Wiederannahme des Geburtsnamens/früheren Familiennamens

Sie wurden rechtskräftig geschieden oder die Ehe/Lebenspartnerschaft wurde duch Tod des Ehegatten/Lebenspartners:in aufgelöst und Sie möchten Ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder führen?

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  • Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe (Wiederannahme, Hinzufügung)

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