Dogwalker
Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes Hunde gewerbsmäßig führt, bedarf für das Führen von mehr als vier Hunden der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller über
1. Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und
2. die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne des § 22 verfügt.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Genehmigung zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als vier Hunden gem. § 27 Abs. 1 HundeG Berlin („Dogwalker“)
- Nachweise über die Sachkunde gemäß HundeG Berlin und über eine angemessene Schulung/Qualifizierung gemäß VO (EG) Nr. 1/2005 bei Einsatz von Transportfahrzeugen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
Informationsmaterial
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Antrag für das Halten gefährlicher Hunde
PDF-Dokument (14.9 kB)
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Antrag auf Ausnahme vom Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
PDF-Dokument (20.5 kB)
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Merkblatt Dogwalker
PDF-Dokument (79.5 kB)
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Antrag Dogwalker
PDF-Dokument (152.3 kB)