Beratung zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) Informationen

Haben Sie Kinder zwischen 0 und 25 Jahre und beziehen Sozialleistungen wie Grundsicherung (ehemals Bürgergeld), Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? Dann sind Sie sehr wahrscheinlich BuT-berechtigt.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt es Extrageld für:
● Kita- & Schulmittagessen
● Hefte, Stifte und weiteres Schulmaterial
● Klassenfahrten & Ausflüge
● Fahrtkosten & Nachhilfe
● Sport-, Musik & Babykurse

Die unabhängige und mehrsprachige BuT-Beratung hilft finanziell belasteten Familien dabei, die Gelder zu beantragen. Eine Beratung ist in neun Sprachen möglich: Deutsch, Arabisch, Türkisch, Urkrainisch, Russisch, Farsi, Englisch, Spanisch und Französisch.

www.but-beratung.de
Tel.: 030 – 5771 3004 0
Mail: info@but-beratung.de