Wahllokale Pankow

Schild Wahllokal

Für die Wahlen zum Europäischen Parlament hat das Bezirkswahlamt Wahllokale in möglichst großen Räumlichkeiten untergebracht um, eine zügige Wahl zu ermöglichen.

Dafür ist es notwendig einige Wahllokale im Vergleich zu vergangenen Wahlen zu verändern und diese in neue Objekte zu verlegen.

Eine Übersicht aller Wahllokale in Pankow finden Sie unten:

  • Liste geplanter Wahllokale EU 2024

    XLSX-Dokument (22.9 kB)

  • Übersicht Stimmbezirke Pankow EU 2024

    PDF-Dokument (3.8 MB)

Wahllokale gesucht

Um Wahlen und Abstimmungen ordnungsgemäß durchzuführen, benötigt das Bezirkswahlamt Pankow Räumlichkeiten für Wahllokale.

Ihre Einrichtung/Institution möchte sich am demokratischen Prozess der Wahlen beteiligen oder Sie wollen uns ein geeignetes Objekt zur Verfügung stellen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte, um individuell zu prüfen, ob Ihre Räumlichkeiten als Wahllokal in Frage kommen.

  • Welche Einrichtungen/Institutionen können ihre Räume als Wahllokal zur Verfügung stellen und wie muss ein potentielles Wahllokal aussehen?

    Jede Einrichtung, die sich im Bezirk Pankow befindet, kann Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

    Allgemeine Kriterien für Wahllokale sind:
    • möglichst barrierefrei
    • Räumlichkeit ist leicht zugänglich und geeignet für 8 Wahlhelfer:innen und 5 Wähler:innen die sich parallel im Raum befinden
    • mind. 100m²
    • der Raum muss innerhalb des Gebäudes leicht zu finden sein
    • es muss möglich sein mindestens 5 Wahlkabinen so aufzustellen, dass es nicht möglich ist in diese von Außen hineinzusehen, beispielsweise durch Fenster
  • Wie läuft die Nutzung der Einrichtung/Räume als Wahllokal ab?
    • Eine Woche vor der Wahl

    -Abstimmung mit dem Wahlvorstand (Gespräch ca. 1 Stunde)
    -Anlieferung Wahlurnen/Wahlkabinen und ggf. Tische und Stühle (vorherige Abstimmung)

    • Am Wahltag

    -von ca. 06:45 Uhr bis zur Beendigung der Auszählung

    • 1 – 3 Tage nach der Wahl

    -Abholung Wahlurnen/Wahlkabinen und ggf. Tische und Stühle (vorherige Abstimmung)

  • Welche Aufgaben habe ich als Eigentümer:in der Einrichtung?
    • Bereitstellung eines Ansprechpartners für uns
    • Sicherstellung der Aufgaben eine Woche vor Wahl bis 1 – 3 Tage nach der Wahl
    • Öffnung und Schließung des Objektes am Wahltag gemäß Vereinbarung oder individueller Absprache

    Sie haben die Möglichkeit am Wahltag als Wahlhelfer:in zur Verfügung zu stellen und somit am Wahltag vor Ort zu sein. Die Möglichkeiten dazu können Sie mit uns individuell besprechen.

  • Wird die Bereitstellung der Einrichtung/Räume bezahlt?
    • Die Bereitstellung der Einrichtung/Räume ist freiwillig. Daher ist das Bezirkswahlamt für jede Unterstützung dankbar.
    • Zwischen Ihrer Einrichtung/Institution und dem Bezirkswahlamt wird eine Vereinbarung zur Nutzung abgeschlossen.
      Im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung und je nach Eignung des Wahllokals, kann eine Aufwandsentschädigung individuell vereinbart werden

Wenn Sie Interesse haben Ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Bezirkswahlamtes für ein Gespräch zur Verfügung.