Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf der Grundlage einer Vorschlagsliste berufen. Diese Liste wird durch Wahlen bestimmt.
In Pankow sind alle Personen wahlberechtigt, die
- zum Zeitpunkt der Wahlen mindestens 60 Jahre alt sind,
- zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung (Stichtag 04.12.2026, Versand der Benachrichtigung erfolgt bis 05.01.2027) mit Hauptwohnsitz im Bezirk Pankow gemeldet sind.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.