Für den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrungsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich (ehemals „Rote Karte“).
Die entsprechende Erstbelehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird in Berlin nur von drei Gesundheitsämtern durchgeführt: Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber noch nicht bekannt, ist der Wohnort entscheidend.