneten Straßenverbindung und sind im Straßenplan Berlin als Straße II. Ordnung eingestuft. Die Quickborner Straße ist als Ergänzungsstraße eine weitere Straße von besonderer Bedeutung und als Straße IV. Ordnung klassifiziert.

Die gegenwärtige Einstufung dieser Straßen wird auch in der Planung des übergeordneten Straßennetzes weiterhin so fortgeschrieben.

Der Straßenraum wird maßgeblich durch den Baumbestand (Platanen), der erhalten werden soll, geprägt. Der 3. Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 1.650 m. Die vorhandenen Querschnittsbreiten betragen in der Friedrich-Engels-Straße von Nordendstraße bis Haus Nr. 107 20 m, von Haus Nr. 107 bis Hauptstraße 30 m, von Hauptstraße bis Quickborner Straße 16,50 m und 14 m in der Quickborner Straße. Die zweispurige Fahrbahn ist bis zu 6,00 m breit und befindet sich zum großen Teil in einem schlechten Zustand.

Die Straßenbahn verläuft auf den ersten Metern des Abschnitts an der Nordendstraße noch straßengleich zweigleisig. Im folgenden Linksbogen wechselt sie dann in einen besonderen Bahnkörper in westlicher Seitenlage zunächst als zwei-, bald aber eingleisiges offenes Querschwellengleis mit einer Breite des Bahnkörpers von 4,00 m. Die einzige zweigleisige Begegnungsstelle befindet sich an der Haltestelle Wiesenwinkel. An der Hauptstraße kehrt die Gleisanlage eingleisig straßengleich in die Mittellage zurück, an der Einmündung Quickborner Straße folgt sie dieser weiter straßengleich, aber in westlicher Seitenlage.

Die Seitenbereiche beinhalten überwiegend unbefestigte Gehwege und Baumstreifen. Südwestlich der Gleisanlage existiert ein kombinierter Geh- und Radweg mit Breiten von 2,5 bis 3,5 m.

Der 3. Abschnitt der Friedrich-Engels-Straße entspricht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße und leistungsfähige Verkehrsanlage. Die Breite und der Aufbau der Fahrbahn sind nicht geeignet, die vorhandene und prognostizierte Verkehrsbelegung aufzunehmen. Eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist nicht möglich, weil keine Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation vorhanden sind. Die Gehwege sind zu großen Teilen unbefestigt und Radwege fehlen. Die eingleisige Straßenbahntrasse lässt keine bedarfsgerechte Entwicklung des ÖPNV-Angebotes zu.

2. Das geplante Bauvorhaben

Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin (StEP MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung.

Mit dem geplanten Straßen- und Gleisumbau soll die Friedrich-Engels-Straße ihrer Verkehrsfunktion gerecht werden. Die Trassierung der Straße erfolgt gemäß RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) für die Entwurfsgeschwindigkeit 50 km/h, die Bemessung der Fahrbahnbefestigung nach RStO 12 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für Belastungsklasse 32.

Im 3. Bauabschnitt der Friedrich-Engels-Straße erfolgt eine generelle Umgestaltung des Straßenraumes mit Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper in Mittellage des Straßenquerschnitts. Beidseits der Straßenbahn werden Richtungsfahrbahnen angeordnet, mit Breiten zwischen 6,00 m und 5,50 m. Die Fahrbahnen teilen sich in 3,25 m Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr und 2,25 m Radfahrstreifen auf. Dort, wo im Seitenraum Pkw-Stellplätze angeordnet werden, ist ein Sicherheitsstreifen von 0,5 m Breite als Fahrbahnbestandteil vorgesehen. Stellplätze für Pkw werden im Grünstreifen je nach Flächenverfügbarkeit innerhalb der Baumstreifen angeordnet. Beidseits werden die Gehwege befestigt und die Zufahrten zu den Grundstücken (Gehwegüberfahrten) mit einer verstärkten Befestigung ausgestattet.

Die Straßenbahntrasse wird zweigleisig geplant, so dass ein stabiler 10 Minutentakt abgesichert werden kann. Die Straßenbahnhaltestellen Angerweg, Wiesenwinkel, Hauptstraße und Rosenthal Nord werden barrierefrei angelegt.

In den Straßenabschnitten von Nordendstraße bis Haus Nr. 107 und Wilhelmsruher Damm von Hauptstraße bis Quickborner Straße sowie in der Quickborner Straße bis zur Wendeanlage der Straßenbahn sollen die Gleise fahrbahnbündig in Straßenmitte verlaufen. Straßenbahn und motorisierter Individualverkehr werden dort im Mischverkehr geführt. Die Radfahrstreifen befinden sich neben der Mischverkehrsfläche.

Weitere Sonderformen des Straßenquerschnitts finden sich in den Ausfahrten der Knotenpunkte, wenn Gleisanlagen überfahrbar fahrbahnbündig geplant werden, um die Knotenpunktgeometrie entsprechend der verfügbaren Flächen leistungsfähig zu gestalten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird auch der südwestliche Fahrstreifen zwischen Kastanienallee und Nordendstraße als Mischform ausgebildet.

Die Knotenpunkte Friedrich-Engels-Straße/ Kastanienallee, Friedrich-Engels-Straße-Wilhelmsruher Damm/ Hauptstraße und Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße sollen mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet werden.
Die Fahrleitungsanlage wird komplett erneuert.

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird entsprechend des neuen Querschnitts erneuert. Der vorhandene wertvolle Baumbestand (Platanen) soll erhalten werden. Es werden Ergänzungspflanzungen vorgenommen, so dass die Straße Alleecharakter erhält.

Die Straßenentwässerung soll über die neu zu setzenden Straßenabläufe in die Regenwasserkanalisation erfolgen.

3. Status des Projekts

- Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz
- ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung
- abschl. Abstimmung der Senatsverwaltung zur Verkehrsprognose 2030
- Erstellung der Fachgutachten und Finalisierung der Planung bis 10/2024
- Antrag auf Planfeststellung in 2024

Übersichtslageplan 3. Bauabschnitt Friedrich-Engels-Straße

  • Übersichtslageplan

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Lagepläne 3. Bauabschnitt Friedrich-Engels-Straße

  • Blatt 7 - Nordendstraße bis Friedrich-Engels-Straße 116

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  • Blatt 8 - Friedrich-Engels-Straße 116 bis Friedrich-Engels-Straße 138

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  • Blatt 9 - Friedrich-Engels-Straße 138 bis Rispenweg

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  • Blatt 10 - Rispenweg bis Nesselweg

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  • Blatt 11 - Nesselweg bis Friedrich-Engelsstraße 194 (Hauptstraße)

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  • Blatt 12 - Friedrich-Engels-Straße 194 (Hauptstraße) bis Wilhelmsruher Damm 6

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  • Blatt 13 - Wilhelmsruher Damm 6 bis Wendeschleife der Straßenbahn Quickborner Straße

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Regelquerschnitte 3. Bauabschnitt Friedrich-Engels-Straße

  • Querschnitt 1 - Fahrbahn mit straßenbündigem Gleis

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  • Querschnitt 2 - Straßenbahngleis im besonderen begrünten Bahnkörper

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