Häufige Fragen zur Seniorenvertretungswahl Pankow

Allgemeine Fragen

  • Wer darf wählen?

    Alle, die zur Zeitpunkt der Wahl

    • 60 Jahre und älter sind und
    • am Stichtag der Erstellung des Wählerverzeichnisses ihren Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet haben
    • und nicht infolge eines Gerichtsentscheids das Wahlrecht nicht
      besitzen

    sind wahlberechtigt. Sie können im März die bezirkliche Seniorenvertretung wählen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

  • Wer kann gewählt werden?

    Alle, die zum Zeitpunkt der Wahlen

    • 60 Jahre und älter sind und
    • ihren Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet haben
    • und nicht infolge eines Gerichtsentscheids die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen

    können sich bis zum 02. Oktober 2026 zur Wahl aufstellen lassen oder von jemandem für eine Kandidatur vorschlagen werden. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

  • Wo und wann wird gewählt?

    Die Termine und Orte, an denen zwischen dem 05.-12.03.2027 gewählt wird, erfahren alle Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung. Sie können auch die Briefwahl beantragen und bequem von zu Hause aus wählen.

  • Wie erfahren die Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht?

    Ab dem 05.01.2027 werden Wahlbenachrichtigungen mit allen Informationen rund um Wahltermine und Wahlorte sowie Informationsveranstaltungen an alle Wahlberechtigten versandt.

  • Werden die gewählten Kandidaten mit den meisten Stimmen automatisch Mitglieder der Seniorenvertretung?

    Nein, denn die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf Basis einer durch Wahlen bestimmten Vorschlagsliste durch das zuständige Mitglied des Bezirksamts für die Dauer einer Berzirksverordnetenversammlung (BVV)-Wahlperiode berufen. Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden also nicht direkt gewählt. Es werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen anhand der Berufungsvorschläge für den jeweiligen Bezirk Vorschlagslisten gewählt, auf Grundlage derer die Bezirksbürgermeisterin bzw. die Bezirksstadträtin die Seniorenvertretungsmitglieder dann beruft.

    Von allen Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereint haben, werden bis spätestens am 30.03.2027 mindestens 13 und maximal 17 Personen in die Vertretung berufen.

    Alle Details zur den o. g. Regelungen finden Sie im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz.

  • Was ist die Seniorenvertretung?

    Die Seniorenvertretung (SV) ist eine unabhängige, überparteiliche und ehrenamtliche Interessenvertretung aller Seniorinnen und Senioren im Bezirk.

    Ihre Mitglieder
    • vertreten die Belange älterer Menschen in der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen, gegenüber dem Bezirksamt und allen anderen wichtigen Institutionen, Verbänden und Organisationen,
    • halten Sprechstunden für ältere Menschen im Bezirk ab,
    • pflegen den Kontakt zu Pflegediensten, Bewohnerbeiräten, Freizeitstätten, Einrichtungen und Trägern der Altenhilfe und
    • erarbeiten Vorschläge zu Maßnahmen des Bezirkes, die besondere Bedeutung für die im Bezirk lebenden Seniorinnen und Senioren haben.

    Die Grundlage des Engagements bildet das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG). Weitere Informationen und Kontakt zur Seniorenvertretung Pankow

    Die bezirkliche Seniorenvertretung besteht im Regelfall aus 17 Mitgliedern. Die Mindestzahl von 13 Mitgliedern soll nicht unterschritten werden. Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung werden für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Die bezirkliche Seniorenvertretung amtiert auch nach dem Ende ihrer Amtszeit weiter, bis sich die nächste bezirkliche Seniorenvertretung konstituiert hat.

    Bei inhaltlichen Fragen zur Arbeit als aktives Mitglied der bezirklichen Seniorenvertretung sind die Mitglieder der amtierenden Seniorenvertretung Pankow ansprechbar.

  • Wer finanziert die Wahl?

    Die Berliner Bezirksämter tragen die Kosten der Wahlen personell wie sächlich. Die Sachkosten für die Seniorenwahl werden nach erfolgter Prüfung im Rahmen der Basiskorrektur von der Senatsverwaltung berücksichtigt.

  • Wie kann ich aktiv bei der Wahl unterstützen?

    Sie können sich für die Wahlkommission oder die Wahlvorstände bewerben. Die Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagslisten zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden von einer durch das Bezirksamt einzusetzenden Wahlkommission durchgeführt. Das Bezirksamt benennt zur Unterstützung der Wahlkommission Wahlvorstände für die einzelnen Wahllokale. Die Mitglieder der Wahlkommission können auch Mitglieder einzelner Wahlvorstände sein.

Kandidatur

  • Wie erfahre ich etwas über die Kandidat:innen?

    Die Liste aller Personen, die zur Wahl stehen wird auf der Internetseite des Bezirksamts Pankow veröffentlicht. Zusätzlich werden ab dem 05.01.2027 Aushänge in Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Bezirk gemacht.

    Geplant sind weiterhin Vorstellungsvideos auf der Internetseite des Bezirksamts sowie eine Broschüre, in der sich alle Kandidierenden selbst vorstellen. Diese wird in öffentlichen Einrichtungen im Bezirk ausgelegt.

    Es wird zudem vor Ort drei Vorstellungstermine der Kandidierenden geben, die das Bezirksamt organisiert. Zu diesen werden alle Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung herzlich eingeladen.

  • Wo bekomme ich die Broschüre über die Kandidatinnen und Kandidaten?

    Die Broschüre wird digital auf der Internetseite des Bezirksamts Pankow zur Verfügung gestellt, bei den Vorstellungsterminen der Kandidierenden ausgeteilt sowie in Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Bezirk ausgelegt. Wer Briefwahl beantragt, erhält eine Broschüre direkt mit den Briefwahlunterlagen.

  • Ich möchte, dass mein Nachbar Seniorenvertreter wird, kann ich den Namen auf dem Stimmzettel dazu schreiben?

    Nein, dann ist der Stimmzettel ungültig. Wenn Sie jemanden für eine Kandidatur vorschlagen möchten, können Sie dies bis zum 02.Oktober 2026 machen.

  • Warum kann ich keine Partei wählen?
  • Kann ich noch kandidieren oder jemanden vorschlagen?

    Bis zum 02.10.2026 können Sie sich selbst zur Wahl aufstellen lassen oder jemand anderen für eine Kandidatur vorschlagen. Zum Formular, um einen Berufungsvorschlag zu machen

  • Warum kann ich keine Partei wählen?

    Die Seniorenvertretung ist ein unparteiisches Gremium.

  • Ich habe jemanden vorgeschlagen/ mich selbst aufstellen lassen - wie geht es nun weiter?

    Jede Person, die bis zum 02. Oktober 2026 über das Formular oder bspw. per Post/ E-Mail oder telefonisch zur Berufung vorgeschlagen wird bzw. sich selbst vorschlägt, erhält vom Amt für Soziales Pankow – Fachbereich Seniorenservice anschließend ein schriftliches Formular mit der Bitte um Bestätigung ihrer Kandidatur.

    Das zugesandte Formular ist anschließend bis zum 30. Oktober 2026 schriftlich und unterschrieben, in verschlossenem Umschlag an

    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Amt für Soziales, Soz A T
    “BV Seniorenvertretung – VERSCHLOSSEN”
    Postfach 730 113
    13062 Berlin

    zu senden.

Briefwahl

  • Kann ich per Brief wählen?

    Ja, Sie können bis zum 19.02.2027 die Briefwahl beantragen. Den Antrag auf Briefwahlunterlagen erhalten Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bis zum 04.03.2027 um 18 Uhr müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder beim ITDZ, dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin, angekommen sein, damit sie als gültige Stimme gezählt werden. Sie können die Unterlagen per Post versenden oder in jeder bezirklichen Behörde, wie z. B. im Rathaus, in den Briefkasten werfen.

  • Muss ich den Umschlag mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen frankieren?

    Ja, wenn Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen per Post versenden, versehen Sie Ihn bitte mit einer Briefmarke. Alternativ können Sie den Umschlag in einen Briefkasten einer Pankower Behörde, wie z. B. dem Rathaus einwerfen – dann ist keine Briefmarke nötig.

  • Muss ich für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen selbst Porto bezahlen?

    Nein, der Umschlag zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist bereits frankiert.

Am Wahltag

  • Ich habe meinen Personalausweis vergessen. Kann ich trotzdem wählen?

    Ja, falls Sie ein anderes amtliches Personaldokument mit Lichtbild, wie den Führerschein, vorlegen können. Ansonsten geht es leider nicht. Sind noch weitere Wahltermine in Ihrem Bezirk offen, können Sie dort Ihr Wahlrecht nutzen, wenn Sie ihren Personalausweis dabeihaben.

  • Kann jemand mit meiner Vollmacht im Wahllokal für mich wählen?

    Nein, aber es kann Briefwahl beantragt werden.

  • Mein Personalausweis / Führerschein ist nicht mehr gültig, kann ich damit wählen gehen?

    Ja.

  • Ist eine Stellvertreterwahl für demente oder stark pflegebedürftige Menschen möglich?

    Nein, eine Stellvertreterwahl ist nicht vorgesehen.

Stimmzettel

  • Muss ich zehn Kreuze auf dem Stimmzettel machen?

    Sie müssen nicht zehn Kreuze auf dem Stimmzettel machen, können jedoch bis zu zehn Kreuze machen.

  • Kann ich auch fünf Kreuze beim einem Kandidaten, drei bei einem anderem und zwei beim letzten Kandidaten machen?

    Nein, pro Kandidat nur ein Kreuz, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

  • Kann ich einen Namen durchstreichen, wenn ich den Kandidaten nicht will?

    Nein, dann ist der Stimmzettel ungültig.

  • Ich habe mich verschrieben (falsches Kreuz auf dem Stimmzettel oder zu viel) bekomme ich einen neuen Stimmzettel?

    Im Wahllokal erhalten Sie in der Wahlwoche vom 05.-12.03.2027 gerne einen neuen Stimmzettel. Wichtig ist, dass Sie sowohl den alten Stimmzettel mitbringen als auch Ihre Wahlbenachrichtigung.

Wahlergebnisse

  • Kann ich bei der Auszählung dabei sein?

    Ja, die Auszählung findet zwischen dem 15. und 19.03.2027 öffentlich statt. Ort und Termine werden mit der Wahlbenachrichtigung bekannt gegeben.

  • Wann kommen die Wahl-Ergebnisse?

    Die Ergebnisse werden innerhalb einer Woche nach dem letzten Wahltermin durch die Wahlkommission ausgezählt. Diese übergibt dem Bezirk binnen einer Woche das Ergebnis. Eine Woche nach dieser Übergabe wird das Ergebnis überall dort, wo die Wahl auch per Aushang beworben wurde, ausgehängt (z. B. im Rathaus) und im Internet sowie der Presse veröffentlicht.