Ehrenamtliche Richter:innen

Justicia

Schließung der Vorschlagsliste

Das Bezirkswahlamt Pankow schließt die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter:innen am 28.06.2023.

Anschließend können Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die erforderliche Anzahl Bewerbungen wurde erreicht.

Wir danken allen Bürger:innen, die sich bereit erklärt haben, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen.

  • Welche Aufgaben haben ehrenamtliche Richter.innen an den Verwaltungsgerichten?

    Ehrenamtliche Richter:innen nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht müssen an vielen Entscheidungen neben drei Berufsrichter:innen zwei ehrenamtliche Richter:innen mitwirken. Diese fünf Richter:innen bilden eine Kammer; die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter:innen umfasst die mündliche Verhandlung, die sich daran anschließende Beratung und die Abstimmung der Entscheidung.

    Ehrenamtliche Richter:innen haben bei der Amtsausübung die gleichen Rechte und Befugnisse wie die Berufsrichter:innen, verfügen aber regelmäßig nicht über dessen juristische Ausbildung, sondern entscheiden als Laien mit. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter:innen so aufbereitet, dass die ehrenamtlichen Richter:innen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.

    Die Tätigkeit ist für allgemein interessierte Bürger:innen reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst am Gemeinwesen. Die Rechtsstreitigkeiten, über die das Verwaltungsgericht entscheidet, berühren nahezu alle Lebensbereiche (z.B. Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Ausländer- u. Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen) und ermöglichen interessante Einblicke in die Verwaltungstätigkeit des Staates, deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht im Einzelfall zu überprüfen hat.

    Ehrenamtliche Richter:innen unterliegen wie auch Berufsrichter:innen der Verschwiegenheit; insbesondere haben sie das Beratungsgeheimnis zu wahren.

  • Welche Aufgaben haben die Verwaltungsgerichte?

    Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des bzw. der Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen.
    So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen.
    Das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht entscheidet im Wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes.

  • Welche persönlichen Voraussetzungen müssen die ehrenamtlichen Richter:innen erfüllen?

    Ehrenamtliche Richter:innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Berlin haben.

    Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder denen in Folge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, das zur Aberkennung dieser Fähigkeit führen kann.

    Ausgeschlossen ist auch, wer hinsichtlich seines Vermögens unter Betreuung steht.
    Wer Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter:in, Soldat:in, Beamte/r oder Angestellte/r im öffentlichen Dienst ist, kann nicht ehrenamtliche/r Richter:in in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sein.

    Auch ehrenamtlich in der Verwaltung Tätige (z.B. Deputierte, deren Vertreter, in Sozialkommissionen Tätige, Schiedspersonen) können nicht berufen werden.

    Ausgeschlossen sind weiter Rechtsanwält:innen, Notar:innen und andere Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

  • Wo und wie kann ich mich bewerben?

    Wenn Sie im Bezirk Pankow gemeldet sind, übersenden Sie uns bitte die ausgefüllte Bereitschaftserklärung per Post, Email oder Fax an:

    • Post an:
      Bezirksamt Pankow von Berlin
      Bezirkswahlamt
      Breite Str. 24A-26
      13187 Berlin
    • Fax an: (030) 90295 2699

    Sollten Sie in einem anderen Berliner Bezirk gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an das dortige Bezirkswahlamt.

  • Merkblatt ehrenamtliche Richter:innen

    PDF-Dokument (130.1 kB)

  • Anlage zum Merkblatt

    PDF-Dokument (197.6 kB)

  • Wie stark ist die Belastung durch die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Richter:in?

    Die Berufung in ein ehrenamtliches Richter:innenamt beim Verwaltungsgericht bringt gewisse Pflichten mit sich.

    So muss dem Gericht mitgeteilt werden, wann man durch Urlaub oder besondere Umstände (etwa Krankheit) verhindert ist.

    Ehrenamtliche Richter:innen sollen in der Regel nicht mehr als einmal im Monat zu Sitzungen herangezogen werden. In der gerichtlichen Praxis geschieht dies meist noch seltener.

    Ehrenamtliche Richter:innen werden jeweils zu einem Sitzungstag geladen, an dem regelmäßig über mehrere Fälle zu entscheiden ist.

    Die konkrete zeitliche Belastung an einem solchen Tag lässt sich nicht immer genau vorhersehen; der Tag sollte daher von anderen Verpflichtungen freigehalten werden.

  • Gibt es eine Entschädigung für die Tätigkeit von ehrenamtlichen Richter:innen?

    Die Entschädigung ehrenamtlicher Richter:innen ist zwar verhältnismäßig niedrig, soll aber auch sicherstellen, dass die Beisitzenden durch ihr Amt keine unbillige Belastung zu tragen haben.

    Als Ehrenamt wird die Tätigkeit nicht vergütet, ehrenamtliche Richter:innen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und die notwendigen Fahrtkosten. Berufstätige erhalten zusätzlich ihren Verdienstausfall ersetzt.

  • Wie funktioniert die Wahl?

    Für den Bezirk Pankow wurde die Zahl der neu zu wählenden ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf 15 und für das Verwaltungsgericht Berlin auf 84 festgesetzt. Ein möglichst gleicher Anteil von Frauen und Männern ist erwünscht.

    Nach § 28 i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter:innen auf.

    • Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt.
    • Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.
    • Anschließend wird die Vorschlagsliste an das zuständige Gericht weitergeleitet.
    • Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen.

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