Der Bezirk Pankow erarbeitet seit 2018 gemeinsam mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung der Erholungsanlage Schildow-Waldeck zu einem Wohngebiet. Im Juni 2018 fand hierzu eine erste öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Präsentation sowie die Antworten der im Rahmen der Veranstaltung gestellten Fragen finden Sie weiterhin unten bei den Downloads.
Da sich im Bezirk Pankow sehr viele vergleichbare Siedlungen befinden, die von einer Erholungsnutzung zu einer Wohnnutzung entwickelt werden könnten, soll für Schildow-Waldeck eine beispielhafte und effiziente Methodik für die systematische Entwicklung solcher Gebiete erarbeitet werden. Dafür gibt es jedoch kaum Referenzbeispiele und Expertisen, auf welche man in der Erarbeitungsphase zurückgreifen kann. Umso länger dauern die Prozesse, da eigenständig neue Verfahrensweisen und Methodiken erarbeitet werden müssen.
Des Weiteren finden seitdem weitere notwendige Untersuchen statt und Konzepte zu wichtigen Themen (unter anderem zur Versickerung von Regenwasser) werden mittels aufwendiger Messreihen erstellt.
Großes Thema bleibt weiterhin die Erschließungssituation im Gebiet. Nicht nur eine ausreichende Straßenbreite für Autos und größere Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist erforderlich. Auch Flächen für den Umgang mit dem Regenwasser müssen vorgehalten werden, die derzeit im Rahmen des oben genannten Konzeptes ermittelt werden.Es ist aber weiterhin absehbar, dass für den Straßenbau in Teilbereichen auch private Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen.
Der Bezirk und die BIM sind bemüht, eine Planung zu entwickeln, in der sich eine möglichst große Zahl der bestehenden Gebäude wiederfindet. Insgesamt ist es voraussichtlich dennoch notwendig, dass eine bauordnungsrechtliche Veränderung im Gebäudebestand in Teilbereichen stattfinden muss, um das Entwicklungsziel eines geordneten Wohngebietes erreichen zu können. Hierzu finden weitere Untersuchungen statt, die aufgrund der Komplexität des Gebäudebestandes im Gebiet sehr zeitintensiv sind. Wie lange der Planungsprozess noch dauert und wann er zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann, ist nach jetzigem Stand noch nicht absehbar. Für die Schaffung von Baurecht wäre in jedem Falle die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nötig. Dies wird dann erst eingeleitet, sobald die finanziellen und baulichen Folgen sowie die Fragen der organisatorischen Umsetzung der Planung geklärt wurden.
Eine Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort in die Planungsüberlegungen wird zur gegebenen Zeit selbstverständlich gewährleistet und jeweils mit dem Vorstand des Vereins der Erholungsanlage und der BIM abgestimmt. Die konkreten nächsten Schritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden auf dieser Internetseite rechtzeitig bekannt gegeben.