Nein, denn die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf Basis einer durch Wahlen bestimmten Vorschlagsliste durch das zuständige Mitglied des Bezirksamts für die Dauer einer Berzirksverordnetenversammlung (BVV)-Wahlperiode berufen. Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden also nicht direkt gewählt. Es werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen anhand der Berufungsvorschläge für den jeweiligen Bezirk Vorschlagslisten gewählt, auf Grundlage derer die Bezirksbürgermeisterin bzw. die Bezirksstadträtin die Seniorenvertretungsmitglieder dann beruft.
Von allen Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereint haben, werden bis spätestens am 30.03.2027 mindestens 13 und maximal 17 Personen in die Vertretung berufen.
Alle Details zur den o. g. Regelungen finden Sie im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz.