Lebensmittelpersonalberatung in Berlin

Für den gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrungsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich (ehemals „Rote Karte“).
Die entsprechende Erstbelehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird in Berlin nur von drei Gesundheitsämtern durchgeführt: Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber noch nicht bekannt, ist der Wohnort entscheidend.

Im Gesundheitsamt Pankow finden keine Belehrungen und Austellung von derartigen Bescheinigungen statt.
Bitte wenden Sie sich an die Lebensmittelpersonalberatung im zuständigen Gesundheitsamt, abhängig vom Arbeitsort (ggf. Wohnort):

Bezirk des Arbeitgebers bzw. Wohnbezirk Zuständiges Gesundheitsamt
Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Reinickendorf Bezirksamt Mitte von Berlin
Gesundheitsamt Lebensmittelpersonalberatung
Turmstr.21
10559 Berlin
(über Birkenstr.62 Haus M, Aufgang O oder P)
Charlottenburg- Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gesundheitsamt Lebensmittelpersonal – Beratungsstelle

Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln,
Treptow- Köpenick
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Gesundheitsamt Lebensmittelpersonalhygiene

Alfred- Kowalke-Str. 24
10315 Berlin

Benötigte Unterlagen für die Belehrungsbescheinigung: ·

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung über Wohnanschrift) bei unter 18-Jährigen die Einverständniserklärung der Eltern
  • Gebühr 20.00 € (Gruppenbelehrung)
  • Duplikat 13€ (Ausstellung, wenn die Erstbelehrung nicht länger als 2 Jahre her ist und nur möglich im Gesundheitsamt in dem die Erstbelehrung durchgeführt wurde)