Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen werden auf der Grundlage einer Vorschlagsliste berufen. Diese Liste wird durch Wahlen bestimmt.
In Pankow sind alle Personen wahlberechtigt, die
- zum Zeitpunkt der Wahlen mindestens 60 Jahre alt sind,
- zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung mit Hauptwohnsitz im Bezirk Pankow gemeldet sind und
- nicht infolge eines Gerichtsentscheids das Wahlrecht nicht besitzen (aktives Wahlrecht).
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.